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Leipzig

BAMF will lesbische Romni mit Behinderung abschieben

Eine beinamputierte Frau aus Albanien erhält in Deutschland kein Asyl. Selbst dass ihr in ihrem Heimatland Freiheitsberaubung durch ihre homophobe Familie droht, sieht das BAMF nicht als Problem an.


Bei vielen verfolgten Homosexuellen sieht das BAMF keinen Anlass auf Gewährung von Asyl (Bild: flickr / bertk212 / by 2.0)

  • 4. Oktober 2018, 13:27h 28 3 Min.

Das Queer Refugees Network Leipzig schlägt Alarm: Wie die Hilfsorganisation am Donnerstag meldete, hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine von ihr betreute Geflüchtete aus Albanien abgelehnt, obwohl diese dringend auf Hilfe angewiesen sei. Bei "Frau M." handelt es sich um eine Romni, also ein Mitglied der in Albanien massiv diskriminierten Roma-Minderheit, der durch einen schweren Minen-Unfall in ihrer Kindheit beide Beine und Teile einer Hand amputiert worden waren. Durch den Unfall hatte hatte die Frau schwerwiegende Verletzungen im Bauchraum erlitten. Folgen sind kognitive und sprachliche Einschränkungen sowie eine schwere Posttraumatische Belastungsstörung.

Die Familie der Frau kommt laut den Queer Refugees aus einer ländlichen Region, ist sehr arm und äußerst homophob eingestellt. Ihr blieben in ihrer Heimat medizinische Unterstützung sowie Bildung trotz enormen eigenen Einsatzes fast gänzlich verwehrt. Prothesen erhielt sie von einer US-amerikanischen Nichtregierungsorganisation. Neben der Diskriminierung aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit wurde sie dann Opfer von Gewalt und Freiheitsberaubung, als ihre Familie von ihrer Homosexualität erfuhr.

BAMF nennt Freiheitsberaubung "wohlgesonnen"

Von ihrer Familie wurde "Frau M." wegen ihrer sexuellen Orientierung isoliert und misshandelt und hatte durch ihre körperlichen Einschränkungen keine Möglichkeit, sich an die Polizei zu wenden. Die Freiheitsberaubung der gewalttätigen Familie wertet das BAMF als "grundsätzlich wohlgesonnen und (dass) sie die Antragstellerin nur eingeschlossen haben, um sie nach Auffassung der Eltern zu schützen". In dieser Zeit unternahm "Frau M." mehrere Suizidversuche.

Die Geflüchtete war mit einem angeblichen Unterstützer nach Deutschland gekommen, der sich hier als ihr Ehemann ausgab. Auch in Deutschland erlebte sie massive Gewalt als lesbische geflüchtete Frau mit Behinderung, die keine Sprache außer Albanisch spricht. Die Queer Refugees berichteten von Zwangsprostitution und Freiheitsberaubung in der Asylunterkunft. Immer wieder wandte sie sich an die Sozialberatung und versuchte zu erklären, dass dies nicht ihr Mann sei und dass er ihr Gewalt antue. Ihr sei dort etliche Male der Schutz verwehrt und gesagt worden, "es habe negative Konsequenzen, falls sie dies nun dem BAMF mitteilen würde", so die Queer Refugees.

Geflüchtete ist selbstmordgefährdet

Die psychische Situation von "Frau M." gelte als "überaus belastet und labil" – sie sei "suizidal", so die Queer Refugees. Es liegt eine ärztliche Diagnose einer Posttraumatischen Belastungsstörung (F43.1) vor. Zudem befinde sich die Frau aufgrund des unsicheren Wohnverhältnisses, der fehlenden medizinischen Versorgung sowie der drohenden Gefahr einer Abschiebung in einer anhaltend traumatisierenden Situation. "Bei Abschiebung wäre sie erneut von Gewalt durch ihre Familie, aber auch durch den bereits abgeschobenen Täter bedroht".

"Der Fall von Frau M. zeigt eindrücklich, dass es für Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern schier unmöglich ist, einen Schutzstatus in Deutschland zu bekommen, obwohl ihre konkrete Situation nachgewiesenermaßen nicht sicher ist", beklagte die Hilfsorganisation. "Wir appellieren an die zuständigen Behörden, eine Abschiebung der schwer traumatisierten und eingeschränkten lesbischen Romni zu verhindern."

Immer wieder wird das BAMF wegen Abschiebebescheiden für verfolgte Homosexuelle kritisiert. Bärbel Kofler, die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, gibt offen zu, dass die Mitarbeiter nicht genug für queere Flüchtlinge sensibilisiert seien (queer.de berichtete). (pm/cw)

#1 Simon HAnonym
  • 04.10.2018, 14:31h
  • Das zeigt wieder mal, dass Union und SPD dreist lügen, wenn sie behaupten, auch mit "sicheren Herkunftsstaaten" und ohne gesetzlich festgeschriebene Ausnahmen für verfolgte LGBTI würde nach Einzelfallprüfung kein LGBTI abgeschoben...

    LGBTI werden sehr wohl abgeschoben. Selbst wenn ihnen Verfolgung droht.

    Und man sieht auch wieder mal eines:
    wenn es nicht gesetzlich festgeschrieben ist, wird es auch nicht gemacht.
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#2 SchrecklichAnonym
  • 04.10.2018, 15:02h
  • Das kann frau sich ja gar nicht mehr vorstellen :-( Die arme Frau.

    Daran ist wieder zu erkennen, dass sexuelle Belästigung auch in Deutschland immer noch gedeckt wird.

    Sie soll es bloß nicht mitteilen?? Warum zum Kuckuck nicht? Es wurde gegen das Gesetz verstoßen - selbstverständlich darf sie sich äußern, schon alleine aufgrund ihres Rechts auf Selbstschutz!

    Das sind falsche Machtausübungen und es missfällt mir. Wer sich daneben benimmt, hat selbst Schuld und nicht das Opfer!

    Helft dieser Frau, zum Kuckuck.
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#3 ErwinAnonym

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