Ein 22-jähriger Mann aus Haddington im schottischen Bezirk East Lothian befindet sich wieder auf dem Weg der Besserung, nachdem ihm eine Olde English Bulldogge in seiner Wohnung vergangenen Monat Penis und Hodensack abgebissen hatte und diese Körperteile fraß. Der Patient hatte laut einem aktuellen Bericht der Londoner Tageszeitung "The Times" zuvor seinen Intimbereich mit Erdnussbutter eingeschmiert, offenbar um das Tier zum Ablecken zu bewegen.
Nach Angaben der Polizei war der Mann bereits am 7. Oktober bewusstlos und voll bekleidet in einer Blutlache liegend aufgefunden worden und wurde sofort in ein Krankenhaus in die schottische Hauptstadt Edinburgh gebracht. Der 22-Jährige wurde sofort in ein künstliches Koma versetzt. Da die abgebissenen Teile bereits im Magen des Hundes verdaut wurden, konnten sie nicht mehr angenäht werden.
Inzwischen ist der Patient wieder aufgewacht und habe der Polizei bei ihren Ermittlungen helfen können. Demnach sei er mit dem Tier allein zu Hause gewesen, als sich der Vorfall ereignete.
Tier wurde getötet
Laut Polizei wird wegen des Vorfalls gegen niemanden ermittelt. Für den Hund endete die Aktion allerdings tödlich: Die Bulldogge wurde zunächst in ein Tierheim gebracht und ist vor zwei Wochen eingeschläfert worden.
Über den Vorfall hatte es bereits vor einem Monat Berichte gegeben, damals hatte die Polizei aber noch nicht das Detail mit der Erdnussbutter bekannt gegeben.
Der Biss in den Intimbereich kann nicht auf die Aggression des Hundes zurückgeführt werden: Die Bulldogge gilt in der Regel als gutmütig und nicht schwierig zu erziehen. Allerdings wird freilich davor gewarnt, seinen Hund für sexuelle Stimulation zu benutzen. Sexueller Missbrauch von Hunden wird in Deutschland seit 2013 bestraft. Demnach ist es laut dem Tierschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit, "ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen." Ein Verstoß kann mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. (cw)