66 Kommentare
- 17.08.2018, 15:25h
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"Ich kann nur hoffen, dass die entsprechenden Verbände gegen dieses Gesetz klagen."
Im Gegensatz zu anderen Ländern gibt es in Deutschland kein Verbands-Klagerecht.
"Muss man sich dann eigentlich wieder durch alle Instanzen durchklagen, wenn man der Meinung ist, dass ein Urteil des BVerfG nicht richtig umgesetzt wird..."
Wenn man zugelassen hat, das dieses Gesetz rechtskräftig wurde und angenommen wurde - ja.
Klageberechtigt ist in diesem Fall dann auch nur eine betroffene Einzel-Person. Ja, sie muss dann erneut durch alle Instanzen, denn alle Instanzen erkennen das nun geltende Gesetz als rechtskräftig an.
"...oder kann man sich dann gleich ans BVerfG wenden?"
Ja. Es gibt die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde, wenn ein Gesetz nicht gemäß den Vorgaben des BVerfG umgesetzt wurde oder in seinem Inhalt verfassungsfeindlich ist. Das BVerfG prüft dann den vorliegenden Gesetzes-Entwurf. Die Klagefrist beträgt 4 Wochen. Jede*r Bürger*in ist dazu als Einzelperson befugt.
Es ist aber offensichtlich, dass zu diesem Zeitpunkt von den Beteiligten/"Betroffenen" dieser Weg ausgeschlossen wird. Auch von der Justizministerin Frau Katarina Barley. Man "bedauert" nur, dass die notwendige Umsetzung "verpasst wurde" und "feiert" es als "ersten Schritt" - was immer das angesichts einer breit dokumentierten Verweigerungshaltung heißen mag. - |
- 17.08.2018, 15:49h
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Selbstverständlich ist es ein "erster Schritt". Ein erster Schritt in die Richtung, dass die vom BVerfG geforderte Selbstbestimmung verweigert und weiterhin durch Dritte - hier Ärzte - Identitäten fremdbestimmt werden sollen. Davon wird man in Deutschland ohne geeignete Gegenwehr auch nicht lassen.
Dieses Gesetz ist folglich kein "Schritt in die richtige Richtung", sondern im Gegenteil ein unverhohlen offener Rückschritt.
Es erschließt sich folglich nicht, warum dieser Gesetzentwurf ein Grund zum "feiern" ist. - |
- 17.08.2018, 16:27hberlin
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BINGO!
Was aber leiten wir hieraus ab?
Stellen wir nicht die richtigen forderungen oder sind wir in dem teile&herrsche-modus längst in geiselhaft einer in "mitte" operierenden gesellschaftsreform, die solche widerwärtigen halbheiten und scheinzugeständnisse zu erfolgsmeldungen in teilen unserer mitte werden lassen.
Mich kotzt mittlerweile diese halbheit der "emanzipation " an. Dieses in kleinen schritten hin zu scheinheiligen reförmchen "eilen"!
Verbände, die mit den entscheidungsträgern "konferieren...
Nicht nur die beständigkeit, mit der heteronormiertes denkern&handeln unsere zukunft bestimmen, ist ein skandal, sondern auch die politische ideenlosigkeit und feigheit, mit der wir uns in die uns zugeordneten politischen schaukästen setzen lassen, sind erbärmlicher natur.
Hier im forum wie aussen im freien umhegten gelände , wo wir als zoo insassen uns vom heteronormativen publikum betrachten lassen.
Ich bin weder intersexuell noch trans, aber auch nicht hetero oder homonormiert an geschlechterrollen festklebend.
Machen wir doch einen aktionstag: zu festgelegten- angekündigten datum, werden wir unsere pässe und geburtsurkunden medienmächtig an dem standesämtern in deren postkästen retournieren!
Für die kleinmütigen hingegen bleibt immer noch der weg zum arzt, wo man sich die bescheinigung für den dämlichen eintrag abholt.. tausende hunderttausende bürger, die auf das personalpronom die geschlechtszuweisung verzichten können nicht irren!
Man erinner sich an die aktion §218...
Rollen die steine erst mal, kommt auch der staat zwangsweise in bewegung. - |
- 17.08.2018, 16:57h
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"BINGO!"
