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Mordprozess

Mann schneidet Penis des Mitbewohners ab

Ein Asylbewerber, der wegen seiner Homosexualität aus seinem Heimatland Kasachstan nach Bayern geflohen war, steht vor Gericht, weil er einen Ukrainer entmannt und getötet hatte. Als Grund für die Bluttat gab er an, mehrfach vom späteren Opfer vergewaltigt worden zu sein.


Die 1. Strafkammer des Landshuter Landgerichtes muss entscheiden, ob der Angeklagte schuldfähig ist (Bild: Hans Splinter / flickr)

  • 28. Juni 2018, 13:48h 14 3 Min.

Vor dem Landgericht der bayerischen Großstadt Landshut wird seit Mittwoch ein bizarrer Mordfall verhandelt: Ein 48-jähriger schwuler Kasache wird beschuldigt, am 23. September 2017 einen 28-jährigen Ukrainer in einem Asylbewerberheim im beschaulichen Eggenfelden (Landkreis Rottal-Inn) mit einem Stein niedergeschlagen und mit Kabeln gefesselt zu haben. Dann habe er den Mund des Mannes geknebelt und ihm anschließend den Penis abgeschnitten.

Damit niemand den Todeskampf des Opfers hören konnte, hatte der Mann laut Anklage den Fernseher laut gedreht. Das Opfer starb noch am Tatort an den Folgen des Blutverlustes sowie an einem schweren Schädel-Hirn-Trauma mit Schädeldach- und Schädelbasisbrüchen.

Der Angeklagte gab vor Gericht ein Teilgeständnis ab. Er habe die Tat begangen, den Ukrainer aber nicht umbringen wollen, beteuerte der 48-Jährige. "Wenn ich ihn hätte töten wollen, hätte ich eine Axt genommen", sagte er laut der "Passauer Neuen Presse". Außerdem beschuldigte er sein Opfer, ihn zuvor mehrfach vergewaltigt zu haben. Deshalb habe er nicht mehr im selben Zimmer wie der Ukrainer schlafen wollen, sondern habe Nächte unter einer Brücke verbracht.

Am Tag der Tat sei er morgens ins Zimmer gekommen, um zu duschen, woraufhin ihn das Opfer erneut zum Sex aufgefordert habe. "Er saß auf dem Sofa und lächelte mich an. Ich wurde wütend und habe ihn mit einem Stein geschlagen, damit er nicht wegrennen kann", so der Kasache. Das abgeschnittene Glied habe er in einen nahegelegenen Fluss geworfen. Danach habe er einen Passanten gestoppt, der die Polizei anrufen sollte.

Staatsanwaltschaft: Angeklager hat psychische Erkrankung

Laut der Staatsanwaltschaft leidet der Angeklagte "an einer Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis". Der Mann war daher seit der Tat bis zum Prozessauftakt in einer Psychiatrie untergebracht. Nun muss in der Verhandlung geklärt werden, ob er zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war. Er würde dann zwar nicht ins Gefängnis müssen, aber die nächsten Jahre in einer psychiatrischen Klinik verbringen.

Der Angeklagte, ein gelernter Schweißer, war 2014 aus seinem Heimatland geflohen, weil er dort wegen seiner Homosexualität verfolgt worden sei – er sei bereits in Kasachstan mehrfach Opfer von Vergewaltigungen geworden. Zunächst kam er nach Polen, dort sei aber sein Asylantrag abgelehnt worden. In Deutschland lebte er zunächst in einer Asylbewerberunterkunft im fränkischen Zirndorf – dort habe es aber oft Streit mit russischsprachigen Bewohnern gegeben. Einmal erstattete er sogar Anzeige wegen Vergewaltigung. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg stellte die Ermittlungen aber aus Mangel an Beweisen ein.

Die Verhandlung geht am 4. Juli weiter. An diesem Tag wird auch ein Urteil erwartet. (cw)

#1 RadugaAnonym
  • 28.06.2018, 14:12h
  • Wenn der Mann bereits mehrfaches Vergewaltigungsopfer ist, halte ich es für wenig hilfreich, dass queer.de bzw. (cw) von einem "bizarren" Mordfall schreibt. "bizarr" wirkt allzu despektierlich, wenn der Mann mehrfach vergewaltigt traumatisiert wurde.
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#2 FinalmSposatoEhemaliges Profil
  • 28.06.2018, 16:33h
  • Einmal erstattete er sogar Anzeige wegen Vergewaltigung.

    Leider werden Vergewaltigungen und sexueller Missbrauch bei Jungen und Männern allzu oft negiert, bagatellisiert, unter den Teppich gekehrt oder wie hier einfach nicht weiterverfolgt. Mit zum Teil dramatischen Folgen, nicht nur für das Opfer selbst.

    Zum Beispiel hier, hätte diese Bluttat eindeutig verhindert werden können! Und ganz ehrlich, stellt euch vor ihr würdet vergewaltigt, ihr zeigt den Täter an es passiert jedoch nichts und ihr müsst trotzdem mit dem im gleichen Zimmer verbleiben und ihr werdet nochmals vergewaltigt. Auch wenn es extrem grausam ist, dann dem Vergewaltiger den Schwanz abzusäbeln ist Notwehr! (Wenn es denn so wahr, was sich anhand dieses Textes allein nicht feststellen lässt.)

    Ich wiederhole meine Vorderung. Bitte LGBTI-Flüchtlinge getrennt unterbringen!

    In den Herkunftsländern der allermeisten Flüchtlinge herrscht oftmals extremste Homophobie. Wird da von jemandem bekannt dass er schwul ist, droht ihm ganz klar die Gefahr vergewaltigt oder getötet zu werden. Die Logik dahinter verstehen nur homophobste angeblich durch und durch heterosexuelle Arschlöcher.
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#3 herve64Ehemaliges Profil
  • 28.06.2018, 20:52h
  • Kleine Marginalie am Rande für die Redaktion: eine Großstadt beginnt ab 100.000 Einwohnern. Landshut hat aber nur rund 70.000. Ergo handelt es sich um eine große Mittelstadt. ;-)
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