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Kleine Anfrage
Grüne fragen Bundesregierung: Warum blockiert ihr die Gleichstellung?
Verpartnerte Paare sollen bei der Umwandlung in eine Ehe rückwirkend gleichgestellt werden – mit Ausnahme der Einkommensteuer. Die Grünen fragen, warum die Regierung an dieser Restdiskriminierung festhält.

Sven Lehmann und Ulle Schauws kümmern sich bei der grünen Bundestagsfraktion um Queerpolitik (Bild: Ulle Schauws / twitter)
- 12. September 2018, 11:33h 2 Min.
Auch nach der Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben am 1. Oktober 2017 sind Heterosexuelle in Deutschland noch immer etwas gleicher: Die Grünen haben zu diesem Thema eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Konkret geht es um die rückwirkende Gleichstellung im Einkommensteuerrecht.
Dabei geht es um den Zeitraum zwischen 2001 und 2012, als eingetragene Lebenspartner kein Anrecht auf das Ehegattensplitting hatten. Erst 2013 erklärte das Bundesverfassungsgericht, dass dies eine nicht begründbare Benachteiligung darstelle, die im Grundgesetz ausdrücklich verboten ist (queer.de berichtete). Damals erhielten allerdings nur verpartnerte Paare tatsächlich rückwirkend den günstigeren Tarif, die Einspruch gegen ihre Steuerbescheide zwischen 2001 und 2012 eingelegt hatten – das verfassungswidrig eingesammelte Geld aller anderen behielt das Bundesfinanzministerium für sich.
Das Gesetz zur Ehe-Öffnung enthält allerdings in Art. 3 Abs. 2 die Passage, dass Lebenspartner, die ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln, so behandelt werden sollen, als ob sie am Tag der Begründung ihrer Lebenspartnerschaft geheiratet hätten. Das Finanzministerium von Olaf Scholz (SPD) meint, dass die Sache mit der Gleichstellung 2013 bereits erledigt sei. Ob diese Einschätzung gerichtsfest ist, darf bezweifelt werden: In einer ersten Entscheidung hat das Finanzgericht Hamburg bereits einem Kläger Recht gegeben (queer.de berichtete).
Grüne fordern rückwirkende Gleichbehandlung
Die Grünen wollen in ihrer Anfrage, die queer.de vorliegt, wissen, warum "das Bundesfinanzministerium die rückwirkende Beseitigung der jahrelangen Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften im Steuerrecht" verhindere. Mit sechs weiteren Fragen soll herausgefunden werden, ob es nach wie vor innerhalb der Bundesregierung Widerstand gegen die Ehe-Öffnung gibt ("Werden … weiterhin Meinungen vertreten, das Gesetz zur Ehe für verfassungswidrig zu erklären?") oder warum Diskriminierung im Abstammungsrecht noch nicht beseitigt wurde.
"Seit fast einem Jahr haben sich viele lesbische und schwule Paare das Ja-Wort gegeben und genießen endlich die gleichen Rechte wie Heterosexuelle", erklärten Ulle Schauws und Sven Lehmann, die beiden queerpolitischen Sprecher der Grünenfraktion. Die Bundesregierung zwinge mit ihrer Blockade bei der Rückwirkung im Steuerrecht lesbische und schwule Paare aber erneut, "ihre Rechte vor den Gerichten geltend zu machen". Die beiden Abgeordneten aus Nordrhein-Westfalen forderten Finanzminister Scholz "endlich zu einer gesetzkonformen Praxis" auf. (dk)















Weil die Union so viel Diskriminierung wie möglich rausholen will und die Schoßhündchen von der SPD alles abnicken, was die Union ihnen vorsetzt, nur um die gutdotierten Ministersessel, Staatssekretäre und andere Pöstchen nicht zu verlieren...