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Künstliche Befruchtung & Co.
Linke: Bundesregierung ignoriert Regenbogenfamilien
In einer Antwort auf eine Bundestagsanfrage gibt sich das Familienministerium zurückhaltend bis ablehnend zu Reformen, kritisiert die Linksfraktion.

Kinderwagen beim CSD Düsseldorf 2016 (Bild: nb)
- 25. September 2018, 09:36h 3 Min.
In jedem zehnten Haushalt gleichgeschlechtlicher Partnerschaften lebt laut Schätzungen mindestens ein Kind, meist bei einem lesbischen Paar – 2016 waren das rund 14.000 Kinder in lesbischen und schwulen Haushalten. Trotzdem würden "Familiengründungen für lesbische oder schwule Ehepaare von staatlicher Seite weiterhin erschwert und notwendige Änderungsbedarfe in der Regierungsarbeit liegengelassen", beklagt die Linke.
In einer Pressemitteilung ("Regenbogenfamilien liegen außerhalb des Radars der Regierung – Vielfältige Familiengründungen ermöglichen, alle Familien stärken") verweist Doris Achelwilm, Sprecherin für Queerpolitik der Linksfraktion, auf Antworten der Bundesregierung auf einen Fragenkatalog der Partei zu Regenbogenfamilien (PDF). Die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (SPD) verfasste Antwort enttäusche etwa, weil die "diskriminierend geregelte" Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung, die lesbische Ehepaare außen vor lässt, nicht angefasst wird: "Eine Veränderung oder Ausweitung des Anspruchs (…) ist im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen", antwortet das von Franziska Giffey (SPD) geleitete Haus.
"Eine Ehe zweiter Klasse für gleichgeschlechtliche Paare kann nicht im Sinne des Grundgesetzes sein", meint Achelwilm. Die Bundesregierung müsse das Familienrecht insgesamt "zügig nachbessern, statt die zwangsläufige Kopplung von Ehe und Elternschaft vorauszusetzen. Die Bürger*innen hierzulande leben unterschiedliche Familienmodelle und alle Kinder haben ein Recht auf einen guten rechtlichen Rahmen für ihre Eltern – auch im Patchwork, auch in Regenbogenfamilien. Die finanzielle Belastung und der psychische Stress, den Lesben, Bisexuelle und Schwule auf dem Weg zur Elternschaft auf sich nehmen müssen, ist nicht weiter hinnehmbar."
Regierung "prüft" einige Reformen
Bei rechtlichen Fragen zu trans- und intersexuellen Eheleuten und Eltern verweist die Bundesregierung darauf, dass diese wenn noch nötig "im Rahmen der Überarbeitung des Transsexuellenrechts" geprüft würden, und dass es für diese Paare spezielle und teils geförderte Beratungsangebote gebe, die das Ministerium mit einem eigenen "Online-Informationsportal zu gleichgeschlechtlichen Lebensweisen und geschlechtlicher Vielfalt" unsterstützen will, das Ende des Jahres online gehen soll.
Prüfen will die Regierung auch die bislang fehlende Anerkennung der Co-Mutterschaft bei lesbischen Eheleuten analog zur Vaterschaftsregelung im BGB. Hier verweist das Ministerium auf im Sommer 2017 vorgelegte Empfehlungen des Arbeitskreises Abstammungsrecht, die laut Koalitionsvertrag bei einer Überarbeitung des Rechts "berücksichtigt" werden sollen. "Dementsprechend prüft das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz derzeit auf der Basis des Abschlussberichts (…), inwiefern welcher konkrete Reformbedarf im Abstammungsrecht besteht. Gegenstand dieser Prüfung sind auch die Fragen der durch die Ehe mit der Mutter vermittelten Elternschaft, der Elternschaft kraft Anerkennung und der Elternschaft kraft Vereinbarung bzw. die sogenannte Mehrelternschaft".
"Die geplanten Überprüfungen des Reformbedarfs zum Abstammungsrecht sowie zur Überarbeitung des Transsexuellengesetzes" werde die Fraktion der Linken "regelmäßig in Erinnerung rufen und mit eigenen Forderungen begleiten", meint Achelwilm dazu.















Lesbische Familien sind immer noch gegenüber schwulen Familien und Hetero-Familien diskriminiert. Dabei bräuchte nur eine kleine Änderung im Abstammungsrecht vorgenommen werden.
Das würde nichts neues einführen, sondern nur lesbische Eltern zu schwulen und Hetero-Eltern gleichstellen. Aber nicht mal diese kleine Änderung bekommen Union und SPD hin.