87 Kommentare
- 03.09.2018, 17:07h
- Die Bundesregierung verursacht kein Leid, sondern verletzt weiter Menschenrechte, obwohl diese Menschenrechtsbruch immer noch offensichtlicher wird, mittlerweile so offensichtlich, dass es da auch nichts mehr wegzureden gibt. Die blauen Briefe kommen ja schon seit Jahrzehnten, Ausreden gelten da nicht. Nichts weniger als das.
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- 03.09.2018, 18:17h
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Wenn überhaupt, dann sind es Bürgerrechte, die verletzt werden, und nicht Menschenrechte. Man muss nicht immer alles so wahnsinnig hochhängen, als gäbe es sonst nichts auf der Welt.
Außerdem bedeutet Demokratie eben auch, andere Auffassungen zu einem Thema zu akzeptieren. Wer die Meinung vertritt, dass die Änderung der Geschlechtsidentität nicht nur von der Selbstauskunft abhängig sein kann, sondern irgendwie auch objektiv als plausibel und glaubhaft festgestellt werden sollte, muss sich damit noch lange nicht zum großen bösen Transsexuellen-Feind gemacht haben. Es gibt halt auch gute Vernunft-Gründe dafür, das Personenstandsrecht vor missbräuchlichen Anwendungen, Kurzschluss-Entscheidungen (z.B. eines Teenagers) und ähnlichem zu bewahren. - |
- 03.09.2018, 18:34h
- Nein, die gibt es NICHT deine Vernunftsgründe!! Es gibt nur Leute wie dich die damit argumentieren um nichts machen zu müssen. Es ist eine Entscheidung die Fachleute zu treffen haben und Fachleute sind diesbezüglich ausschließlich die Betroffenen - also Transsexuelle - und keine spießigen Heten oder gar dumme Gläubige, denn glauben heißt ganz klar nichts zu wissen!!
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- 03.09.2018, 18:48h
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Ganz ruhig! Betroffene selbst sind keine Fachleute, sondern Betroffene. Sie und ihre Interessensvertreter anzuhören, ist zweifellos sehr wichtig, aber eben auch nicht die alleinige Expertise. Wissenschaftler, Ärzte, Psychologen und Juristen bringen sich mit ihrer Expertise eben auch ein, und wie bei jedem anderen Thema ist das auch hier wünschenswert und notwendig.
Einfach mal ruhig bleiben, Emotionen runterfahren und sachlich argumentieren. - |
- 03.09.2018, 19:01h
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Was ist denn deiner Meinung nach objektiv und glaubhaft? Wenn dich einer überzeugt hat nach ewigen Heten-psychiatrischen-Gutachten und seelischer Folterung?
Glaubhaft ist völlig wurscht! Fakten zählen und wenn jemand ständig als Transsexuelle lebt, dann hast du das zu akzeptieren - ob du es glaubst oder nicht ist völlig egal und uninteressant. Schon mal was von Selbstbestimmungsrecht gehört? Und da hat NIEMAND ein Wörtchen mitzureden sondern das hinzunehmen. - |
- 03.09.2018, 19:13h
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"Wenn überhaupt, dann sind es Bürgerrechte, die verletzt werden, und nicht Menschenrechte."
Nein. Bürgerrechte ergeben sich aus Menschenrechten. Sie sind nicht zu trennen, Bürgerrechte werden von Menschenrechten definiert und abgeleitet. Das Recht auf Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht. Nachzulesen hier:
Resolution 2048 des europäischen Menschenrechts(!)-Rates in Stasbourg zu den Menschenrechten von Transmenschen. Der Menschenrecht(!)-Rat erarbeit mit seinen Gesetzgebungen die Grundlagen für die zukünftige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(!):
assembly.coe.int/nw/xml/XRef/Xref-XML2HTML-EN.asp?fileid=217
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und hier. Yogyakarta Prinzipien. Eine Erklärung der Menschenrechte(!) für LGBTIQ-Menschen:
yogyakartaprinciples.org/
"Außerdem bedeutet Demokratie eben auch, andere Auffassungen zu einem Thema zu akzeptieren."
