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Stellungnahme der Länderkammer

Drittes Geschlecht: Bundesrat hat keine Einwände gegen Regierungsentwurf

Der Bundesrat gibt sein Okay zum eng gefassten Gesetzentwurf der Bundesregierung. Eine weiter gehende Liberalisierung findet keine Mehrheit.


Als einzige Rednerin nahm Anne Spiegel, die Ministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz in Rheinland-Pfalz, zum dritten Geschlecht Stellung

Der Bundesrat hat am Freitagnachmittag mehrheitlich in einer ersten Stellungnahme keine Einwände gegen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (PDF) zur Einführung des dritten Geschlechts eingelegt. Eine Empfehlung des Familienausschusses (PDF) und einen Antrag des Landes Brandenburg (PDF) mit Änderungswünschen lehnte die Länderkammer ab.

Der Bundestag hatte über den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben" erst vergangene Woche in erster Lesung debattiert (queer.de berichtete). Die Reform ist besonders eilbedürftig, weil sie nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bis zum 1. Januar 2019 in Kraft treten muss.

Als einzige Rednerin appellierte die rheinland-pfälzische Familienministerin Anne Spiegel (Grüne) an die Landesregierungen, doch noch einen "großen Wurf" zu schaffen. Zwar könne der Gesetzentwurf der Bundesregierung das Leben vieler Menschen in Deutschland "ein kleines wenig" verbessern. Die "enge Definition" schließe einen Teil der intersexuellen und alle transsexuellen Menschen aus der Neuregelung aus. Die Grünenpolitikerin plädierte für eine gleichberechtigte rechtliche Anerkennung aller inter- und transgeschlechtlichen Menschen, für einen "Gleichklang der Verfahren".

Insbesondere forderte Spiegel, dass trans- und intergeschlechtliche Menschen künftig nicht mehr die Änderung ihres Geschlechtseintrags erst nach der Abgabe von Zwangsgutachten beantragen dürfen. Diese Praxis beherberge die Gefahr, dass Trans- und Intersexualität als Krankheit wahrgenommen werden würden. LGBTI-Aktivisten kritisierten diese Praxis auch, weil die Gutachten teuer sind und von vielen Betroffenen als erniedrigend wahrgenommen werden würden.

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Weitere Beschlüsse

Der Bundesrat beschloss am Freitag auch seine erste Stellungnahme zu einem 39-seitigen Begleitgesetz zur Ehe für alle (PDF). Laut dem Bundesjustizministerium von Katarina Barley (SPD) dient es dazu, "die einheitliche Umsetzung der Umwandlung von Lebenspartnerschaften in Ehen zu gewährleisten, Unklarheiten zu beseitigen und nicht mehr erforderliche Regelungen aufzuheben"; der Bundestag hatte den Entwurf in der letzten Woche debattiert (queer.de berichtete). Der Bundesrat empfiehlt kleine Änderungen (PDF) – ein Antrag Hamburgs, von der Bundesregierung auch eine Mutterschaftsregelung analog zur Vaterschaftsregelung des BGB zu fordern, wurde zurückgenommen.

Die Länderkammer winkte zudem eine Verordnung (PDF) durch, nach der "in Personenstandsregistern und -urkunden geschlechtsspezifisch feststehenden Leittexte ('Vater' und 'Mutter', 'Ehemann' und 'Ehefrau') künftig neutral" gefasst werden müssen.

Keine Einigung bei §175-Rehabilitierung

Ein Entschließungsantrag des Landes Berlin, der Nachbesserungen bei der Rehabilitierung von Opfern der Schwulenverfolgung der Nachkriegszeit forderte (queer.de berichtete), wurde am Freitag hingegen von der Tagesordnung gesetzt. Die beteiligten Ausschüsse hatten sich unterschiedlich geäußert: Der federführende Rechtsausschuss sprach sich gegen die Entschließung aus, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten dafür und der Ausschuss für Frauen und Jugend wollte Änderungen bezüglich der Finanzierung.

nachträglich ergänzt um Antrag zu §175

#1 Ith__Ehemaliges Profil
  • 19.10.2018, 15:39h
  • Gibt's irgendwo eine Möglichkeit, die genaue Stimmverteilung der Länder nachzuvollziehen, im Hinblick auf Parteizugehörigkeit?

    Wenn ich das richtig sehe, haben wir:
    Eine grün geführte Landesregierung,
    eine von der Linken geführte Landesregierung,
    und immerhin sieben SPD-geführte Landesregierungen, bei denen in fünf Fällen die CDU nichtmal mit im Boot sitzt.

    CDU/CSU-geführte Regierungen machen 32 von 69 Sitzen aus.

    Tun wir einfach mal ganz naiv so, als wären SPD, Linke und Grüne prinzipiell für Menschenrechte. Mag mir jemand erklären, wie es passieren kann, dass dieses typisch-Seehofer-Gesetz durchkommen konnte?
    Jetzt auch mal mit Blick auf die Wahl in Hessen, nachdem die Grünen da zumindest als Koalitionspartner mit der CDU regieren.
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#2 Svetlana LAnonym
  • 19.10.2018, 15:59h
  • Schade, wieder eine Chance verpasst, aus der Seehofer'schen Minimallösung doch noch ein Gesetz zu machen, dass allen gerecht wird.

    Bleibt jetzt nur noch die Beratung im Innenausschuss des Bundestags. In der Bundestags-Debatte hatte ja auch Unions-Politiker_innen eingeräumt, dass die Attestpflicht durchaus noch diskussionswürdig sei.
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#3 DominikAnonym
  • 19.10.2018, 16:13h
  • Antwort auf #1 von Ith_
  • Ich verstehe nicht, was es da immer zu nörgeln gibt. Dass der dritte Geschlechtseintrag "divers" für intergeschlechtliche und transsexuelle Personen ermöglicht wird, ist doch in Ordnung.

    Für ein Verbot von Beschneidungen bei Jungen aus nicht-medizinischen Gründen, wie sie traditionell vor allem in jüdischen und muslimischen Familien praktiziert werden, macht ihr euch schließlich auch nicht stark. Davon habe ich noch nie was gehört! Bzw. die Grünen verteidigen es sogar als legitimen kulturellen Brauch! Was für eine Heuchelei...

    Intergeschlechtliche Säuglinge werden heutzutage nicht mehr aus kosmetischen Gründen operiert, sondern aus gesundheitlichen. Lest mal entsprechende Studien!
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