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Reaktionen von Dritter Option und LSVD

Neues Intersexuellenrecht "wichtiger Schritt nach vorne" – aber nur ein kleiner

LGBTI-Aktivisten begrüßen die von der Bundesregierung geplante Anerkennung des dritten Geschlechts vorsichtig. Allerdings sei der Entwurf in der derzeitigen Form verfassungswidrig.


Vanja hatte das Urteil des Bundes­verfassungs­gerichts gemeinsam mit der Kampagne Dritte Option erstritten (Bild: Screenshot / ZDF)

  • 17. August 2018, 10:22h 66 3 Min.

Die Bundesregierung hat zu vorsichtig auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Herbst letzten Jahres reagiert, nach dem intersexuelle Menschen in offiziellen Dokumenten weder als männlich noch weiblich anerkannt werden müssen. Das ist die Meinung der Kampagne Dritte Option, die zusammen mit Kläger*in Vanja das wegweisende Urteil erstritten hatte. Die Gruppe bezeichnete den Entwurf von Schwarz-Rot am Freitag zwar als einen "großen Schritt für mehr Rechte und mehr Sichtbarkeit für Menschen jenseits von Mann und Frau." Allerdings führe dieser nicht weit genug: "Wir freuen uns über diesen wichtigen Schritt nach vorne und sind gleichzeitig enttäuscht, weil es auch zehn Schritte hätten sein können."

Der vorliegende Entwurf "beseitigt die aktuell bestehende Verletzung der Grundrechte von Personen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen können, nicht", so die Beurteilung von Dritte Option. Der Grund: "Der jetzige Entwurf sieht vor, dass für einen Antrag auf die sogenannte Dritte Option ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss. Diese Voraussetzung ist eine sachlich nicht zu begründende Belastung für die Betroffenen." Denn der Geschlechtseintrag selber richte sich nach der geschlechtlichen Identität – die nicht durch ärztliche Untersuchungen festgestellt werden kann.

"Ich weiß selber am besten, wer ich bin"

"Ich weiß selber am besten, wer ich bin. Warum sollte ich, nachdem die Medizin mir gesagt hat, dass ich falsch bin und angepasst werden muss, jetzt ausgerechnet zu Ärzt*innen gehen, um als Inter* anerkannt zu sein?", so drückte Vanja das Unverständnis aus, dass viele Betroffene angesichts der Attest-Pflicht hätten.

Offenkundig diene die Pflicht durch eine ärztliche Bescheinigung das Vorliegen von "Varianten der Geschlechtsentwicklung" nachzuweisen nur dem Zweck, die Anzahl der Personen, die einen Antrag stellen können, möglichst gering zu halten, mutmaßte die Dritte Option. Ein Sachgrund sei nicht ersichtlich und werde vom Bundesinnenministerium auch nicht genannt. Die von CDU-Innenstaatssekretär Günter Krings, einem erklärten Gegner von LGBTI-Rechten, geäußerte Meinung, die Reform des Transsexuellengesetzes hätte aufgrund der einzuhaltenden Frist nicht gleichzeitig verabschiedet werden können, erkläre nicht, warum es nicht möglich war, diesen Absatz des geplanten Gesetzes einfach wegzulassen.

LSVD gegen "demütigende Gutachten"

Der Lesben- und Schwulenverband kommt zu einer ähnlichen Beurteilung: "Der LSVD hält den Kabinettsbeschluss für verfassungswidrig, weil nicht allen der geplante Geschlechtseintrag als 'divers' offensteht. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber jedoch eindeutig aufgegeben, es allen Menschen zu ermöglichen, entsprechend ihrer subjektiven Geschlechtsidentität zu leben", erklärte LSVD-Vorstandsmitglied Jenny Renner am Donnerstag. Ihr Verband fordere auch für Deutschland eine "menschenrechtsorientierte Gesetzgebung zur Anerkennung der Geschlechtsidentität." Vornamens- und Personenstandsänderungen sollten künftig "ohne demütigende Gutachten, ärztliche Atteste oder Gerichtsverfahren" allein auf Antrag beim Standesamt möglich sein. (dk)

-w-

#1 HannoAnonym
  • 17.08.2018, 14:42h
  • Ich muss mich der Kritik anschließen.