Nein. Was Demokratie "bedeutet", findest Du hier. Grundgesetz Bundesrepublik Deutschland:
en.wikipedia.org/wiki/Basic_Law_for_the_Federal_Republic_of_
Germany
und hier. Grundrechte:
en.wikipedia.org/wiki/Basic_Law_for_the_Federal_Republic_of_
Germany#Fundamental_rights
und hier. Grundrechte. Artikel 1 - 19.
"Wer die Meinung vertritt, dass die Änderung der Geschlechtsidentität nicht nur von der Selbstauskunft abhängig sein kann, sondern irgendwie auch objektiv als plausibel und glaubhaft festgestellt werden sollte..."
"Beides" kann nicht zusammen als Meinung, die eh keine Rolle spielt weil es um Rechte geht, vertreten werden, da Selbstbestimmung eben SUBJEKTIV und nicht OBJEKTIV ist.
Das Recht auf Selbstbestimmung - die IMMER subjektiv ist - ist GENAU AUS DIESEM GRUND ein Menschenrecht. Daraus folgt: automatisch auch ein Grundrecht.
Artikel 8 der Menschenrechts-Konvention schützt die Privatsphäre der Bürger vor dem Staat. Das Recht auf Selbstbestimmung fällt per definitionem unter diese Privatspäre:
dejure.org/gesetze/MRK/8.html
was Recht ist, findest Du hier. Rechtsgutachten des Deutschen Menschenrechts(!) Instituts zu den Rechten von Transmenschen:
www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PD
F-Dateien/Sonstiges/Zusammenfassung_Gutachten_Geschlecht_im_
Recht_bf.pdf
und hier. Rechtsgutachten der juristischen Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin zu den Rechten von Transmenschen:
www.bmfsfj.de/blob/114064/460f9e28e5456f6cf2ebdb73a966f0c4/i
mag-band-7-regelungs--und-reformbedarf-fuer-transgeschlechtl
iche-menschen---band-7-data.pdf
"Es gibt halt auch gute Vernunft-Gründe dafür, das Personenstandsrecht vor missbräuchlichen Anwendungen, Kurzschluss-Entscheidungen (z.B. eines Teenagers) und ähnlichem zu bewahren."
Auch Nein. Menschenrechte können nicht mit dem "Argument" des möglichen Missbrauchs verwehrt werden. Für keine Menschengruppe. Juristisch falsch.
Jetzt klarer geworden? Es ist 2018. - |
- 03.09.2018, 19:16h
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Aha, Bürgerrechte und keine Menschenrechte?
Und wieso? Zu deiner Info: Das ist hier keine Befindlichkeitsskala, sondern diese Rechte sind (in verschiedenen Ausführungen) an verschiedenen Stellen niedergeschrieben, z.B. gibt's eine Charta bei der UN und welche beim Europarat - und hierauf aufbauened interpretiert auch das Bundesverfassungsgericht immer wieder Grundrechte.
Würden diese Menschenrechte nicht verletzt, gäbe es die regelmäßigen blauen Briefe nicht. Diese blauen Briefe haben als NICHTS mit Befindlichkeiten zu tun. Und was bitte hat das mit "als gäbe es sonst nichts auf der Welt"???
Und man kann Menschenrechte auch keine "Vernunftgründe" entgegenstellen, sondern bestenfalls andere Rechte, die mehr wiegen.
UND, wie es in dem Artikel steht, sind von denen mittlerweile praktisch keine mehr übrig.
Und - Gesetze, die Menschen vor unüberlegten Entscheidungen schützen und dabei stärker als Menschenrechte wiegen - so etwas gibt es sonst nirgendwo im Gesetz.
