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Außenpolitik für queere Menschen weltweit

Kofler: BAMF nicht ausreichend für LGBTI-Flüchtlinge sensibilisiert

Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler, ist stolz auf das Engagement des Auswärtigen Amts für queere Menschen in anderen Ländern. Im Interview mit queer.de kritisiert sie jedoch das Innenministerium.


Die SPD-Bundestagsabgeordnete Bärbel Kofler ist seit 2016 Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe (Bild: Deutscher Bundestag / Achim Melde)
  • Von Markus Kowalski
    11. August 2018, 06:08h 4 7 Min.

Frau Kofler, der Grünen-Abgeordnete Kai Gehring hat zuletzt eine Große Anfrage an die Bundesregierung zur Menschenrechtspolitik für LGBTI gestellt, mit über 100 Fragen (PDF). Bei so vielen Fragen scheint es, als würde die Bundesregierung ihr außenpolitisches Engagement für queere Themen verstecken. Ist der Eindruck richtig?

Nein, unser Engagement zu dem Thema verstecken wir sicher nicht, dazu haben wir gar keinen Grund. Wir gehören weltweit zu den Staaten, die sich besonders engagiert für LGBTI-Rechte einsetzen. So gehört Deutschland in New York bei den Vereinten Nationen der Kerngruppe von Staaten für LGBTI-Rechte an und gründete 2016 gemeinsam mit gleichgesinnten Staaten die sogenannte "Equal Rights Coalition", um unseren Einsatz für LGBTI zu intensivieren und noch besser miteinander abzustimmen. Zum Beispiel mit den Niederlanden, den USA und Kanada arbeiten wir bei dem Thema sehr eng zusammen. Auch lateinamerikanische Länder sind dabei immer wichtigere Partner.

Wieso kommen queere Themen in der Außenpolitik der Bundesregierung kaum vor?

Diesen Eindruck kann ich so nicht bestätigen, der Einsatz für LGBTI-Rechte gehört zu den Schwerpunkten unserer Menschenrechtspolitik. Wir fördern eine Vielzahl von Projekten in dem Bereich in aller Welt und zeigen auch öffentlich klar Fahne – etwa durch Teilnahme an Pride Parades in aller Welt, von Bukarest bis Tokyo. Zum Beispiel war mein Kollege, Staatsminister Michael Roth, erst im Juni auf dem Gay Pride in Kiew.

Weltweit müssen LGBTI in acht Ländern die Todesstrafe fürchten, in über 70 Ländern ist Homosexualität strafbar. Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass Menschen in diesen Ländern frei leben können?

Was die Todesstrafe allgemein betrifft, so setzt sich Deutschland und die EU weltweit für deren Abschaffung ein. Ich selbst appelliere regelmäßig auch öffentlich an zahlreiche Regierungen, diese grausame und inhumane Art der Bestrafung endlich abzuschaffen. Neben dieser grundsätzlichen Ablehnung der Todesstrafe ist es natürlich absolut inakzeptabel, dass Menschen in vielen Ländern noch immer strafrechtlich verfolgt werden dafür, wer sie sind und wen sie lieben. Das können wir nicht hinnehmen. Allerdings ist der Einsatz für LGBTI-Rechte in diesen Ländern auch besonders schwer. Wir stimmen uns deshalb sehr eng mit der Zivilgesellschaft ab, denn unser wichtigster Grundsatz ist, dass wir durch unser Engagement niemanden in Gefahr bringen – do no harm! Das zwingt uns in vielen Fällen dazu, das Thema eben nicht öffentlich, sondern in direkten und vertraulichen Gesprächen mit Regierungsvertretern anzusprechen.

Wie haben Sie sich als Menschenrechtsbeauftragte bis jetzt für queere Menschen eingesetzt?

Wie erwähnt ist das Thema eine der Säulen unserer Menschenrechtspolitik. Mir ist es daher enorm wichtig, bei Reisen und Besuchen in anderen Ländern auch immer die Lage von queeren Menschen zu erörtern. Im Idealfall kann ich mich dabei auch direkt mit ihnen treffen, aber nur wenn ich sie dadurch nicht in Gefahr bringe. Denn leider müssen manche LGBTI-Aktivisten in bestimmten Ländern Angst haben, sich mit mir zu treffen, weil danach staatliche Repressionen folgen könnten. Insofern – und auch wenn das dann nicht jeder mitbekommt – ist es in bestimmten Situationen und Ländern zielführender, wenn man hinter verschlossenen Türen versucht, auf Regierungen einzuwirken, fernab von medialer Aufmerksamkeit. So suche ich immer auch direkte Gespräche mit Regierungsvertretern vor Ort oder in Berlin, um LGBTI-Rechte einzufordern. Regelmäßig tue ich dies auch für besorgniserregende Einzelfälle. Regelmäßig äußere ich mich in Form von Pressemitteilungen zu LGBTI-Rechten. Darüber hinaus nehme ich, wann immer sich die Möglichkeit bietet, aktiv an LGBTI-Konferenzen teil.