Ich kann Dir leider nicht helfen mein Schatz. Du lebst in Deutschland.
"Machen wir doch einen Aktionstag"
Die menschenrechtswidrige Begutachtung von trans wird beibehalten. Anstatt sie abzuschaffen, wird die Begutachtung jetzt auch noch auf die Intersexuellen ERWEITERT. Das wird als "erster Schritt begrüßt".
Ich sehe keinerlei Möglichkeit, Menschen, die irrational gegen ihre Interessen agieren, Hilfe zukommen zu lassen. Sie wollen diese Hilfe nicht.
Da unsere POC- Identitäten in der Weissen LGBTIQ-Bewegung zudem ausgegrenzt und marginalisiert werden, sehe ich mich dazu leider auch grundsätzlich nicht in der Lage.
Bedaure. - |
- 18.08.2018, 00:04hHannover
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""Die menschenrechtswidrige Begutachtung von trans wird beibehalten. Anstatt sie abzuschaffen, wird die Begutachtung jetzt auch noch auf die Intersexuellen ERWEITERT.""..
""Der Grund: "Der jetzige Entwurf sieht vor, dass für einen Antrag auf die sogenannte Dritte Option ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss.""..
Ich kann mich da auch irren, aber der Unterschied zwischen einer "Begutachtung von trans*" und einem einfachem "Attest" sollte doch hinlänglich bekannt sein ?
Zumal sich dieses "Attest" als "schon erstellt" erweist in dem Moment wenn nach der Geburt bei Intersexuellen Kindern ein "zugewiesenes Geschlecht" attestiert wird, sprich in den Formularen der Klinik in den Patienten-Akten eingetragen wird..
Im Übrigem geht es im Wesentlichem um folgenden Satz :
""(3)
Durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung ist nachzuweisen, dass eine Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt.""..
www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/gesetztestexte/geset
ztesentwuerfe/entwurf-aenderung-personenstandsgesetz.pdf?__b
lob=publicationFile&v=1
Dazu heißt es weiter auf Seite 11 der PDF (Seite 6 der Begründung) :
""Durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung ist nachzuweisen, dass eine Variante der Geschlechtsentwicklung
vorliegt. Die Bescheinigung muss keine
genaue Diagnose enthalten; vielmehr genügt das Attest des Arztes, dass die betroffene Person eine Variante der
Geschlechtsentwicklung aufweist.""..
Liest man sich also mal den Gesetzentwurf und die dazugehörige Begründung durch, kann man kaum den Eindruck gewinnen das hier eine
""menschenrechtswidrige Begutachtung von trans""
""jetzt auch noch auf die Intersexuellen ERWEITERT.""
würde ! - |
- 18.08.2018, 00:21h
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"kann man kaum den Eindruck gewinnen das hier eine ""menschenrechtswidrige Begutachtung von trans"" ""jetzt auch noch auf die Intersexuellen ERWEITERT." würde !"
psychologische gutachten sind was anderes als medizinische atteste, da hast du recht. der gemeinsame nenner ist aber, dass mit beiden vorschriften den menschen die selbstbestimmung ganz grundsätzlich abgesprochen wird.
wenn ich das mit den yogyakarta-prinzipien richtig verstanden habe, ist nur die selbstbestimmung der geschlechtlichen identität menschenrechtskonform. und davon kann hier weiterhin keinde rede sein. - |
- 18.08.2018, 00:54hHannover
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""der gemeinsame nenner ist aber, dass mit beiden vorschriften den menschen die selbstbestimmung ganz grundsätzlich abgesprochen wird.""..
Äh ?
Ich bitte dann auch Dich dir den Gesetzentwurf mal zur Gänze durchzulesen..
Das Attest bescheinigt ein Vorliegen einer Intersexualität..
Damit wird NIEMANDEM etwas abgesprochen !
Der Tenor eines solchen Attestes lautet dann in etwa :
"Bei dieser Person liegt eine Intersexualität vor.
Sie gibt an daß der vorgenommene Geschlechtseintrag im PStG nicht mit der eigenen Geschlechts-Identität übereinstimmt.""..
Punkt..
Das Attest kostet 10,-- Euro..
DARÜBER kann man gerne streiten..
