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Nach über einem Jahr

Ehe für alle: Jetzt passt auch die Software

Ab dem 1. November muss einer der gleichgeschlechtlichen Brautleute auf dem Standesamt nicht mehr unter dem falschen Geschlecht registriert werden.


Seit dem 1. Oktober 2017 haben Tausende schwule und lesbische Paare in Deutschland geheiratet, darunter auch Volker Beck und sein Partner Adrian Petkov (Bild: Antje Kapek / twitter)

  • 26. Oktober 2018, 07:57h 19 1 Min.

Die Ehe für alle kommt mehr als ein Jahr nach ihrer Einführung endgültig in der Verwaltung an. Ab dem 1. November kann sie auch in den Eheregistern richtig erfasst werden.

Bislang kennt die Software nur die Einträge "Ehemann" und "Ehefrau", bei schwulen und lesbischen Paaren wurde jeweils einer der beiden an falscher Stelle einsortiert. Das ist nun korrigiert, beide Partner werden als "Ehegatten" erfasst. Im Alltag der gleichgeschlechtlichen Paare hatte das interne Software-Problem der Standesämter keine Auswirkungen.

AfD will Ehe-Öffnung rückgängig machen

Die Ehe für alle war am 1. Oktober 2017 in Kraft getreten. Seitdem haben Tausende lesbische und schwule Paare neu geheiratet oder ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln lassen (queer.de berichtete).

Vor zwei Wochen sprachen sich alle anderen Fraktionen des Deutschen Bundestags gegen einen Antrag der AfD aus, die Ehe-Öffnung rückgängig zu machen (queer.de berichtete). (cw/dpa)

-w-

#1 Homonklin44
  • 26.10.2018, 10:21hTauroa Point
  • Na geht doch. Es beweist, das sogar amtliche Software weiterentwickelt werden kann. Auch wenn gewisse Leute glauben, es müsse immer alles beim Alten bleiben, so, wie gehabt.
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#2 ErinnerungAnonym
  • 26.10.2018, 10:30h
  • Die verlängerte Verunglimpfung Homosexueller durch die Software war übrigens ein Geschenk des evangelischen Hardcore-Christen Schäuble, der die nur einmal jährliche Softwareanpassung so in Auftrag gegeben hat, dass sie nicht mit der Eheöffnung umgesetzt werden konnte. Die übliche Kleingeistigkeit eines Reilgioten.
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#3 TimonAnonym
  • 26.10.2018, 12:31h
  • Endlich.

    Jetzt müssen aber auch die Einträge der bisher geschlossenen Ehen umgestellt werden. Nicht dass bei diesen Ehepaaren für alle Zeit einer der beiden Partner zwangsweise ein falsches Geschlecht eingetragen hat.
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