Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?31917

Mecklenburg-Vorpommern

AfD: "'Ehe für alle' verfassungswidrig"

Schwulen und Lesben soll das Ehe-Recht nach dem Willen der AfD wieder entzogen werden. Darüber wollen die Rechtspopulisten im Schweriner Landtag mit den anderen Parteien streiten.


Keine Regenbogenfarben in der AfD-Fahne: Die rechte Partei will bei LGBTI-Rechten zurück in die "gute alte Zeit" (Bild: Metropolico.org / flickr)

Die AfD-Fraktion hat einen Antrag zur Abschaffung der Ehe für alle in den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern eingebracht. "'Ehe für alle' verfassungswidrig" lautet der Name des nur eine Seite umfassenden Antrags (PDF), in dem die Landesregierung aufgefordert wird, vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren im Ehe-Recht zu klagen. Über den Antrag soll am Freitag im Landesparlament debattiert werden.

Die größte Oppositionspartei in Schwerin begründet ihre Forderung in dem Papier mit nur drei Sätzen: "Unter Ehe im Sinne von Artikel 6 des Grundgesetzes ist ausschließlich die Verbindung von Mann und Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft zu verstehen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht ungeachtet des gesellschaftlichen Wandels mehrfach entschieden." Ferner heuchelt die Partei Sorge um die bereits verheirateten Homo-Paare vor: "Eine verfassungsmäßige Überprüfung dieses Gesetzes ist deshalb geboten, und zwar auch im Interesse der nach diesem Gesetz verheirateten Personen, da deren Status sonst unsicher bleibt."

Verstecktes Ehe-Verbot für Homosexuelle im Grundgesetz?

Tatsächlich argumentieren einige Experten, darunter meist Gegner der Gleichbehandlung, dass das Grundgesetz ein verstecktes Ehe-Verbot für Schwule und Lesben enthalte. Sie beziehen sich dabei auf Artikel 6, Absatz 1 der deutschen Verfassung, in dem es heißt: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung." Die Autoren des Grundgesetzes hätten nach dieser Auffassung nie daran gedacht, Homosexuelle in diese Gruppe miteinzubeziehen. Ihre Begründung: Als der Satz in die Verfassung aufgenommen wurde, war Homosexualität in Westdeutschland noch illegal, es herrschte die Nazi-Version des Paragrafen 175. Außerdem, so wird weiter argumentiert, habe die Rechtsprechung bis hin zum Bundesverfassungsgericht die Ehe immer wieder als rein heterosexuell definiert.

Die Mehrheitsmeinung unter Verfassungsexperten, etwa bei einer Anhörung im Rechtsausschuss (PDF), ist freilich eine andere: Sie betonen, dass der Gesetzgeber hier schlicht das letzte Wort habe. Widerstand von Karlsruhe sei nicht zu erwarten, schließlich interpretiere auch das Gericht die Verfassung im gesellschaftlichen Wandel. So stellte Karlsruhe bereits klar, dass auch homosexuelle Paare mit Kindern unter den grundgesetzlichen Schutz der Familie fallen.

Die AfD kann nicht von sich aus die sogenannte abstrakte Normenkontrollklage in Karlsruhe erwirken. Sie kann nur durch einen Kabinettsbeschluss der Bundesregierung, durch eine Landesregierung oder 25 Prozent der Mitglieder des Bundestages angestrengt werden (die AfD stellt nur 13 Prozent der Bundestagsabgeordneten).

Ein Wort in eigener Sache
Hinter gutem Journalismus stecken viel Zeit und harte Arbeit – doch allein aus den Werbeeinnahmen lässt sich ein Onlineportal wie queer.de nicht finanzieren. Mit einer Spende, u.a. per Paypal oder Überweisung, kannst Du unsere wichtige Arbeit für die LGBTI-Community sichern und stärken. Abonnent*innen bieten wir ein werbefreies Angebot. Jetzt queer.de unterstützen!

Bayern wollte nicht klagen

Als einzige Landesregierung hatte Bayern vergangenes Jahr eine Klage gegen die Ehe für alle geprüft. Im März dieses Jahres erklärte die CSU-Alleinregierung, dass man nach Einholen zweier Rechtsgutachten den Klageweg nicht beschreiten werde (queer.de berichtete). Die Münchner Staatsregierung ersparte sich damit eine Blamage wie 2001, als Bayern – damals noch gemeinsam mit den Freistaaten Sachsen und Thüringen – erfolglos vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Einführung von eingetragenen Partnerschaften vorgegangen war. Vertreter der Union hatten bei dieser Klage bereits ein ähnliches Argument wie die AfD heute vorgelegt, nämlich dass die rechtliche Anerkennung von schwulen und lesbischen Paaren gegen ein vermeintliches Abstandsgebot zur Ehe verstoße, das sie aus dem grundgesetzlichen "besonderen Schutz" herleiteten.

Die AfD kämpft nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern als einzige parlamentarische Kraft bundesweit dafür, das Ehe-Verbot für Schwule und Lesben wieder einzuführen. Bereits im Juni hatte der Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner angekündigt, dass seine Fraktion einen Gesetzentwurf ins Parlament einbringen werde, um gleichgeschlechtlichen Paaren das Recht auf Heirat wieder zu entziehen (queer.de berichtete).

#1 EthanAnonym
  • 10.09.2018, 15:36h
  • Die wissen ganz genau, dass das Unsinn ist und das hat auch das BVerfG angedeutet.

    Aber darum geht es denen gar nicht. Die wissen, dass die Eheöffnung unumkehrbar ist. Die wollen jetzt auf unsere Kosten bei rechten Wählern punkten, indem sie ihnen falsche Hoffnungen machen, um so noch ein paar Pöstchen mehr für ihre Funktionäre rauszuholen.
  • Direktlink »
#2 FabriceAnonym
  • 10.09.2018, 16:26h
  • Das was eher verfassungswidrig ist, ist die AfD mit ihren anti-demokratischen, menschenverachtenden und anti-rechtsstaatlichen Positionen...
  • Direktlink »
#3 Homonklin44Profil
  • 10.09.2018, 16:45hTauroa Point
  • Es hat etwas zutiefst Absurdes, wenn ausgerechnet eine "Partei", die selbst in ihrem Programm verfassungsfeindliche, wenn nicht selbst verfassunswidrige Positionen vertritt, sich über die Verfassungswidrigkeit von Erweiterungen entsprechend des gesellschaftlichen Bedarfs erregt.

    """Eine verfassungsmäßige Überprüfung dieses Gesetzes ist deshalb geboten, und zwar auch im Interesse der nach diesem Gesetz verheirateten Personen, da deren Status sonst unsicher bleibt.""

    Ihr Status ist doch gar nicht unsicher. Denn sie sind eine legitime Eheschließung eingegangen, oder die Umwandlung/Ergänzung ihrer vorherigen Lebenspartnerschaft. Eine Ehe können zwei mündige/konsensbefähigte Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts eingehen. Was, bitte, ist daran so schwer verständlich?

    Vielleicht sollten die AfD'linge ihre anachronistische Haltung überdenken? Wir leben schließlich nicht mehr in den 50er Jahren...
    Nur so ein Vorschlag.
  • Direktlink »

Kommentieren nicht mehr möglich
nach oben
Debatte bei Facebook

Newsletter
  • Unsere Newsletter halten Dich täglich oder wöchentlich über die Nachrichten aus der queeren Welt auf dem Laufenden.
    Email: