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Österreichische Asyl-Quizshow

Trotz fehlenden Regenbogenwissens: Schwuler Iraner erhält Asyl

Der Fall sorgte im Juni für einen Aufschrei: Der Asylbescheid eines gut integrierten schwulen Iraners wurde von den österreichischen Behörden abgelehnt, weil er nicht wusste, was die Farben der Regenbogenfahne bedeuten. Jetzt wurde die Entscheidung revidiert.


Navid Jafartash feiert mit zwei Aktivisten von Queer Base seinen Sieg vor Gericht (Bild: Twitter / @Queer_Base)

  • 14. August 2018, 12:49h 9 2 Min.

Das in Wien ansässige österreichische Bundesverwaltungsgericht hat den Asylstatus des schwulen Iraners Navid Jafartash anerkannt. Das gab die LGBTI-Organisation Queer Base, die sich in der Alpenrepublik um mehrere hundert Geflüchtete kümmert, am Montag bekannt. Auf Twitter veröffentlichten die Aktivisten ein Bild, das Jafartash freudestrahlend mit zwei Unterstützern vor dem Gerichtsgebäude zeigt.

Das für Geflüchtete verantwortliche Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) hatte im Juni für Empörung gesorgt, als es Jafartashs Asylantrag ablehnte, weil dieser die Farben der Regenbogenfahne nicht richtig zuordnen konnte (queer.de berichtete). Damals berichtete die ORF-Nachrichtensendung "ZIB 2" über den Fall. Mehrere LGBTI-Aktivisten meldeten sich daraufhin und erklärten, auch sie wüssten nicht, dass beispielsweise die Farbe Orange in der 1978 in San Francisco für den "Gay Freedom Day" entworfenen Flagge für Gesundheit steht.

Twitter / Queer_Base
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2014 aus Iran geflohen

Jafartash war 2014 aus seinem Heimatland Iran nach Österreich geflüchtet und lebt dort inzwischen gut integriert mit seinem einheimischen Lebensgefährten zusammen. Die verantwortliche Behörde glaubte ihm bei einem Gespräch allerdings wegen fehlenden Wissens über die Regenbogenfahne nicht, dass er schwul sei – und wollte ihn daher in ein Land zurückschicken, in dem auf Homosexualität die Todesstrafe steht.

Österreich ist wie alle EU-Staaten eigentlich verpflichtet, verfolgte Homosexuelle aufzunehmen. 2013 hatte der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass Schwule und Lesben eine "soziale Gruppe" sind, die bei Verfolgung in der Heimat unionsweit Anspruch auf Asyl haben, und dass nicht von ihnen verlangt werden kann, in ihrer Heimat ihre sexuelle Orientierung geheim zu halten (queer.de berichtete).

Facebook / Zeit im Bild | Der ORF-Beitrag über Jafartash aus dem Juni
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In Österreich regiert seit Dezember 2017 eine sogenannte Türkis-blaue Koalition aus der christsozialen Volkspartei (ÖVP) und der rechtspopulistischen Freiheitlichen Partei (FPÖ), die im Wahlkampf eine härtere Gangart gegen Asylbewerber versprochen hat. Im ersten Halbjahr hat sich die Zahl der Asylbewerber in der Republik im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf gut 8.000 praktisch halbiert. Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) kündigte daher kürzlich gegenüber der Nachrichtenagentur APA an, dass sich die Behörden nun darauf konzentrieren könnten, Menschen ohne Aufenthaltsrecht außer Landes zu schaffen. In seiner Zeit als FPÖ-Generalsekretär hatte Kickl 2015 das Asylrecht für verfolgte Homosexuelle in Frage gestellt. (dk)

#1 Homonklin44Profil
  • 14.08.2018, 14:35hTauroa Point
  • Das ging für den Flüchtling glücklicherweise gut aus.

    In Österreich hätte man sich eine krasse amtshandlerische Blamage wohl auch nicht mutwillig angetan, und den Mann in sein ziemlich sicheres Ende geschickt, nur weil er diese Farben-Zuordnung nicht auswendig kennt.

    Da wird's wahrscheinlich auch Heimatbewohner geben, welche die Farben der österreichischen Flagge auch nicht korrekt zuordnen können. Okay, will man nicht unterstellen, klar. Aber es gibt etwa genug Deutsche, die Deutschland auf der Weltkarte ungefähr bei Moldawien suchen. Wenn man die deswegen alle ausweisen müsste, oje oje.
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#2 GhyslainAnonym
  • 14.08.2018, 14:36h
  • Ob das wohl auch ohne den medialen Aufschrei so glimpflich ausgegangen wäre?

    Denn leider werden nach wie vor viele LGBTI in solche Staaten abgeschoben...
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#3 AuntieBioticEhemaliges Profil
  • 14.08.2018, 15:11h
  • "Regenbogenwissen": wie absurd.

    Seit wann muss man irgendetwas wissen, um sich als Mann zu Männern oder als Frau zu Frauen hingezogen zu fühlen, sie zu lieben, sie zu begehren, mit ihnen leben zu wollen?

    Solche Prüfverfahren gehören schlichtweg EU-weit verboten.
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