Der Amerikaner Claibourn Robert Hamilton und sein rumänischer Ehemann Adrian Coman haben nach jahrelangem juristischen Tauziehen einen großen Erfolg für gleichgeschlechtliche Paare in homophoben EU-Ländern erzielt
Das rumänische Verfassungsgericht hat am Mittwoch in Bukarest entschieden, dass ein binationales schwules Ehepaar, das im Ausland geheiratet hat, in Rumänien leben und arbeiten darf. Das Gericht stellte jedoch gleichzeitig klar, dass Rumänien die Ehe der beiden Männer nicht anerkenne.
Die rumänische LGBTI-Organisation Asociatia Accept begrüßte das Urteil als ersten Schritt hin zur Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Paaren, dem aber weitere folgen müssten. Immerhin könnten jetzt binationale Homo-Paare im Land "ein bisschen" verheiratet sein.
Das "Curtea Constituțională a României" berief sich in seinem Urteil auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg vom vergangenen Monat, dem er den vorliegenden Fall selbst vorgelegt hatte. Die EU-Richter hatten Anfang Juni bekannt gegeben, dass auch die gleichgeschlechtlichen Partner von EU-Bürgern ein Anrecht auf Freizügigkeit innerhalb des Staatenbundes haben (queer.de berichtete). Das bedeutet, dass nicht nur jeder EU-Bürger frei entscheiden darf, in welchem der 28 Mitgliedsstaaten er leben und arbeiten will, sondern dieses Recht auch für den Partner oder die Partnerin gilt – und das selbst dann, wenn das betreffende Land gleichgeschlechtliche Partnerschaften oder Ehen nicht anerkennt.
Im konkreten Fall war es um den Rumänen Adrian Coman gegangen, der seinen amerikanischen Partner Claibourn Robert Hamilton 2010 in Brüssel geheiratet hatte. Im Dezember 2012 beantragte das Ehepaar bei den rumänischen Behörden die Ausstellung der Unterlagen, die dafür notwendig sind, dass sich der US-Bürger mit seinem Ehegatten auf Dauer in Rumänien aufhalten und dort arbeiten kann. Die Behörden des südöstlichen EU-Landes verweigerten Hamilton aber das Aufenthaltsrecht. Die Begründung: Das Land erkenne gleichgeschlechtliche Ehen nicht an.
Das Urteil der EU-Richter hat auch Einfluss auf fünf weitere EU-Staaten, die ebenfalls gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht anerkennen (Litauen, Lettland, Polen, Slowakei und Bulgarien). Bereits vor wenigen Tagen hatte deshalb ein bulgarisches Verwaltungsgericht in Sofia entschieden, dass ein australisch-französisches Paar in Bulgarien eine Niederlassungserlaubnis erhalten muss. (dk)