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Österreich
Kein Asyl für zu "mädchenhaften" Schwulen: Behörde weist Kritik zurück
Das Bundesamt für Asyl meint, es habe einen schwulen Asylbewerber nicht diskriminierend behandelt. "Einzelsätze" aus Ablehnungen ließen nicht auf die Arbeit des Amtes schließen.

Teil einer Montage der Berichterstattung aus dem In- und Ausland zum neuesten Fall eines abgelehnten schwulen Asylbewerbers in Österreich (Bild: RosaLila PantherInnen)
- 24. August 2018, 17:13h 4 Min.
Nachdem das österreichische Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wegen absurd begründeter Ablehnungen von Asylanträgen schwuler Flüchtlinge innerhalb weniger Tage gleich drei Mal für Schlagzeilen im In- und Ausland sorgte, hat die Behörde nun am Donnerstag ihr Vorgehen im neuesten Fall verteidigt.
Mitte August hatte ein vom "Falter" publizierter Fall eines Afghanen das Land empört: Dem 18-Jährigen war vorgeworfen worden, dass "weder Ihr Gang, Ihr Gehabe oder Ihre Bekleidung (…) auch nur annähernd" auf eine Homosexualität hingedeutet hätten. Auch habe er sich für Homosexuelle untypische Streitereien mit einem Mitbewohner geliefert (queer.de berichtete). Der Beamte einer Wiener Regionalstelle des BFA war zum Bekanntworden des Vorfalls schon versetzt worden, gab das Amt später bekannt; die Formulierungen hätten "nicht den qualitativen Standards des BFA" entsprochen (queer.de berichtete). Die Ablehnung des Antrags wird in den nächsten Monaten regulär vor Gericht überprüft werden.
Erst wenige Tage zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht einem schwulen Iraner Asyl zuerteilt, nachdem dies zuvor ebenfalls in Wien abgelehnt worden war – weil er die Farben der Regenbogenflagge nicht den jeweiligen Bedeutungen zuordnen konnte (queer.de berichtete). Im neuesten, vom Grazer LGBTI-Verein RosaLila PantherInnen bekannt gemachten Fall wurde einem Asyl suchenden Iraker im Ablehnungsbescheid vorgeworfen, dass er sich eines "stereotypischen, jedenfalls überzogenen 'mädchenhaften' Verhaltens (Gestik und Mimik) eines 'sexuell anders Orientierten' bedient" habe, was "gespielt, aufgesetzt und nicht authentisch auf die Behörde wirkte" (queer.de berichtete).
Bundesamt reagiert genervt
Gegenüber der Austria Presse Agentur wies das Amt nun die Vorwürfe der RosaLila PantherInnen zurück, diskriminierend gehandelt zu haben. So habe der nach Bekanntwerden der Kritik sofort überprüfte Ablehnungsbescheid keine "klischeehaften Formulierungen" enthalten, wie dem Amt vorgeworfen worden sei, auch habe der Asylwerber keine "Nachweise über seine sexuellen Kontakte mit Männern" erbringen sollen – beide Vorwürfe sind allerdings Medienschlagzeilen und wurden in der Presseerklärung von RosaLila PantherInnen so nicht wörtlich erhoben. Der Betroffene wurde den vom Verein veröffentlichten Protokollen zufolge aber durchaus zur Anzahl seiner Sexualpartner im Irak und Österreich befragt und dazu, wie diese zustande kamen.
Das Amt stritt auch den Vorwurf der Diskriminierung ab: "Seitens des Referenten wurde zu keinem Zeitpunkt im Verfahren ein Verhalten gesetzt, das Anlass für derart schwerwiegende Vorwürfe herabwürdigenden Verhaltens bieten würde." Allgemein bilde es auch nicht die Realität von Asylverfahren ab, aus rund 120.000 Entscheidungen der letzten beiden Jahre Einzelsätze herauszusuchen.

