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Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs

Rumänien erkennt erstmals Homo-Paar an

Die Höchstrichter in Bukarest mussten auf Druck der EU-Richter zum ersten Mal gleichgeschlechtlichen Ehe-Paaren Rechte einräumen, obwohl das rumänische Gesetz Homo-Partnerschaften nicht kennt.


Der Amerikaner Claibourn Robert Hamilton und sein rumänischer Ehemann Adrian Coman haben nach jahrelangem juristischen Tauziehen einen großen Erfolg für gleich­geschlechtliche Paare in homophoben EU-Ländern erzielt

Das rumänische Verfassungsgericht hat am Mittwoch in Bukarest entschieden, dass ein binationales schwules Ehepaar, das im Ausland geheiratet hat, in Rumänien leben und arbeiten darf. Das Gericht stellte jedoch gleichzeitig klar, dass Rumänien die Ehe der beiden Männer nicht anerkenne.

Die rumänische LGBTI-Organisation Asociatia Accept begrüßte das Urteil als ersten Schritt hin zur Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Paaren, dem aber weitere folgen müssten. Immerhin könnten jetzt binationale Homo-Paare im Land "ein bisschen" verheiratet sein.

Das "Curtea Constituțională a României" berief sich in seinem Urteil auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg vom vergangenen Monat, dem er den vorliegenden Fall selbst vorgelegt hatte. Die EU-Richter hatten Anfang Juni bekannt gegeben, dass auch die gleichgeschlechtlichen Partner von EU-Bürgern ein Anrecht auf Freizügigkeit innerhalb des Staatenbundes haben (queer.de berichtete). Das bedeutet, dass nicht nur jeder EU-Bürger frei entscheiden darf, in welchem der 28 Mitgliedsstaaten er leben und arbeiten will, sondern dieses Recht auch für den Partner oder die Partnerin gilt – und das selbst dann, wenn das betreffende Land gleichgeschlechtliche Partnerschaften oder Ehen nicht anerkennt.

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Im konkreten Fall war es um den Rumänen Adrian Coman gegangen, der seinen amerikanischen Partner Claibourn Robert Hamilton 2010 in Brüssel geheiratet hatte. Im Dezember 2012 beantragte das Ehepaar bei den rumänischen Behörden die Ausstellung der Unterlagen, die dafür notwendig sind, dass sich der US-Bürger mit seinem Ehegatten auf Dauer in Rumänien aufhalten und dort arbeiten kann. Die Behörden des südöstlichen EU-Landes verweigerten Hamilton aber das Aufenthaltsrecht. Die Begründung: Das Land erkenne gleichgeschlechtliche Ehen nicht an.

Das Urteil der EU-Richter hat auch Einfluss auf fünf weitere EU-Staaten, die ebenfalls gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht anerkennen (Litauen, Lettland, Polen, Slowakei und Bulgarien). Bereits vor wenigen Tagen hatte deshalb ein bulgarisches Verwaltungsgericht in Sofia entschieden, dass ein australisch-französisches Paar in Bulgarien eine Niederlassungserlaubnis erhalten muss. (dk)

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#1 SupersantosAnonym
  • 19.07.2018, 13:16h
  • Weltklasse. In diesen erzkonservativen Ländern hat endlich jemand das Licht der Menschenrechte angeknipst.
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#2 michael008
  • 19.07.2018, 13:58hDüsseldorf
  • Antwort auf #1 von Supersantos
  • Das Licht ist aber noch eine ziemlich trübe Funzel.
    Da müssen noch einige Watt dazu kommen, damit diese rückständigen EU Mitglieder wirklich erleuchtet werden.
    Das Mindeste was der EUGH fordern müsste, ist die Verpflichtung, gleichgeschlechtliche Ehen welche im Ausland geschlossen wurden insoweit rechtlich anzuerkennen, dass sie in Rechten und Pflichten Hetero Eheleuten gleichgestellt sind.
    Trotzdem bin ich für die Beiden und natürlich andere Betroffene froh, dass man sie wenigstens nicht auseinanderreißen kann.
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#3 AlexAnonym
  • 19.07.2018, 14:26h
  • Eigentlich müssten Eingetragene Partnerschaften und gleichgeschlechtliche Ehen EU-weit anerkannt werden.

    Denn die Freizügigkeit (Wohnsitz, Arbeitsplatz, etc.) als Grundprinzip der EU, verbietet es eigentlich, dass jemand in einem EU-Land ein Rechtsstatus und damit verbundene Rechte verwehrt werden, die man in anderen EU-Staaten legal erlangt hat.

    Somit müssten entsprechende Paare in EU-Staaten ohne Eheöffnung dieselben Rechte bekommen, die auch andere Ehepaare dort haben.

    Wenn das nicht so ist, ist das ein Verstoß gegen EU-Recht und wenn die EU dem weiterhin tatenlos zuusieht. darf sie sich nicht wundern, wenn die Zustimmung zur EU immer geringer wird. Wer sich nur als Wirtschafts- und Zollunion ansieht, aber nicht auch Menschenrechte durchsetzt, wird die Menschen auch nicht mitnehmen können.
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