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Mordprozess
Mann schneidet Penis des Mitbewohners ab
Ein Asylbewerber, der wegen seiner Homosexualität aus seinem Heimatland Kasachstan nach Bayern geflohen war, steht vor Gericht, weil er einen Ukrainer entmannt und getötet hatte. Als Grund für die Bluttat gab er an, mehrfach vom späteren Opfer vergewaltigt worden zu sein.

Hans Splinter / flickr) Die 1. Strafkammer des Landshuter Landgerichtes muss entscheiden, ob der Angeklagte schuldfähig ist (Bild:
- 28. Juni 2018, 13:48h 3 Min.
Vor dem Landgericht der bayerischen Großstadt Landshut wird seit Mittwoch ein bizarrer Mordfall verhandelt: Ein 48-jähriger schwuler Kasache wird beschuldigt, am 23. September 2017 einen 28-jährigen Ukrainer in einem Asylbewerberheim im beschaulichen Eggenfelden (Landkreis Rottal-Inn) mit einem Stein niedergeschlagen und mit Kabeln gefesselt zu haben. Dann habe er den Mund des Mannes geknebelt und ihm anschließend den Penis abgeschnitten.
Damit niemand den Todeskampf des Opfers hören konnte, hatte der Mann laut Anklage den Fernseher laut gedreht. Das Opfer starb noch am Tatort an den Folgen des Blutverlustes sowie an einem schweren Schädel-Hirn-Trauma mit Schädeldach- und Schädelbasisbrüchen.
Der Angeklagte gab vor Gericht ein Teilgeständnis ab. Er habe die Tat begangen, den Ukrainer aber nicht umbringen wollen, beteuerte der 48-Jährige. "Wenn ich ihn hätte töten wollen, hätte ich eine Axt genommen", sagte er laut der "Passauer Neuen Presse". Außerdem beschuldigte er sein Opfer, ihn zuvor mehrfach vergewaltigt zu haben. Deshalb habe er nicht mehr im selben Zimmer wie der Ukrainer schlafen wollen, sondern habe Nächte unter einer Brücke verbracht.
Am Tag der Tat sei er morgens ins Zimmer gekommen, um zu duschen, woraufhin ihn das Opfer erneut zum Sex aufgefordert habe. "Er saß auf dem Sofa und lächelte mich an. Ich wurde wütend und habe ihn mit einem Stein geschlagen, damit er nicht wegrennen kann", so der Kasache. Das abgeschnittene Glied habe er in einen nahegelegenen Fluss geworfen. Danach habe er einen Passanten gestoppt, der die Polizei anrufen sollte.
Staatsanwaltschaft: Angeklager hat psychische Erkrankung
Laut der Staatsanwaltschaft leidet der Angeklagte "an einer Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis". Der Mann war daher seit der Tat bis zum Prozessauftakt in einer Psychiatrie untergebracht. Nun muss in der Verhandlung geklärt werden, ob er zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war. Er würde dann zwar nicht ins Gefängnis müssen, aber die nächsten Jahre in einer psychiatrischen Klinik verbringen.
Der Angeklagte, ein gelernter Schweißer, war 2014 aus seinem Heimatland geflohen, weil er dort wegen seiner Homosexualität verfolgt worden sei – er sei bereits in Kasachstan mehrfach Opfer von Vergewaltigungen geworden. Zunächst kam er nach Polen, dort sei aber sein Asylantrag abgelehnt worden. In Deutschland lebte er zunächst in einer Asylbewerberunterkunft im fränkischen Zirndorf – dort habe es aber oft Streit mit russischsprachigen Bewohnern gegeben. Einmal erstattete er sogar Anzeige wegen Vergewaltigung. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg stellte die Ermittlungen aber aus Mangel an Beweisen ein.
Die Verhandlung geht am 4. Juli weiter. An diesem Tag wird auch ein Urteil erwartet. (cw)