Der als zu "mädchenfaft" kritisierte Firas (Mi.) mit dem Grazer Integrations-Stadtrat Kurt Hohensinner (l.) und Joe Niedermayer von den RosaLila PantherInnen bei der Vorstellung einer Coming-out-Broschüre, die der Flüchtling ehrenamtlich ins Arabische übersetzt hat. "Beweise" für seine Homosexualität führte der Verein einige an; im Verfahren spielte zugleich eine Rolle, dass sein Vater das Schwulsein des Sohns dementiert hatte (queer.de berichtete)
Nur Einzelfälle? Ralph Guth von der österreichischen Organisation Queer Base betonte in der taz: "2017 wurden in Österreich 42 Prozent aller negativ ausgestellten Asylbescheide in zweiter Instanz vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben oder abgeändert." Die öffentlich diskutierten Fälle seien nur die Spitze eines Eisbergs und deuteten auf ein strukturelles Problem hin, auch bei homosexuellen Flüchtlingen: "Die Anhörungen von Asylbewerber*innen sind geprägt von Vorurteilen", so der Rechtsbeistand. "Ungeschulte Referentinnen und Referenten greifen in die Intimsphäre von Menschen ein und stellen ihnen Fragen, die nicht mit der Menschenwürde vereinbar sind. Für Geflüchtete, die aus Ländern kommen, in der Sexualität ein Tabuthema und Homosexualität stigmatisiert sind, ist es eine besondere Stresssituation, vor einer Beamtin plus Übersetzerin über die eigene sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität zu sprechen."
Asylablehnungen und Abschiebungen in Deutschland
Auch in Deutschland kommt es häufig zur Ablehnung von Asylgesuchen homo- und transsexueller Flüchtlinge. Oft wird ihnen ihre Homosexualität nicht geglaubt. Noch immer wird ihnen manchmal – rechtswidrig – gesagt, dass sie ja in ihren Herkunftsländern ihre sexuelle Orientierung oder Identität verstecken könnten. So meinte das BAMF im letzten Jahr zu einem Flüchtling aus dem Irak, dass ihm Homosexualität "bei einer Rückkehr aufgrund seines Verhaltens und seiner Kleidung auch nicht noch einmal unterstellt" würde (queer.de berichtete).
Dass Flüchtlinge eine schlechte Beratung erhalten und oft auf unsensible oder bezüglich LGBTI-Belangen ungeschulte Beamte sowie oft falsch übersetzende Dolmetscher treffen, wird dabei schon seit Jahren kritisiert (queer.de berichtete). Aktivisten zeigen sich zugleich besorgt, dass Berichte über absurde Begründungen von Asylablehnungen mehr Aufmerksamkeit von Medien und Lesern finden als nüchterner begründete, aber regelmäßige Ablehnungen oder Abschiebungen von Personen, die teilweise auch anonym bleiben wolten oder müssten. Das Queer Refugees Network Leipzig beklagte in dieser Woche eine Zunahme von "rechtswidrigen Abschiebungen" schwuler Flüchtlinge, denen Atteste eine Suizidgefährdung und Reiseunfähigkeit bescheinigt hatten (queer.de berichtete). (nb)















Erstens müssen die Berater/innen, die dort die Asylanträge bearbeiten, dringend geschult (oder ausgewechselt) werden und zweitens wäre es besser, die Flüchtlinge auf eine andere Behörde in einem anderen Land zu verweisen, wenn die BFA schon so diskriminierend bei Asylanträgen verfährt.
Wer von den geflüchteten LGBT möchte denn unter solchen Umständen in Österreich leben? Da kommen sie vom Sturm in den Platzregen.
Und grundsätzlich kann man, was die allgemeine Flüchtlingssituation europaweit betrifft, die UN kritisieren. Da die UN nicht so handlungsfähig ist wie sie ursprünglich sein sollte, kann in den Ländern, in denen Krieg und Terror herrschen, auch nicht auf höherer Ebene was zur Verbesserung beigetragen werden. Somit hält der Flüchtingsstrom an und die Länder, aus denen Menschen flüchten, werden durch die IS radikalisiert.
Was nutzt da eine UN? Ist in diesem Fall eine hübsche Statue, sonst nichts - toll! (Sarkasmus)