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Selbstbestimmter Geschlechtseintrag

Bundesvereinigung Trans* kritisiert Bundes­regierung

Obgleich Berlin bei den Vereinten Nationen eine Liberalisierung für Geschlechtseintrag von Inter- und Transsexuellen unterstützt, will die Bundesregierung bislang keinen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.


Die "Transgender Pride Flag" wird immer häufiger auf CSDs geschwenkt (Bild: Ted Eytan / flickr)

  • 19. September 2018, 18:16h - 2 Min.

Die Bundesvereinigung Trans* (BVT*) hat die Bundesregierung für ausbleibende Reformschritte kritisiert. Anlass ist das "Allgemeine Periodische Überprüfungsverfahren" im Genfer UN-Menschenrechtsrat am Donnerstag, in dem die Antwort der Bundesregierung auf die Empfehlungen der UN-Mitgliedsstaaten zur Verbesserung der Menschenrechtslage in Deutschland diskutiert werden soll.

"Es ist paradox. Die Bundesregierung unterstützt offiziell Australiens Empfehlung an Deutschland für einen dritten Geschlechtseintrag für Menschen, die sich weder männlich noch weiblich identifizieren, und damit sowohl inter* Menschen als auch nicht-binäre trans* Personen meint", erklärte BVT*-Beirat Frank Krüger. "Dieselbe Bundesregierung beschließt aber einen Gesetzentwurf, der diesen Geschlechtseintrag nur für jene Menschen vorsieht, die einen medizinischen Nachweis bestimmter Formen von Intersexualität beibringen."

Das Bundeskabinett hatte im August einen Gesetzentwurf zum Intersexuellenrecht beschlossen, in dem zwar ein dritter Geschlechtseintrag vorgesehen ist, allerdings auf ein Zwangsgutachten – wie von Inter-Aktivisten gefordert – nicht verzichtet wird (queer.de berichtete). Im Transsexuellenrecht plant die Regierung in dieser Legislaturperiode überhaupt keine Reform (queer.de berichtete).

BVT* droht mit weiteren Klagen in Karlsruhe

Krüger kritisierte, dass "sowohl inter- als auch transgeschlechtliche Menschen in Deutschland weiterhin pathologisiert" werden würden. Ihr Recht auf Selbstbestimmung werde damit ignoriert. Seine Organisation fordere daher Bundestag und Bundesrat auf, eine Empfehlung Israels und anderer Staaten aufzugreifen und ein "Gesetz zum selbstbestimmten Geschlechtseintrag" zu beschließen. Damit könnte das bereits in mehreren Punkten für grundgesetzwidrig erklärte Transsexuellengesetz "endlich abgelöst werden", so Krüger. "Es kann doch nicht sein, dass erst wieder Karlsruhe angerufen werden muss, um den Gesetzgeber zu grundgesetz- und menschenrechtskonformer Gesetzgebung zu zwingen."

Das Allgemeine Periodische Überprüfungsverfahren ist ein 2007 eingeführtes Instrument des UN-Menschenrechtsrats, in dem die 193 UN-Mitgliedsstaaten alle fünf Jahre regelmäßig auf ihre Menschenrechtssituation hin überprüft werden. Dabei sprechen sich die UN-Mitgliedsstaaten gegenseitig Empfehlungen zu ihrer Menschenrechtslage aus. (pm/dk)

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