Und - informiere dich mal - das TSG enthält keine Sonderklauseln für Kinder oder Klauseln (irgendwelche Altersgrenzen hatte das BVerfG nämlich für verfassungswidrig erklärt), die Kinder schützen - die stehen auf einem ganz anderne Blatt - und selbst hier sind viele vorgebrachten Argumente Scheinargumente, weil sie schlichtweg falsche Annahmen machen bzw. falsche Dinge zugrundelegen.
Bevor Du hier groß rumtönst, informier Dich. Steht alles niedergeschrieben in Rechtsgutachten und von der UN und vom Europarat. - |
- 03.09.2018, 19:33h
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Die Missachtung der Menschenwürde, Zwangssterilisation, Einschränkung der freien Entfaltung der Persönlichkeit und Ungleichheit vor dem Gesetz sind keine Menschenrechtsverletzungen???
Wäre es für dich in Ordnung, wenn du vor Gericht offen legen müsstest, mit wem alles bereits Sex hattest, wie und wie oft du dich selbst befriedigst sowie deine sexuellen Fantasien, bevor man dir Ausweispapiere aushändigt?
Wäre es denn für dich in Ordnung, wenn vor einer Heirat zwei Gutachter darüber entscheiden ob und wen du heiraten darfst?
Wäre es für dich in Ordnung, wenn bestimmte Personengruppen sich vor Genehmigung einer Hochzeit sterilisieren lassen müsste? (Zwangssterilisationen nach dem TSG wurden bis 2011 eingefordert und erst durch das Bundesverfassungsgericht für nicht anwendbar erklärt.)
Es liegt keine Gefährdungssituation bei einer Vornamens- und Personenstandsänderung vor. Auch ließen sich die Änderungen im Falle eines Irrtum jederzeit wieder rückgängig machen. (Das TSG hat nichts mit medizinischen Behandlungen zu tun.)
Die Kosten der Gutachten sind teils sehr unterschiedlich und können wenn man an die falschen Gutachter gerät mehrere tausend Euro kosten. Da man vorher nicht weiß, an welche Gutachter man gerät, ist das ganze Prozedere eine reine seelische Folter, auch dann, wenn die Gutachter mit den besten Absichten handeln.
Wer diese Totur nicht selbst durchmachen müsste, sollte nicht so leichtfertig über Betroffene urteilen. - |
- 03.09.2018, 19:55h
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Hi Dominik,
was mag denn bloß schlimmes passieren, wenn sich jemand seinen/ihren Geschlechtseintrag und/oder Namen ändern lassen will, und was erfordert daran 2 unabhängige Gutachten und ein Gerichtsverfahren??
Ändern doch jeden Tag Menschen ihren Stand und ihren Namen bei Heirat oder/und Scheidung.
Um hier Missbrauch zu vermeiden und einen objektiven und plausiblen Blick zu bekommen sollten hier auch mindestens 2 Gutachten je Person nötig sein. Die beiden Personen, die da heiraten oder sich scheiden lassen, sind im allgemeinen keine Fachleute. Hier stehen immerhin finanzielle, existentielle, familiäre, psychische, soziale und gesundheitliche Dinge auf dem Spiel. Kinder können ggf. darunter leiden. Familien in den finanziellen Ruin gelangen, Suchtprobleme entstehen, Arbeitsunfähigkeit ausgelöst werden, Selbstmorde sind möglich, gesundheitliche und psychische Probleme bis hin zu Gewalttaten.
Eine Namensänderung und/oder personenstandsänderung, lieber Dominik und Ähnlichargumentierende, ist dagegen ein Klacks.
Er wird zur Sie bzw. divers oder umgekehrt und/oder bekommt neue Vornamen. Das war es eigentlich schon und es erleichtert das (neue/echte) Leben meist enorm. - |
Wie soll man den Schoßhündchen der Union nochmal jemals vertrauen?!