Jack Phillips war nach seinem Supreme-Court-Sieg in allen TV-Kanälen präsent, auch in der Sendung "Today", dem Frühstücksfernsehen von NBC (Bild: Screenshot NBC)
Der homophobe Konditor Jack Phillips, der seit 1993 in Lakewood (Colorado) den Masterpiece Cakeshop betreibt, fühlt sich erneut als Christ diskriminiert: Phillips hat am Dienstag den Bundesstaat verklagt, weil dieser ein erneutes Ermittlungsverfahren wegen Diskriminierung gegen ihn gestartet hat. Der Grund für die Ermittlungen: Der christliche Konditor hatte einer Transfrau aus religiösen Gründen den Verkauf einer Torte verweigert. Für die religiöse Rechte in den USA ist dieser Fall ein Symbol dafür, wie Christen angeblich verfolgt werden.
Der Fall um Phillips geht auf das Jahr 2012 zurück: Damals weigerte er sich, eine Hochzeitstorte für ein schwules Paar zu backen. Daraufhin verklagte ihn das Paar unter Verweis auf ein Gesetz des Bundesstaates, das Diskriminierung von Homo- und Transsexuellen beim Zugang zu Dienstleistungen verbietet. Die Antidiskriminierungsbehörde von Colorado entschied 2013 und nach einem Einspruch 2014, dass der Konditor das schwule Paar gesetzeswidrig diskriminiert habe (queer.de berichtete).
Im Juni diesen Jahres entschied der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten aber, dass die Antidiskriminierungsbehörde das im Bundesrecht verankerte Recht des Konditorei-Besitzers auf Religionsfreiheit missachtet habe (queer.de berichtete). Das Urteil ging allerdings nicht direkt darauf ein, ob ein Christ einen Homosexuellen aus religiöser Abneigung in Staaten mit Antidiskriminierungsgesetzen, die das Merkmal "sexuelle Identität" einschließen, diskriminieren darf oder nicht – und wenn ja, in welchem Ausmaß. Vielmehr habe es sich um eine Entscheidung nur zum vorliegenden Fall gehandelt, in der die Behörde eine "Feindseligkeit" gegenüber der Religion des Bäckers gezeigt habe.
Geburtstags- und Coming-out-Torte für Transfrau abgelehnt
Nun wiederholt sich der Fall mit einer Transfrau: Anwältin Autumn Scardina aus Denver hatte im Juni 2017 die Konditorei angerufen und eine Geburtstagstorte bestellt, die innen rosa und außen blau sein sollte. Im Gespräch sagte sie auch, dass die Torte auch an den siebten Jahrestag erinnern sollte, an dem sie sich als trans geoutet hatte. Daraufhin sei ihre Bestellung unter Verweis auf Religionsfreiheit abgelehnt worden.
Als Reaktion reichte Scardina eine Beschwerde bei der Antidiskriminierungsbehörde des Bundesstaates ein. Die Begründung: "Phillips hat es abgelehnt, die Torte […] zu backen, weil sie eine Botschaft aussenden würde, die seinem religiösen Glauben widerspricht, dass das Geschlecht […] von Gott gegeben ist und nicht verändert werden kann." Die Behörde leitete am 28. Juni Ermittlungen ein, weil es Grund zur Annahme gebe, dass die Klägerin wegen ihrer Geschlechtsidentität diskriminiert worden sei.
Christlicher Konditor beklagt "Kreuzzug"
Gegen diese Ermittlungen klagt nun Phillips mit Hilfe der LGBTI-feindlichen Organisation Alliance Defending Freedom. In der Klageschrift spricht der christliche Konditor – ohne Ironie – von einem Kreuzzug gegen seine Person: "Colorado ist seit längerem auf einem Kreuzzug, um Kläger Jack Phillips niederzuringen, weil die Beamten seinen Glauben – und wie er diesen praktiziert – verachten."
Nun bahnt sich eine weitere juristische Schlacht an. LGBTI-Aktivisten und der Bundesstaat verweisen darauf, dass trotz des Urteils des Supreme Courts zugunsten von Phillips das Antidiskriminierungsgesetz von Colorado weiterhin in Kraft ist – und dass Homo- und Transsexuelle beim Zugang zu Dienstleistungen gleichbehandelt werden müssen. Ein Dienstleister dürfe sich nicht aussuchen, ob er nun Heterosexuelle bedienen dürfe – genauso wenig wie er sich aussuchen dürfe, ob er nur Weiße bedient. Der Kläger verweist dagegen darauf, dass er als gläubiger Mensch nicht dazu gezwungen werden darf, eine maßgeschneiderte Torte für eine Sache zu backen, die mit seinen religiösen Überzeugungen in Konflikt steht.
Wenn Religionsfreiheit bedeutet, dass man jeden ausschließen kann, dessen Existenz oder Natur, Identität und Person gegen irgendwelche Glaubensweltbilder verstößt, muss sich der Christ aber nicht wundern, wenn freie Menschen oder Andersgläubige aus ähnlichen Gründen auch ihn ausschließen oder 'verfolgen'.
Ein Schild wie "We do not serve Christians" müsste demnach ebenso gestattet sein, zum Beispiel von Atheisten oder Glaubenslosen, die ein Geschäft führen.