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Kleine Anfrage der Grünen
Bislang nur sechs Schwule aus Schleswig-Holstein rehabilitiert
Im Nachkriegsdeutschland wurden rund 64.000 Menschen wegen ihrer Homosexualität verurteilt – doch auch im nördlichsten Bundesland beantragen nur die wenigsten eine Entschädigung.

Historisches Motiv von Ralf König auf einem aktuellen Plakat zur Ausstellung "§ 175 – Geschichte und Schicksale": Die Streichung des Paragrafen war bis 1994 das wichtigste Thema der westdeutschen Schwulenbewegung
- 31. Oktober 2018, 09:23h 2 Min.
Mehr als ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Rehabilitierung verurteilter Homosexuelle haben lediglich sieben Männer bei schleswig-holsteinischen Staatsanwaltschaften Anträge auf Rehabilitierungsbescheinigungen gestellt. Sechs Anträge führten "zu der erstrebten Ausstellung einer Rehabilitierungsbescheinigung", heißt es in der Antwort des Justizministeriums auf eine Kleine Anfrage des Grünen-Landtagsabgeordneten Rasmus Andresen (PDF). Der siebte Fall wurde zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Siegen abgegeben.
Die Bescheinigung ist Voraussetzung, um vom Bundesamt für Justiz Entschädigung zu erhalten: pauschal 3.000 Euro pro Person sowie 1.500 Euro für jedes angefangene Jahr im Gefängnis. Anspruch auf Entschädigung haben Menschen, die rechtskräftig verurteilt wurden.
Für viele Betroffene kam die Rehabilitierung zu spät
"Die strafrechtliche Verfolgung von homosexuellen Männern bis in die Siebzigerjahre war eine Schande", sagte Andresen der Deutschen Presse-Agentur. "Besonders bitter ist, dass die Rehabilitierung der Opfer des Paragrafen erst 2017 geregelt wurde. Dadurch werden viele betroffene, bereits verstorbene homosexuelle Männer nicht mehr entschädigt."
Der frühere Paragraf 175 des Strafgesetzbuchs stellte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe. Die Bundesrepublik hatte diese durch die Nationalsozialisten verschärfte Regelung übernommen. 1969 wurde der Paragraf entschärft, aber erst 1994 abgeschafft. Auf seiner Basis wurden Schätzungen zufolge 64.000 Menschen verurteilt. Wie viele Betroffene noch leben, ist nicht bekannt.
Die Bundesregierung hatte ursprünglich bundesweit mit bis zu 5.000 Anträgen auf Entschädigung gerechnet. Bis Juni wurden im Bundesamt für Justiz allerdings nur 99 Fälle bearbeitet (queer.de berichtete). Über den Bundesrat versucht der rot-rot-grüne Berliner Senat derzeit, Nachbesserungen bei der Rehabilitierung zu erreichen (queer.de berichtete). (cw/dpa)















Zumal viele §175-Opfer ja auch gar nicht erst in Frage kommen (prominentes Beispiel ist der vor kurzem verstorbene Wolfgang Lauenburger).
Das bekommen auch nur Union und SPD hin, Opfer so zu entschädigen, dass sie sie erneut zu Opfern machen. Und dann versucht die SPD auch noch, sich dafür zu feiern...