Der Einsatz für LGBTI-Rechte gehört laut Kofler zu den Schwerpunkten der Menschenrechtspolitik des Auswärtigen Amts (Bild: photothek / Auswärtiges Amt)

Nachdem bekannt geworden war, dass in Tschetschenien Schwule in Lagern gefoltert werden, erhielten einige Betroffene ein humanitäres Visum und kamen nach Deutschland. War das genug?

Das war äußerst wichtig und richtig, es ist aber auch noch mehr passiert. Die Bundesregierung hat in Abstimmung mit anderen Ländern vier Opfer aufgenommen, weiteren Betroffenen wurde in anderen europäischen und außereuropäischen Ländern Aufnahme gewährt. Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung öffentlich mehrfach zu den Verfolgungen geäußert, dies auch stets verbunden mit dem Appell, Ermittlungen einzuleiten und Täter zur Verantwortung zu ziehen. In bilateralen Gesprächen wurde die russische Seite mehrfach darauf hingewiesen.

Der damalige Bundesaußenminister Sigmar Gabriel hatte sich in einem Brief zusammen mit seinen Amtskollegen aus Schweden, Großbritannien, Niederlanden und Frankreich an den russischen Außenminister Lawrow gewandt. Bundeskanzlerin Angela Merkel forderte auf einer Pressekonferenz mit Präsident Putin in Sotschi am 2. Mai 2017, Minderheitenrechte zu schützen, und führte dabei explizit die Verfolgung von Homosexuellen in Tschetschenien als ein Beispiel an. Im Rahmen des Universellen Staatenüberprüfungsverfahrens im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen wurde 2018 der russischen Regierung auch von deutscher Seite nochmals empfohlen, die Verfolgung aufzuklären. Viele andere Staaten haben sich ebenfalls eingebracht und in Gesprächen mit der russischen Regierung, wie auch öffentlich zum Schutz von LGBTI-Angehörigen und zu Ermittlungen in den Verfolgungsfällen aufgerufen.

Es ist wohl auch auf diesen Druck seitens der internationalen Staatengemeinschaft, darunter Deutschland und Europa, zurückzuführen, dass die massenweise Verfolgung gestoppt wurde. Ich freue mich, dass wir konkret mehreren Menschen dazu verhelfen konnten, in Sicherheit und Freiheit zu leben.

Menschenrechtsaktivisten haben 2007 die Yogyakarta-Prinzipien für die Vereinten Nationen entwickelt. Sie definieren, wie die Menschenrechte für LGBTI auszulegen sind. Die deutsche Bundesregierung hat sich bislang nicht dafür eingesetzt, diese Prinzipien im Völkerrecht zu verankern. Wieso?

Leider bin ich angesichts der Mehrheitsverhältnisse in den Vereinten Nationen derzeit skeptisch, was eine Verankerung der Prinzipien im Völkerrecht anbelangt; dies erscheint mir wenig aussichtsreich. Insofern ist es mir primär wichtig, dass wir selbst mit gutem Beispiel vorangehen und die Yogyakarta-Prinzipien konsequent in unserer Außen- und Entwicklungspolitik umzusetzen.

In der Türkei werden LGBTI-Aktivisten seit Jahren verfolgt. Schon zum vierten Mal in Folge wurde der Istanbul Pride verboten und niedergeschlagen. Obwohl die Bundesregierung die Situation in der Türkei immer wieder scharf kritisiert hat, blieb die Lage der queeren Menschen ungenannt. Zuletzt wurden die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes für die Türkei wieder etwas gelockert. Ignoriert die Bundesregierung hier die Situation queerer Menschen?

