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Forderungen zum Intersex Awareness Day
Antidiskriminierungsstelle kritisiert Gesetzentwurf zur "Dritten Option"
Das neue Gesetz solle auf ärztliche Bescheinigungen verzichten und als Möglichkeit allen Personen offen stehen, fordert die Behörde.

Kundgebung der "Aktion Standesamt 2018" für einen selbstbestimmten Geschlechtseintrag vor rund zwei Wochen vor dem Bundeskanzleramt in Berlin. Die Flagge mit purpurnen Kreis auf gelben Hintergrund wurde 2013 von Intersex Human Rights Australia gestaltet und findet inzwischen weltweit Verbreitung (Bild: AktionStandesamt2018 / twitter)
- 25. Oktober 2018, 09:23h 2 Min.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat anlässlich des "Intersex Awareness Day" am 26. Oktober eine rasche Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung intersexueller Menschen angemahnt. "Wir sehen im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur 'Dritten Option' deutlichen Anpassungsbedarf", sagte Bernhard Franke, der kommissarische Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, am Donnerstag in Berlin. "Insbesondere die derzeit vorgesehene medizinische Nachweispflicht sollte in den weiteren Beratungen des Gesetzentwurfs gestrichen werden."
Es sei "verfassungsrechtlich problematisch", dass intergeschlechtliche Menschen für eine Anpassung ihres Personenstands dem Gesetzentwurf zufolge eine ärztliche Bescheinigung vorlegen müssten, ergänzte Franke: "Die Geschlechtsidentität ist unmittelbarer Ausdruck des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, das mit der Menschenwürde korreliert und nach den Vorgaben des Grundgesetzes höchst schutzwürdig ist." Daher müsse die Gutachtenpflicht gestrichen werden. Der nicht-binäre Geschlechtseintrag "divers" sollte zudem allen Personen offenstehen, nicht nur dem Personenkreis mit "Varianten der Geschlechtsentwicklung", wie im Entwurf vorgesehen.
Mit dem Gesetzentwurf, der vor zwei Wochen in erster Lesung im Bundestag debattiert wurde (queer.de berichtete), setzt die Bundesregierung ein Urteil aus Karlsruhe um – in einer "Minimallösung", wie auch Opposition und LGBTI-Organisationen seit Monaten bemängeln. Im Rahmen der "Aktion Standesamt" hatten Inter- und Transsexuelle vor wenigen Wochen für eine umfassende gesetzliche Neuregelung protestiert, die allen Menschen einen selbstbestimmten Geschlechtseintrag ermöglicht (queer.de berichtete).
Entschädigungsfonds gefordert

Bernhard Franke, hier vor wenigen Tagen mit Annette Widmann-Mauz, der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, leitet die Antidiskriminierungsstelle seit einigen Monaten kommissarisch (Bild: ads_bund / instagram)
Auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sieht über die Regelungen im Personenstandsrecht hinaus "weiteren erheblichen Handlungsbedarf, um Diskriminierungen und Menschenrechtsverletzungen gegenüber intersexuellen Menschen vorzubeugen": Medizinisch nicht zwingende Operationen an intergeschlechtlichen Kindern sind aus Sicht der Antidiskriminierungsstelle verfassungswidrig und eine Körperverletzung. Da in der Vergangenheit zahlreiche intergeschlechtliche Menschen operiert wurden und zum Teil ihr Leben lang unter den Folgen zu leiden haben, spricht sich die Antidiskriminierungsstelle des Bundes für die Einrichtung eines Hilfe- oder Entschädigungsfonds aus.
Franke wies außerdem darauf hin, dass nun schnellstmöglich auch das veraltete Transsexuellengesetz aufgehoben werden müsse: "Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sollte die historische Chance ergriffen werden, durch ein umfassendes Geschlechtsidentitätsgesetz die Selbstbestimmung deutlich zu stärken."
Der internationale Intersex Awareness Day wird seit 1996 am 26. Oktober begangen und soll die Beachtung der Menschenrechte von intergeschlechtlichen Menschen stärken. (nb/pm)















Denn der Gesetzentwurf von Union und SPD ist eien Frechheit und wird weder den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts noch den Bedürfnissen der Betroffenen gerecht.