Das Hissen der Regenbogenfahne auf Stuttgarts Neuem Schloss im Jahr 2013 war nach den Worten des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne) ein "klarer Rechtsverstoß". Die Flaggenverordnung erlaube auf landeseigenen Gebäuden lediglich die Europa-, die Deutschland- und die baden-württembergische Fahne, sagte Kretschmann am Dienstag in Stuttgart. Ausnahmen seien in dieser Verordnung nicht vorgesehen.
Neufassung der Flaggenverordnung angekündigt
Die CDU hatte die Flaggenhissung vor fünf Jahren als "unwürdig und dumm" verurteilt
Anlass für die Äußerung des Ministerpräsidenten ist der Streit um die badische Flagge auf dem Schloss in Karlsruhe. Jahrelang wehte dort das gelb-rote Tuch, nun wurde das vom Land mit Verweis auf die Flaggenverordnung verboten. Kretschmann stellte aber in Aussicht, dass in einer künftigen Fassung der Verordnung die Möglichkeit vorgesehen wird, dass der Ministerpräsident Ausnahmen genehmigt.
Die Regenbogenfahne war im Juli 2013 auf Initiative des damaligen Finanzministers Nils Schmid (SPD) anlässlich des Christopher-Street-Days in Stuttgart auf dem Neuen Schloss gehisst worden. Schon damals hatte die CDU die Rechtmäßigkeit infrage gestellt. Der stellvertretende CDU-Landesvorsitzende Winfried Mack hatte die Hissung sogar als "unwürdig und dumm" bezeichnet (queer.de berichtete).
"Auf das Neue Schloss in Stuttgart gehört nur die Fahne von Baden-Württemberg mit dem großen Landeswappen", kritisierte Mack damals. "Wer diesen Ort heute einer Interessengruppe überlässt, kann ihn morgen auch einer Firma oder einer politischen Gruppierung überlassen. Es gibt in einem freiheitlichen Land für CSD und alle anderen genügend andere Fahnenmasten", so Mack weiter.
Wegen der Kritik hatte aber auch der Stuttgarter CSD die Hissung kritisiert. "Mit etwas Abstand betrachtet und abseits aller Euphorie über die diese symbolische Geste sollten wir uns aber ganz offen fragen, ob ein solcher Sonderweg – auf dem Neuen Schloss wehen üblicherweise keine Verbandsfahnen, sondern nur EU-, Bundes- oder Landesflaggen – auf unser gemeinsames Ziel uneingeschränkt einzahlt: nämlich die gesamte Gesellschaft für mehr Akzeptanz gegenüber LSBTTIQ-Menschen zu sensibilisieren", so der CSD damals. (epd/cw)