Zunächst: die gemachten Änderungen in den Reisehinweisen beziehen sich nicht auf LGBTI-Rechte. Deren Lage, das ist eindeutig, ist weiterhin äußerst kritisch. Und wir sprechen diese wirklich sehr Besorgnis erregenden Entwicklungen in der Türkei offen an und beobachten sie auch dank unserer Vertretungen in der Türkei sehr aufmerksam. Denken Sie etwa an das Verbot von LGBTI- Veranstaltungen in Ankara im letzten November, damals hat sich unser auch für die Türkei zuständige Staatsminister Michael Roth öffentlich und wie ich finde mit der gebotenen Deutlichkeit geäußert. Klar ist aber auch, dass es allein damit nicht getan ist: Unsere Vertretungen in der Türkei unterstützen LGBTI-Initiativen durch praktische Projektarbeit. Wir müssen gerade jetzt jenen den Rücken stärken, die sich in der Türkei mutig für Menschenrechte einsetzen, und dazu zähle ich natürlich queere Menschen. Sie brauchen unsere Solidarität und Unterstützung mehr denn je. Und ich erkenne auch selbstkritisch an, dass der Blick oft zu sehr auf Ereignisse gerichtet ist, die auf allen Bildschirmen flackern und dann anderswo Verletzungen von Menschenrechten nicht die gebotenen Aufmerksamkeit erhalten. Dass der Istanbul Pride erneut nicht stattfinden konnte, finde ich bestürzend – keine Frage.

Wenn LGBTI nach Deutschland fliehen und Asyl beantragen, müssen sie sich oft erniedrigenden Fragen stellen, um ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität "nachzuweisen". Ein Aktivist, der aus der Türkei geflohen war, berichtete mir, dass er während des Interviews das Logo einer schwulen Dating-App malen sollte. Wieso sind Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das zum Innenministerium gehört, nicht besser im Umgang mit queeren Geflüchteten geschult?

Ich möchte nur ungern über das Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAMF ein generelles Urteil fällen. Klar ist, dass ein sensibilisierter Umgang mit LGBTI-Menschen äußerst bedeutsam ist. Und das gilt ja nicht nur für das BAMF. Auch im Auswärtigen Amt hören wir bisweilen Klagen darüber, dass nicht alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer ausreichend sensibilisiert sind, zum Beispiel wenn Menschen ein Visum für den Familiennachzug ihres gleichgeschlechtlichen Partners beantragen. Daran müssen wir aus meiner Sicht beharrlich arbeiten, denn es ist natürlich unser Anspruch, dass jeder Mensch mit Respekt behandelt wird. Dafür sind Schulungen und Fortbildungen wichtig, dies gilt für alle Behörden und Einrichtungen, die mit LGBTI-Menschen zu tun haben.

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#1 Gerlinde24Ehemaliges Profil
  • 11.08.2018, 07:01h
  • Ist schon viele Jahre her, da lebte ich noch in Lübeck, stand mitten im Wechsel, als eine lesbische Frau auf mich zu kam, um mich zu fragen, ob ich ihre palästinensische Freundin heiraten wolle (Scheinehe), damit sie hier bleiben könne (sie sollte abgeschoben werden). Ich musste ablehnen, weil das meinen eigenen Geschlechtswechsel torpediert hätte.
    Die BAMF hatte Homosexualität damals nicht als Fluchtgrund anerkannt, und auch heute müssen Flüchtlinge ihre Homosexualität "beweisen", wohl wissend, was ihnen dann in den Flüchtlingsunterkünften droht.
    Aber wie soll man beweisen, dass man schwul oder lesbisch ist (bei trans könnte es eventuell gehen, wenn es auch schwierig wäre)?
    Indem man erklärt, wofür die Farben der Rainbow Flag steht? Das wissen die meisten deutschen LGBTI's nicht einmal. Oder, indem man erzählt wie man "es getrieben hat"? Diese Menschen kommen aus dem islamischen Kulturkreis, wo es tabu ist, darüber zu reden. Und "Beweisfotos" hat wohl niemand.
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#2 LotiAnonym
#3 TheDadProfil
  • 11.08.2018, 23:10hHannover
  • Antwort auf #1 von Gerlinde24
  • ""Die BAMF hatte Homosexualität damals nicht als Fluchtgrund anerkannt,""..

    Das ist auch Heute immer noch nicht sehr viel anders, denn noch immer müssen Flüchtlinge "beweisen" LGBTTIQ*-Menschen zu sein und DESHALB in ihren Ländern in Lebensgefahr zu sein..

    Und nicht selten erhalten sie dann die Ablehnung ihres Asylantrages mit der "Begründung", sie könnten in ihren Heimatländern doch einfach "etwas unauffälliger" sein..
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