Der Schweizer Nationalrat hat am Dienstag einer Erweiterung des Strafartikels gegen Rassendiskriminierung zugestimmt. Mit der Neuregelung sollen Hassrede und Diskriminierung auch aufgrund der Merkmale "Geschlechtsidentität" und "sexuelle Orientierung" strafrechtlich verfolgt werden können.
Die Abgeordneten stimmten der parlamentarischen Initiative "Kampf gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung" von Mathias Reynard (SP) mit 118 zu 60 Stimmen bei 5 Enthaltungen zu. Die Bestimmung des Art. 261 StGB umfasst bisher die strafrechtliche Verfolgung von Volksverhetzung und bestimmten Diskriminierungen aufgrund von Rasse, Ethnie oder Religion. Die Erweiterung um "Geschlechtsidentität" ermöglicht den effizienteren Schutz von intergeschlechtlichen und trans Personen, diejenige um "sexuelle Orientierung" besseren Schutz von schwulen, lesbischen und bisexuellen Menschen.
Art. 261bis Rassendiskriminierung (bisherige Fassung)
Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufruft,
wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet sind,
wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, fördert oder daran teilnimmt,
wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht,
wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion verweigert,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Die Schweizer LGBTI-Dachverbände zeigten sich in einer Presseerklärung "hocherfreut" über dieses Ergebnis: "Eine Erweiterung der Bestimmung im Strafgesetzbuch würde es dem Schweizer Staat ermöglichen, homo-, bi-, inter- und transphobe Hassverbrechen effizienter zu verfolgen und damit aktiv gegen Diskriminierung einzustehen", so Pink Cross. "Der Entscheid des Nationalrates ist seit Langem fällig", sagt auch Audrey Aegerter, die Präsidentin von InterAction (Association Suisse pour les Intersexes). "Ein angemessener Schutz vor trans-, inter-, bi- und homophoben Hassverbrechen ist dringend nötig."
Lücke im Gesetz geschlossen
Als nächstes kommt die parlamentarische Initiative in den Ständerat. Die Rechtskommissionen beider Kammern empfehlen sie zur Annahme. Auch von internationaler Seite wird die Erweiterung des Strafartikels seit Jahren gefordert.
"Der nächste nötige Schritt ist die polizeiliche Erfassung von Diskriminierung und Hassrede gegen LGBTI", so Anna Rosenwasser, Geschäftsleiterin der Lesbenorganisation LOS. "Die Meldestelle für LGBT-phobe Vorfälle, die LGBT-Helpline, erfasst diese bereits partiell, doch ist dieses Angebot bei weitem kein Ersatz für die notwendige staatliche Erfassung."
Pink Cross und andere Verbände hatten immer wieder Strafanzeigen nach homo- oder transfeindlicher Hetze gestellt, zuletzt vor wenigen Wochen gegen eine rechtsradikale Partei, die eine "Homo-Steuer" forderte (queer.de berichtete). Der Verband hatte seit Jahren bessere rechtliche Voraussetzungen für Anzeigen gefordert – nachdem eine Strafanzeige von Pink Cross gegen den Churer Weihbischof Vitus Huonder wegen dessen Äußerungen zur biblischen Todesstrafe für Homosexuelle scheiterten, musste er dem Bischof gar Entschädigung zahlen (queer.de berichtete). In dem Verfahren ging es um den Straftatbestand der Aufforderung zu Gewalt, da der Strafartikel zur Rassendiskriminierung bzw. Volksverhetzung nicht angewendet werden konnte. (cw)
Wieso gibt es sowas nicht auch in Deutschland? Achja, unsere schwarz-rote Bundesregierung blockt ja alle LGBTI-Fortschritte und tut in dem Bereich nur das Nötigste.