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Unklarheiten werden beseitigt

Bundeskabinett beschließt Begleitgesetz zur Ehe für alle

Die Regierung will ein Jahr nach der Ehe-Öffnung "redaktionelle Lücken" in den bestehenden Gesetzen schließen. Die SPD will aber mehr.


Das Gesetz zur Ehe-Öffnung führte dazu, dass einige ältere Gesetze nicht mehr up to date sind

  • 7. September 2018, 12:24h 10 2 Min.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den 39-seitigen "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts" beschlossen (PDF). Ziel des Gesetzes sei es laut dem Bundesjustizministerium von Katarina Barley (SPD), "die einheitliche Umsetzung der Umwandlung von Lebenspartnerschaften in Ehen zu gewährleisten, Unklarheiten zu beseitigen und nicht mehr erforderliche Regelungen aufzuheben".

Ein großer Teil der Änderungen betrifft etwa die Stellen im Bürgerlichen Gesetzbuch, in denen bei Eheschließungen von Mann und Frau die Rede ist. Außerdem werden teilweise Formulierungen gestrichen, die auf eine Neuschließung einer Lebenspartnerschaft verweisen. Zudem wird klargestellt, dass künftige Regelungen zur Ehe auch für weiter fortbestehende Lebenspartnerschaften gelten werden.

Brunner: SPD wird auch gegen Union für Homo-Rechte kämpfen


Karl-Heinz Brunner ist seit 2013 Mitglied des Bundestages (Bild: Foto-AG Gymnasium Melle / wikipedia)

Der bayerische SPD-Bundestags­abgeordnete Karl-Heinz Brunner bezeichnete das Begleitgesetz als "wichtigen Schritt zum Abbau der Diskriminierung Homo­sexueller". Damit sei die Arbeit aber noch nicht getan: "Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion ist zum vollständigen Abbau der Ungleichbehandlung lesbischer Paare die Einführung einer Mutterschaftsvermutung erforderlich, so dass wie bei heterosexuellen Paaren die Ehepartnerin automatisch als Mutter eines in der Ehe geborenen Kindes gilt."

Nach geltender Rechtslage bleibt für lesbische Ehepaare mit Kindern aktuell nur der Umweg über die Stiefkindadoption (queer.de berichtete). Bei Hetero-Paaren, in denen die Frau ein Kind zur Welt bringt, wird der Mann stets automatisch als Vater anerkannt.

Brunner verwies darauf, dass im Koalitionsvertrag festgelegt worden sei, Diskriminierung von Homo- oder Trans­sexuellen zu bekämpfen. "Wir werden uns für dieses Ziel einsetzen – auch gegen etwaige Widerstände der Union", versprach der SPD-Politiker. (dk)

-w-

#1 TimonAnonym
  • 07.09.2018, 14:40h
  • "Die SPD will aber mehr."

    Nicht nur labern - handeln...

    Wenn die SPD wirklich mehr will, hätte sie das bei dem jetzt beschlossenen Ergänzungsgesetz durchsetzen können. Stattdessen haben sie z.B. der weiteren Diskriminierung lesbischer Mütter auch im Ergänzungsgesetz zugestimmt.

    Wenn die SPD das nicht mal bei dem Ergänzungsgesetz durchsetzt, wer soll denn dann noch glauben, dass die das später auf einmal doch noch durchsetzen?!
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#2 NoahAnonym
  • 07.09.2018, 19:16h
  • Es ist wohl kein Zufall, dass ausgerechnet ein bayerischer SPDler wieder mal das Blaue vom Himmel verspricht.

    In Bayern sind schließlich bald Landtagswahlen und alle Umfragen prognostizieren eine Katastrophe für die SPD, die vermutlich auf den vierten Platz rutschen wird.

    Und wann immer es vor Wahlen brenzlig für die SPD wird, erinnern sie sich wieder an die LGBTI und machen noch schnell ein paar Versprechen.

    Was dann nach Wahlen davon übrig bleibt, sehen wir ja aktuell wieder mal im Bund und in mehreren Bundesländern. Nicht nur am aktuellen Ergänzungsgesetz, das die Diskriminierung lesbischer Eltern festschreibt, sondern auch an den gebrochenen Wahlversprechen zu Trans- und Inter-Themen, zu sog. Homoheilung, zu Art. 3 GG, zu besserem Diskriminierungsschutz, etc. Und auf Länderebene z.B. bei Bildungsplänen.

    Hält die SPD uns eigentlich für komplett verblödet?
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#3 Taemin
  • 07.09.2018, 20:18h
  • Interessanterweise wird Art. 17b IV EGBGB derart geändert, dass ausdrücklich die Möglichkeit einer Ehe beschrieben wird, an der eine Person beteiligt ist, die weder männlich noch weiblich ist. Wie es dazu kommen soll, wenn im BGB selbst gerade diese Möglichkeit ausgeschlossen wird, bleibt offen. Insoweit besteht Reformbedarf fort.
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