Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl versucht nach weltweiten Berichten über den Ablehnungsbescheid gegen einen schwulen Afghanen die Wogen zu glätten (Bild: flickr / brx0 / by 2.0)
Das österreichische Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) hat am Freitag nach Angaben der Nachrichtenagentur APA Fehler bei der Beurteilung eines schwulen Afghanen eingeräumt, dessen Asylantrag wegen nicht-schwulen Verhaltens abgelehnt worden war. Der verantwortliche Beamte sei bereits im Mai nach ersten Beschwerden versetzt worden, teilte die Behörde mit.
In der am Mittwoch bekannt gewordenen Begründung eines Mitarbeiters der Regionalstelle Wiener Neustadt hieß es unter anderem: "Weder Ihr Gang, Ihr Gehabe oder Ihre Bekleidung haben auch nur annähernd darauf hingedeutet, dass Sie homosexuell sein könnten." Außerdem wurde dem Asylbewerber angekreidet, dass er sich mit Zimmergenossen gestritten habe, was angeblich "bei einem Homosexuellen nicht zu erwarten wäre" (queer.de berichtete).
Homophobe Formulierungen entsprechen "nicht den qualitativen Standards des BFA"
Die sprachlichen Verfehlungen würde man bedauern, so das Bundesamt. Man habe bereits im Mai eine interne Prüfung veranlasst. Bei dieser sei festgestellt worden, dass die Bescheide des betreffenden Beamten "hinsichtlich der Ausdrucksweise und Formulierungen nicht den qualitativen Standards des BFA entsprechen". Daher habe man den Mitarbeiter sofort versetzt. "Ein respektvolles Verhalten im Umgang mit Menschen und die qualitätsvolle Bearbeitung der Bescheide sind Grundvoraussetzung für die Arbeit des Bundesamtes", hieß es weiter.
Die Begründung des homophoben Beamten führte weltweit zu Spott und Empörung und brachten das kleine Österreich weltweit in die Schlagzeilen; unter anderem hatten die "New York Times", die "Washington Post" und der britische "Guardian" über den Fall berichtet.
BFA: "Keine grundsätzlichen Defizite"
Allerdings stellte das Asyl-Bundesamt auch klar, dass man "keine grundsätzlichen Defizite" bei Bescheiden gefunden habe. Schließlich seien in den letzten beiden Jahren knapp 120.000 Asylentscheidungen getroffen worden, die durchschnittliche Länge bei einem negativen Bescheid sei 70 Seiten gewesen. "Aus dieser enormen Menge ein paar wenige Sätze herauszunehmen, bildet nicht die Realität ab", erklärte das Amt. Im Bereich LGBTIQ sei zudem eine weiterführende Schulung in Planung, die gemeinsam mit dem UN-Flüchtlingskommissariat durchgeführt werde.
Der kritisierte Bescheid ist allerdings nicht der erste, mit dem aus fadenscheinigen Gründen mutmaßliche Homosexuelle aus der Alpenrepublik abgeschoben werden sollen: Das BFA hatte bereits im Juni für Empörung gesorgt, als es den Asylantrag eines Iraner ablehnte, weil dieser die Farben der Regenbogenfahne nicht richtig zuordnen konnte (queer.de berichtete). Ein Gericht revidierte diese Woche die Entscheidung (queer.de berichtete). Zudem hatte der für das BFA verantwortliche Innenminister Herbert Kickl von der rechtspopulistischen FPÖ als Parteifunktionär 2015 das Asylrecht für verfolgte Schwule und Lesben grundsätzlich in Frage gestellt. (dk)