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Antwort auf Kleine Anfrage der Grünen

Trans­sexuellengesetz: Bundes­regierung will weiter mit Reform warten

Die Bundesregierung hat offenbar keine Eile, das in großen Teilen völlig veraltete Transsexuellengesetz zu reformieren.


Bei Trans-Rechten hinkt die Bundesrepublik anderen westlichen EU-Ländern weit hinterher (Bild: Ted Eytan / flickr)

  • 3. September 2018, 16:40h 87 2 Min.

In dieser Legislaturperiode will die Bundesregierung das Recht für Transpersonen nicht grundlegend reformieren. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünenfraktion hervor, die queer.de vorliegt.

Die Grünen hatten gefragt, warum noch immer zwei (für die Betroffenen teure) psychologische Zwangsgutachten als Voraussetzung für die Änderung des Vornamens und der Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit notwendig seien, seit die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Juni ankündigte, Transsexualität nicht mehr als Krankheit einzustufen (queer.de berichtete). Das vom Familienministerium verfasste Papier erklärt zwar, dass Justiz- und Innenministerium "zeitnah" einen gemeinsamen Gesetzentwurf zum Vornamens- und Personenstandswechsel vorlegen würden; es verweist jedoch darauf, dass die WHO die neue Kodierung erst ab Mitte 2022 offiziell verwenden will. Außerdem würde eine komplette Anpassung "mindestens fünf Jahre in Anspruch nehmen".

Grüne: Bundesregierung "verursacht unnötiges Leid"

"Die Bundesregierung kann die Frage nicht beantworten, warum weiterhin ärztliche Gutachten verlangt werden, um den eigenen Geschlechtseintrag beim Personenstand zu ändern", so resümierte Sven Lehmann, Sprecher für Queerpolitik der Grünen im Deutschen Bundestag, die Antwort. Der Kölner Bundestagsabgeordnete forderte die Regierung auf, die Entscheidung der WHO zum Anlass zu nehmen, das bereits in mehreren Punkten für verfassungswidrig erklärte Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1981 abzuschaffen und durch ein Gesetz zur Selbstbestimmung und Anerkennung der Geschlechtervielfalt zu ersetzen. "Andere europäische Länder wie Schweden, Dänemark oder Irland zeigen, dass dies ohne Probleme geht", so Lehmann. "Die Regierung darf damit nicht bis 2022 warten, denn das Transsexuellengesetz ist schon jetzt nicht mehr im Einklang mit den Normen der WHO und verursacht unnötiges Leid."

Die Bundesregierung war bereits von LGBTI-Organisationen scharf kritisiert worden, weil sie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Intersexualität nicht zum Anlass genommen hat, das Transsexuellenrecht umfassend zu reformieren (queer.de berichtete). Zudem fordert sie vor der Eintragung einer Person als "divers" das Vorlegen eines medizinischen Attests, was von LGBTI-Aktivisten scharf kritisiert worden war.

Dabei verweist die Antwort der Bundesregierung selbst auf Gutachten der Humboldt-Universität und des Deutschen Instituts für Menschenrechte, in denen entsprechende Reformen angemahnt wurden (queer.de berichtete). Die Regierung bekennt sich außerdem dazu, "geschlechtliche Vielfalt zu respektieren, Homosexuellen- und Transfeindlichkeit zu verurteilen und jeder Diskriminierung entgegenzuwirken". Allerdings schränkte die Antwort auch das Engagement auf das minimal Notwendige ein: "Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hierzu sollen umgesetzt werden." (dk)

#1 DmleAnonym
  • 03.09.2018, 16:50h
  • Und wieder mal bricht die SPD ihr Wort...

    Wie soll man den Schoßhündchen der Union nochmal jemals vertrauen?!
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#2 RechtsBruchAnonym
  • 03.09.2018, 17:07h
  • Die Bundesregierung verursacht kein Leid, sondern verletzt weiter Menschenrechte, obwohl diese Menschenrechtsbruch immer noch offensichtlicher wird, mittlerweile so offensichtlich, dass es da auch nichts mehr wegzureden gibt. Die blauen Briefe kommen ja schon seit Jahrzehnten, Ausreden gelten da nicht. Nichts weniger als das.
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#3 DominikAnonym
  • 03.09.2018, 18:17h
  • Antwort auf #2 von RechtsBruch
  • Wenn überhaupt, dann sind es Bürgerrechte, die verletzt werden, und nicht Menschenrechte. Man muss nicht immer alles so wahnsinnig hochhängen, als gäbe es sonst nichts auf der Welt.

    Außerdem bedeutet Demokratie eben auch, andere Auffassungen zu einem Thema zu akzeptieren. Wer die Meinung vertritt, dass die Änderung der Geschlechtsidentität nicht nur von der Selbstauskunft abhängig sein kann, sondern irgendwie auch objektiv als plausibel und glaubhaft festgestellt werden sollte, muss sich damit noch lange nicht zum großen bösen Transsexuellen-Feind gemacht haben. Es gibt halt auch gute Vernunft-Gründe dafür, das Personenstandsrecht vor missbräuchlichen Anwendungen, Kurzschluss-Entscheidungen (z.B. eines Teenagers) und ähnlichem zu bewahren.
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