    Das ist wirklich nur das Minimum, was das BVerfG gefordert hatte (obwohl die SPD noch vor der Wahl viel mehr versprochen hatte). Und selbst das ist nicht mal ganz umgesetzt, weil man immer noch ein Gutachten vorlegen muss, obwohl das BVerfG ganz klar gesagt hat, dass das JEDEM Menschen offenstehen muss.

    Ich kann nur hoffen, dass die entsprechenden Verbände gegen dieses Gesetz klagen. Muss man sich dann eigentlich wieder durch alle Instanzen durchklagen, wenn man der Meinung ist, dass ein Urteil des BVerfG nicht richtig umgesetzt wird oder kann man sich dann gleich ans BVerfG wenden?

    Und zur SPD:
    Ihr habt schon wieder Euer Wort gebrochen. Hört doch auf, ständig zu labern, ihr "hättet verstanden" und es würde sich "ändern", wenn das doch eh nichts als heiße Luft ist und ihr danach doch wieder genauso weiter macht, wie bisher...
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#2 SarahAnonym
  • 17.08.2018, 15:25h
  • Antwort auf #1 von Hanno
  • "Ich kann nur hoffen, dass die entsprechenden Verbände gegen dieses Gesetz klagen."

    Im Gegensatz zu anderen Ländern gibt es in Deutschland kein Verbands-Klagerecht.

    "Muss man sich dann eigentlich wieder durch alle Instanzen durchklagen, wenn man der Meinung ist, dass ein Urteil des BVerfG nicht richtig umgesetzt wird..."

    Wenn man zugelassen hat, das dieses Gesetz rechtskräftig wurde und angenommen wurde - ja.
    Klageberechtigt ist in diesem Fall dann auch nur eine betroffene Einzel-Person. Ja, sie muss dann erneut durch alle Instanzen, denn alle Instanzen erkennen das nun geltende Gesetz als rechtskräftig an.

    "...oder kann man sich dann gleich ans BVerfG wenden?"

    Ja. Es gibt die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde, wenn ein Gesetz nicht gemäß den Vorgaben des BVerfG umgesetzt wurde oder in seinem Inhalt verfassungsfeindlich ist. Das BVerfG prüft dann den vorliegenden Gesetzes-Entwurf. Die Klagefrist beträgt 4 Wochen. Jede*r Bürger*in ist dazu als Einzelperson befugt.

    Es ist aber offensichtlich, dass zu diesem Zeitpunkt von den Beteiligten/"Betroffenen" dieser Weg ausgeschlossen wird. Auch von der Justizministerin Frau Katarina Barley. Man "bedauert" nur, dass die notwendige Umsetzung "verpasst wurde" und "feiert" es als "ersten Schritt" - was immer das angesichts einer breit dokumentierten Verweigerungshaltung heißen mag.
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#3 SarahAnonym
  • 17.08.2018, 15:49h
  • Antwort auf #2 von Sarah
  • Selbstverständlich ist es ein "erster Schritt". Ein erster Schritt in die Richtung, dass die vom BVerfG geforderte Selbstbestimmung verweigert und weiterhin durch Dritte - hier Ärzte - Identitäten fremdbestimmt werden sollen. Davon wird man in Deutschland ohne geeignete Gegenwehr auch nicht lassen.
    Dieses Gesetz ist folglich kein "Schritt in die richtige Richtung", sondern im Gegenteil ein unverhohlen offener Rückschritt.

    Es erschließt sich folglich nicht, warum dieser Gesetzentwurf ein Grund zum "feiern" ist.
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