Seit Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare vor knapp einem Jahr haben in Deutschland Tausende Schwule und Lesben geheiratet. Wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienst (epd) bei den Standesämtern der Landeshauptstädte und weiterer großer Städte in Deutschland zeigt, gaben sich seit 1. Oktober 2017 bundesweit mindestens 7.000 Männer- und Frauenpaare das Ja-Wort.
Allein in den drei Berliner Bezirken Tempelhof-Schöneberg, Friedrichshain-Kreuzberg und Charlottenburg-Wilmersdorf gab es mehr als 1.100 schwule oder lesbische Hochzeiten. Die Bundeshauptstadt dürfte damit auch Spitzenreiter bei gleichgeschlechtlichen Eheschließungen sein.
25 Prozent Homo-Anteil bei Eheschließungen in Berlin
In Hamburg gab es nach Auskunft der dortigen Behörde fast 900 Trauungen von lesbischen und schwulen Paaren, in München 830, in Köln sogar mehr als 1.000. In Düsseldorf haben 369 gleichgeschlechtliche Paare geheiratet, in Bremen 291, in Hannover 279, in Dresden 228, in Mainz 217, in Wiesbaden 148, in Saarbrücken 131, in Kiel 116, in Brandenburg 85 und in Magdeburg 76. Die wenigsten Ja-Worte von Männer- und Frauenpaaren in einer Landeshauptstadt gab es mit 29 Hochzeiten in Schwerin.
Homosexuelle Ehen machten im vergangenen Jahr einen großen Anteil neuer Trauungen insgesamt aus. In Berlin heiratete den Angaben zufolge in jedem vierten Fall ein schwules oder lesbisches Paar. In den fünf größten bayerischen Städten wurde jede neunte Ehe von einem gleichgeschlechtlichen Paar geschlossen.
In der Mehrheit wandelten schwule und lesbische Paare im vergangenen Jahr ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe um. In durchschnittlich zwei Drittel der Fälle war das der Fall. Geheiratet haben ähnlich viele Frauen- wie Männerpaare, wobei die Verteilung regional sehr unterschiedlich ist. In Berlin und Hamburg heirateten beispielsweise deutlich mehr Männer, in Dresden oder Bremen dagegen mehr Frauen.
Keine Angaben über Adoptionen
Über Paare, die gemeinsam ein Kind adoptiert haben, konnten die Behörden noch keine Auskunft geben. Nach Auskunft des Bundesfamilienministeriums erfasst die Adoptionsstatistik das Geschlecht der Annehmenden nicht. Das Bezirksamt Hamburg Nord erläuterte, dass ein Adoptionsverfahren von der Eignungsfeststellung bis zur tatsächlichen Annahme mehr als ein Jahr dauere, so dass es bislang noch gar keine Fälle gemeinschaftlicher Adoption geben kann. Die Adoption von Kindern des Partners, die sogenannte Stiefkindadoption, war schon in der eingetragenen Lebenspartnerschaft erlaubt.
Der Bundestag hatte Ende Juni 2017 mit großer Mehrheit die Ehe für alle beschlossen – und damit die Ungleichbehandlung lesbischer und schwuler Paare beendet. Den Bundesrat passierte das Gesetz eine Woche später, am 1. Oktober 2017 trat es in Kraft. (epd/cw)