Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fällt Entscheidungen auf der Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention (Bild: wikipedia)
In Frankreich dürfen sich homophobe Bürgermeister nicht aus Gewissens- oder religiösen Gründen weigern, gleichgeschlechtliche Paare zu vermählen. Das hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof am Mittwoch in Straßburg mitgeteilt. Das Gericht hat eine Klage von 146 konservativen Bürgermeistern für unzulässig erklärt – die Stadtoberhäupter hatten sich das Recht erstreiten wollen, nur heterosexuelle Paare zu vermählen. In Frankreich führen traditionell Bürgermeister Eheschließungen durch.
Der Rechtsstreit geht auf das Jahr 2013 zurück, als Frankreich die Ehe für Schwule und Lesben öffnete (queer.de berichtete). Damals wies der Verfassungsrat, der höchste Gerichtshof in Frankreich, die Klage der Bürgermeister mit Verweis auf die staatliche Neutralität ab (queer.de berichtete). Bereits zuvor hatten die Verfassungsrichter das Gesetz zur Ehe-Öffnung für verfassungsgemäß befunden. Bürgermeistern, die keine Homosexuellen trauen wollten, drohten damit bis zu 75.000 Euro Geldstrafe und/oder bis zu fünf Jahre Haft.
Kläger beriefen sich auf Gewissensfreiheit
Die Kläger zogen nach Straßburg und argumentierten, dass die Pflicht, gleichgeschlechtliche Paare zu trauen, gegen Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoße, der jedem Bürger Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit garantiert. Der Menschenrechtsgerichtshof lehnte in einer Entscheidung vom 4. Oktober den Einspruch der Kommunalpolitiker ab. Die Begründung: Die Bürgermeister übten ihr Amt als Stellvertreter des Staates aus und nicht als Privatperson. Damit könnten sie sich nicht auf ihr Gewissen berufen.
Laut Umfragen unterstützen rund drei Viertel der Franzosen die Gleichbehandlung von Schwulen und Lesben im Ehe-Recht. Dennoch macht die homophobe Bewegung "La Manif pour tous", das Vorbild für die deutsche "Demo für alle", und die katholische Kirche weiterhin Werbung für ein Ehe-Verbot für Homo-Paare – mit teils abstrusen Argumenten: Vor wenigen Monaten erklärte etwa der Erzbischof von Avignon in einer Predigt anlässlich des Stadtfestivals, dass gleichgeschlechtliche Ehen nur Freundschaften seien, aber keine echten Beziehungen (queer.de berichtete). (dk)
Bringt es auf den Punkt!
Wenn sich das doch auch in den USA so durchsetzen könnte... aber das wird bei denen wohl inzwischen Utopie sein nach der Richterernennung.
Dennoch wohl - zumindest für die EU - ein gutes und wegweisendendes Urteil.