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Facebook-Hetze

Homo­sexuelle als "Missgeburten" bezeichnet: 2.000 Euro Strafe

Das Amtsgericht Pforzheim verurteilte am Donnerstag einen 31-jährigen Russlanddeutschen wegen Volksverhetzung – die Staatsanwaltschaft hatte sogar 9.000 Euro gefordert.


Das Pforzheimer Schöffengericht fällte ein moderates Urteil (Bild: Hans Splinter / flickr)

  • 17. August 2018, 04:40h 12 2 Min.

Das Amtsgericht Pforzheim hat am Donnerstag einen 31-jährigen Russlanddeutschen wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt. Der in Kasachstan geborene Mann hatte laut einem Bericht der "Mühlacker Zeitung" Widerspruch gegen einen deutlich höheren Strafbefehl der Staatsanwaltschaft eingelegt, der ursprünglich sogar 150 Tagessätze à 60 Euro gefordert hatte.

Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, vor zwei Jahren auf seiner Facebook-Seite immer wieder gegen das "Pack" aus Lesben und Schwulen gehetzt zu haben. "Wie weit soll das noch gehen? Wir müssen was dagegen tun. Bald ist es zu spät. Bald stehen die Missgeburten vor unserer Haustür", zitierte Staatsanwalt Marius Walz im Prozess aus einem der homofeindlichen Hass-Posts.

Das moderate Urteil begründete Richter Udo Pawlischta unter anderem damit, dass der 31-Jährige seitdem nicht mehr mit Online-Hetze aufgefallen sei. "Manchmal ist es gut, wenn etwas länger zurückliegt und seitdem nichts mehr passiert ist", zitierte ihn die "Mühlacker Zeitung". Darüber hinaus berücksichtigte das Pforzheimer Schöffengericht die finanziellen Verpflichtungen des Alleinernährers. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verurteilungen nur bei besonders extremen Äußerungen

Bei homophoben Äußerungen kommt es bislang nur selten und nur in besonders extremen Fällen zu Verurteilungen aufgrund von Volksverhetzung. Im Dezember 2016 wurde etwa ein Handwerker aus Pöcking, der Schwule "nach Dachau schicken" wollte, vom Amtsgericht Starnberg zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro verdonnert. Für den Spruch "Vergasen muss man die!" unter dem Bild eines schwulen Paares musste ein 26-jähriger Hannoveraner im vergangenen Jahr 1.800 Euro zahlen.

Im Februar war der AfD-Politiker und fraktionslose Berliner Abgeordnete Kay Nerstheimer zu einer Geldstrafe in Höhe von 7.000 Euro verurteilt worden, weil er Schwule und Lesben in mehreren Facebook-Kommentaren als "genetisch degeneriert", "widernatürlich" und "unnormal" bezeichnet hatte. Eine "Reichsbürgerin", die der Meinung war, dass jeder Homosexuelle "abgeschlachtet" gehöre, musste Mitte März 1.800 Euro zahlen. Im selben Monat akzeptierte ein 74-jähriger Ulmer, der Lesben und Schwule als "unfruchtbares degeneriertes Fallobst der Gesellschaft" bezeichnet hatte, einen Strafbefehl über 500 Euro, um einer Verurteilung zu entgehen.

Volksverhetzung kann nach dem Strafgesetzbuch mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden. (cw)

-w-

#1 XYZ1Anonym
  • 17.08.2018, 09:24h
  • Schön das solche Leute verurteilt werden, aber so eine geplante Hassbus Tour wie im oberen Artikel, kann man nicht wegen Volksverhetzung stoppen?
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#2 Rechtsruck-WatchAnonym
  • 17.08.2018, 09:56h
  • Der niedrige Tagessatz von 20 Euro bedeutet dann wohl, dass dieser menschenverachtende Schwulenhasser aus Putins Hemisphäre im evangelikalen Pforzheim von Sozialleistungen lebt.
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#3 Taemin
  • 17.08.2018, 11:02h
  • Denken wir die Begründung dieses Richters ruhig mal weiter. Nehmen wir an, der Angeklagte hätte einen Schwulen zusammengeschlagen. Dann würde er nach der richterlichen Logik also milder bestraft, wenn er seither keine weitere Körperverletzung begangen und/oder hohe finanzielle Verpflichtungen hätte? Dass jemand keine Straftat (mehr) begeht, ist eine Selbstverständlichkeit! Das kann man doch nicht als mildernden Umstand werten! Dass einer Schulden hat oder Unterhalt zahlen muss, kann ebenso wenig ein mildernder Umstand sein - seit wann ist es von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters abhängig, wie sehr oder wenig eine Straftat geahndet wird?
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