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Oberbayern

Misshandlung eines Teenagers: Gericht verurteilt 40-Jährigen zu 28 Monaten Haft

Ein heute 17-jähriger Jugendlicher soll von einem engen Freund der Familie über Jahre sexuell misshandelt worden sein. Der Verteidiger behauptete aber, der Junge habe die Geschichte nur erfunden, um seine eigene Homosexualität zu vertuschen.


  • 25. Juli 2018, 13:13h 23 2 Min.

Das Amtsgericht im oberbayerischen Neuburg hat am Dienstag einen 40-jährigen Mann zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt, weil er einen heute 17-Jährigen zwischen 2015 und 2017 zu sexuellen Handlungen gezwungen und schließlich vergewaltigt haben soll. Das berichtet der "Donaukurier". Der Verurteilte hatte während des gesamten Prozesses geschwiegen; sein Anwalt mutmaßte, dass der Jugendliche die Vorwürfe erfunden habe, um seine Homosexualität vor seinen Verwandten zu vertuschen.

Der 17-Jährige hatte ausgesagt, dass er den 40-jährigen Angeklagten, einen Familienvater, über seinen Vater kennengelernt hatte – die beiden Familien seien entfernt miteinander verwandt. Der Angeklagte und der Vater des mutmaßlichen Opfers seien enge Freunde gewesen und hätten täglich miteinander telefoniert. Eines Tages habe der Angeklagte den damals 14-Jährigen bei sich zu Hause besucht, als seine Eltern nicht dagewesen seien. "Dann wollte er, dass wir zusammen einen Porno schauen, er wollte, dass ich ihn anfasse", zitierte der "Donaukurier" den Jungen. Der Angeklagte habe sich ihm immer mehr aufgedrängt, dabei sei es bei ihm zu Hause, in der Wohnung des Angeklagten sowie in dessen Auto zu sexuellen Handlungen gekommen, am Ende sogar zu einer Vergewaltigung. Der Junge erklärte, er habe wegen der Übergriffe Selbstmordgedanken gehabt und habe sich vor einen Zug schmeißen wollen.

Schließlich habe der Junge seinen Eltern von den angeblichen Vorfällen erzählt. Diese sagten, sie hätten den 40-Jährigen zur Rede gestellt, allerdings habe dieser alles abgestritten. Daraufhin erstatteten sie Anzeige bei der Polizei.

Familie gehört homophober Religionsgemeinschaft an

Der Rechtsanwalt des Angeklagten zweifelte an den Aussagen des Jungen. "Er hat nun insgesamt viermal ausgesagt und jedes Mal war etwas anders", sagte der Anwalt. Außerdem wies er darauf hin, dass die Familie einer religiösen Vereinigung angehöre, in der gelebte Homosexualität nach Angaben der Mutter des Jungen verboten sei.

Jugendrichter Gerhard Ebner schenkte der Aussage des 17-Jährigen Glauben und verurteilte den Angeklagten wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs eines Jugendlichen und wegen Vergewaltigung. Der Richter sagte, dass er dem Jugendlichen nicht zutraue, die Geschichte erfunden zu haben. Außerdem habe er die Kernaussage über die massiven sexuellen Misshandlungen stets übereinstimmend geschildert.

Mit seinem Urteil von zwei Jahren und vier Monaten war Richter Ebner unter der Forderung der Staatsanwaltschaft geblieben, die den Angeklagten für mindestens dreieinhalb Jahre in Haft schicken wollte. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (cw)

#1 von_hinten_genommenAnonym
  • 25.07.2018, 21:45h
  • Dass er verurteilt wurde, ist schon mal gut. Aber das Strafmaß ist zu wenig. Bei massiven sexuellen Misshandlungen muss das Strafmaß höher ausfallen.
    Was ist das für ein Mensch, der sich auf Kosten des Teenagers "aufgeilt!"?
    Danke trotzdem an die Richterin.

    Alles Gute dem Teenager.
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#2 Gerlinde24Ehemaliges Profil
  • 26.07.2018, 02:03h
  • Klar! Wieder mal das Opfer schuld, und nicht der Täter! In den USA eine beliebte Verteidigungsstrategie bei Vergewaltigung und Missbrauch.
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#3 DeppAnonym
  • 26.07.2018, 09:00h
  • Antwort auf #2 von Gerlinde24
  • Von einem "Opfer" kann man erst dann sprechen, wenn die Tat erwiesen ist. Vorher gibt es weder Täter noch Opfer, nur Angeklagter und Kläger. Diese Tat scheint mir - zumindest nach den im Artikel enthaltenen Informationen - nicht erwiesen zu sein. Abgesehen von der Aussage des Klägers wird kein einziger Beweis erwähnt. Das hätte ein Freispruch aus Mangel an Beweisen werden müssen (sofern es nicht noch andere Beweise gibt, die hier nicht erwähnt wurden) und ich bin sicher, dass es das auf nächster Instanz auch wird.
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