Doch damit wird schlichtweg nur unterbunden das Heti&Pleti eine Änderung des Geschlechtseintrages vornehmen, und sich damit dann den Zugang zur
"Rente für die dynamische Frau ab 60" erschleichen..
Die vor allem zu kritisierende Aussage im Gesetzentwurf findet sich dann auch schon auf Seite 1 :
""B. Lösung
Mit dem Gesetz wird an der Pflicht der personenstandsrechtlichen
Registrierung des Geschlechts bei der Geburt in § 21 Absatz 1 Nummer 3 PStG festgehalten. ""..
Der Gesetzgeber respektive das Bundeskabinett als vorschlagendes Verfassungsorgan also die Regierung hat sich nicht dazu geäußert wieso das Festhalten an dieser Praxis überhaupt notwendig sei..
Denn das Bundesverfassungsgericht sagt dazu in seinem Urteil :
""Bestehe im Geburtenregister die Pflicht zur Angabe des Geschlechts,""..
Damit hat das Bundesverfassungsgericht nämlich dem Gesetzgeber auch die Möglichkeit eröffnet diesen Geschlechtseintrag ersatzlos zu streichen.. - |
- 18.08.2018, 02:23h
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"Ich kann mich da auch irren, aber der Unterschied zwischen einer "Begutachtung von trans*" und einem einfachem "Attest" sollte doch hinlänglich bekannt sein ?"
Ich kann mich da auch irren, aber der Unterschied zwischen einer Geschlechtsidentität, die von Psychologischen Gutachtern oder Medizinern "bestimmt" wird und einer "selbstbestimmten" Geschlechtsidentität sollte nach all den Jahren doch hinlänglich bekannt sein.
Solange Psychologen und Ärzte involviert sind, kann von "selbstbestimmt" nicht die Rede sein. Solange sie involviert sind, bestimmen Ärzte und Gutachter. Nicht trans oder inter. Solange Ärzte und Gutachter involviert sind, bestimmen sie die Kriterien. Folglich auch die AUSSCHLUSSKRITERIEN.
Eine Gesellschaft muss sich fragen, was es bedeutet, wenn "Geschlechtsidentität" als Definitions-Hoheit der Medizin, bzw. der Psychiatrie/Psychologie betrachtet und behandelt wird.
Emanzipatorische Bewegungen müssen sich fragen, was das für sie bedeutet.
Niemand bestimmt mein Geschlecht. Niemand kann das. Niemand darf das. Niemandem erlaube ich das. Nur ICH. Punkt. - |
- 18.08.2018, 02:37h
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"wenn ich das mit den yogyakarta-prinzipien richtig verstanden habe, ist nur die selbstbestimmung der geschlechtlichen identität menschenrechtskonform."
Das hast Du richtig verstanden. Hier eine Übersetzung ins Deutsche:
www.hirschfeld-eddy-stiftung.de/schriften/yogyakarta-prinzip
ien/
Außerdem wurde in den beiden Gutachten zu einer Gesetzgebung zur selbstbestimmten Identität der juristischen Fakultät der Humboldt-Universität Berlin und des Deutschen Menschenrechtsinstituts genau das Gleiche festgestellt.
Darunter geht es nicht.
Zitat aus den Gutachten zur menschenrechtskonformen Selbstbestimmung: "Alternativen: Keine." - |
Das ist wirklich nur das Minimum, was das BVerfG gefordert hatte (obwohl die SPD noch vor der Wahl viel mehr versprochen hatte). Und selbst das ist nicht mal ganz umgesetzt, weil man immer noch ein Gutachten vorlegen muss, obwohl das BVerfG ganz klar gesagt hat, dass das JEDEM Menschen offenstehen muss.
Ich kann nur hoffen, dass die entsprechenden Verbände gegen dieses Gesetz klagen. Muss man sich dann eigentlich wieder durch alle Instanzen durchklagen, wenn man der Meinung ist, dass ein Urteil des BVerfG nicht richtig umgesetzt wird oder kann man sich dann gleich ans BVerfG wenden?
Und zur SPD:
Ihr habt schon wieder Euer Wort gebrochen. Hört doch auf, ständig zu labern, ihr "hättet verstanden" und es würde sich "ändern", wenn das doch eh nichts als heiße Luft ist und ihr danach doch wieder genauso weiter macht, wie bisher...