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Europäische Union
Polen legt Veto gegen EU-Erklärung zu Grundrechten ein
Die nationalkonservative polnische Regierung weigerte sich unter anderem, Passagen zu LGBTI-Rechten mitzutragen – Minister anderer Länder sprachen von "Schande".
- 12. Oktober 2018, 08:57h 2 Min.
Eklat zwischen Polen und der EU: Die polnische Regierung hat sich beim Treffen der EU-Justizminister am Donnerstag geweigert, eine gemeinsame Erklärung zur Anwendung der europäischen Grundrechtecharta mitzutragen. Grund waren laut Diplomaten geplante Passagen zu LGBTI-Rechten. Polen verwies seinerseits darauf, mit einer Textstelle zu religiösen Gruppen nicht zufrieden gewesen zu sein, weil Christen und Juden nicht ausdrücklich genannt wurden.
"Das ist ein Vorgang ohne Beispiel", sagte ein Diplomat in Luxemburg. Bisher sei der jährliche Bericht zur Anwendung der EU-Grundrechtecharta immer durch einstimmig verabschiedete Schlussfolgerungen der Mitgliedstaaten angenommen worden. Einige Minister im Saal hätten von einer "Schande" gesprochen.
Sellbst Ungarn hatte mit der Erklärung keine Probleme
Der Grundrechte-Bericht wurde wegen Polens Widerstand nur als Erklärung des EU-Vorsitzes verabschiedet, den derzeit Österreich innehat. Der österreichische Justizminister Josef Moser sagte nach dem Treffen, diese Erklärung sei von "nahezu allen" anderen Mitgliedstaaten mitgetragen worden. Diplomaten zufolge stellten sich alle Mitgliedstaaten außer Polen hinter den Text – auch Ungarn, das in den Verhandlungen eher auf der polnischen Seite gewesen sei.
Die polnische Regierung bestätigte, dass Justizminister Zbigniew Ziobro sein "Veto" gegen die Schlussfolgerungen eingelegt habe. Er habe in dem Text ausdrücklich Christen und Juden als Ziele von Diskriminierung nennen wollen und nicht nur allgemein religiöse Gruppen, hieß es in einer in Warschau veröffentlichten Erklärung. Ihre Rechte müssten genauso geschützt werden, wie die von "LGBT-Personen, Kindern, Einwanderern oder Frauen".
Die nationalkonservative Regierung in Polen liegt seit Jahren mit der EU wegen ihrer umstrittenen Justizreformen im Clinch. Diese untergraben aus Sicht Brüssels die Unabhängigkeit der Justiz und die Gewaltenteilung. Die EU-Kommission hatte deshalb Ende 2017 ein bis dahin einmaliges Strafverfahren gegen Polen eingeleitet, das bis zum Entzug von Stimmrechten auf europäischer Ebene führen kann. (cw/AFP)
















Polen hätte niemals in die EU aufgenommen werden dürfen...