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Keine automatische Anerkennung der Elternschaft

BGH hält an Ungleichbehandlung von verheirateten Frauen fest

Die Ehefrau einer Mutter wird nicht automatisch zum Elternteil des Kindes. Diese Rest-Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare hat der Bundesgerichtshof nun bestätigt.


Kindern von gleich­geschlechtlichen Paaren werden immer noch Steine in den Weg gelegt (Bild: miapowterr / pixabay)

  • 30. Oktober 2018, 12:15h 22 3 Min.

Anders als bei Heteropaaren wird die Ehepartnerin einer lesbischen Frau nicht automatisch bei der Geburt eines Kindes als Elternteil anerkannt. Das hat der Bundesgerichtshof in einem am Dienstag bekannt gegebenen Beschluss vom 10. Oktober entschieden (XII ZB 231/18, PDF).

Die Karlsruher Bundesrichter stellten fest, dass die bei verschiedengeschlechtlichen Ehepaaren geltende Abstammungsregelung bei gleichgeschlechtlichen Ehepaaren weiterhin nicht gilt. Dabei geht es um Paragraf 1592 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), in dem es heißt: "Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist". Mit dem Gesetz zur Öffnung der Ehe war die Passage zur "Vaterschaft" nicht geändert worden; LGBTI-Aktivisten kritisierten, dass so heterosexuelle Ehemänner automatisch anerkannt würden, die nicht leibliche Eltern der Kinder sind, homosexuellen Ehefrauen diese Anerkennung aber verwehrt bleibe.

Im konkreten Fall ging es um ein lesbisches Paar aus Sachsen, das seine Lebenspartnerschaft Mitte Oktober 2017 in eine Ehe umgewandelt hatte. Anfang November kam ein Kind durch künstliche Befruchtung zur Welt. Im Geburtenregister wurde nur die Mutter eingetragen, nicht aber ihre Ehefrau als weiterer Elternteil. Diese beantragte daraufhin erfolglos beim Standesamt, den Geburtseintrag dahingehend zu berichtigen, dass sie als weitere Mutter aufgeführt werde. Das Amt lehnte diesen Antrag ab, woraufhin die Frau dagegen Einspruch einlegte. Das Amtsgericht Chemnitz gab der Ehefrau im Februar diesen Jahres zunächst Recht, das Oberlandesgericht Dresden revidierte die Entscheidung aber im April.

Richter: Gesetz verstößt nicht gegen Grundgesetz oder Europarecht

Die Bundesrichter folgten der Einschätzung der Vorinstanz und erklärten, dass der Paragraf nicht auf das lesbische Paar angewandt werden könne, weil im Gesetz ausdrücklich von Vaterschaft die Rede sei. Die Regenbogenfamilie würde dadurch nicht diskriminiert, weil es "sachlich gerechtfertigte Gründe" für die unterschiedliche Behandlung von homo- und heterosexuellen Eheleuten gebe, hieß es im Beschluss des Oberlandesgerichts. Mit dem Adoptionsrecht gebe es zudem ein "angemessenes Instrumentarium", mit dessen Hilfe auch gleichgeschlechtliche Ehepaare ihre Familie gestalten könnten. Die bestehende Rechtslage verstoße nicht gegen das Grundgesetz oder die Europäische Menschenrechtskonvention.

Die derzeitigen Abstammungsregeln hätten nach wie vor die "Eltern-Kind-Zuordnung zu einer Mutter und einem Vater zum Gegenstand", führte der BGH aus. Für eine Änderung dieser Regelung sei der Gesetzgeber gefragt, so das Gericht. Bislang sei laut dem Gesetz zur Ehe-Öffnung aber kein "dahingehender gesetzgeberischer Wille" zu erkennen. Weder der Gesetzestext noch "die gesetzgeberischen Materialien hierzu […] befassen sich mit Abstammungsfragen".

Im vergangenen Jahr hatte ein Expertengremium zum Abstammungsrecht empfohlen, dass die eingetragenen Partnerinnen von lesbischen Frauen, die mithilfe einer Samenspende ein Kind zur Welt bringen, automatisch zur Zweitmutter werden (queer.de berichtete). Der Abschlussbericht des Arbeitskreises unter dem Vorsitz der ehemaligen Familienrichterin Meo-Micaela Hahne erschien wenige Tage, nachdem der Bundestag die Ehe-Öffnung für Schwule und Lesben beschlossen hatte – ohne eine entsprechende Regelung (queer.de berichtete). (dk)

-w-

#1 Simon HAnonym
  • 30.10.2018, 13:35h
  • Umso wichtiger, dass die Regierung endlich das Abstammungsrecht ändert. Aber leider haben Union und SPD das ja bei den aktuellen Nachtragsgesetzen zur Eheöffnung komplett ausgelassen.

    Es kann nicht sein, dass lesbische Mütter gegenüber schwulen Vätern und Hetero-Eltern weiter diskriminiert werden, weil die Union immer noch so viel Diskriminierung wie möglich rausholen will und die SPD wieder mal Schoßhündchen der Union spielt. Hatte die SPD nicht behauptet "Wir haben verstanden" und es würde "kein Weiter so" geben? Pustekuchen...
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#2 PierreAnonym
  • 30.10.2018, 13:53h
  • Könnte man damit auch noch vors Bundesverfassungsgericht? Denn von Union und SPD ist ja diesbezüglich nichts zu erwarten. Erst recht nicht, seitdem die SPD sogar das im Koalitionsvertrag Vereinbarte in ihrem neuen "Fahrplan" von Nahles nicht mehr fordert.
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#3 Bonifatius49Anonym
  • 30.10.2018, 14:25h
  • Antwort auf #1 von Simon H
  • Da hoffe ich doch sehr, dass der Rechtsanwalt undd das klagende Frauenpaar nunmehr den Weg nach Karlsruhe beschreitet.

    Das ist dringend zu empfehlen.
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