Jim Reeves starb im Januar 2016 im Alter von nur 48 Jahren – hier ist er in einem Bild aus dem Jahr 2014 zu sehen (Bild: CHR!S / wikipedia)
Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat am Donnerstag angekündigt, gegen das Urteil im Fall Jim Reeves vorgehen zu wollen. Man habe Revision eingelegt, teilte die Behörde via Twitter mit. Ziel sei eine Verurteilung der beiden Täter wegen Mordes.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft erläuterte, es lägen in diesem Fall niedere Beweggründe vor, man müsse also von Mord sprechen. Schließlich sei die Tat aus einer homophoben Einstellung heraus begangen worden.
Täter nur wegen Totschlags verurteilt
Das Landgericht hatte zwei polnische Wanderarbeiter am Dienstag wegen besonders schweren Totschlags in Tateinheit mit besonders schwerem sexuellem Missbrauch zu Haftstrafen von 13 bzw. 14 Jahren verurteilt (queer.de berichtete). Die Männer hatten dem Urteil zufolge den Ex-Sänger der Band Sqeezer Ende Januar 2016 in einem Hostelzimmer in Berlin-Charlottenburg zu Tode gequält. Die 24 und 31 Jahre alten Männer erklärten im Prozess, dass Reeves sie angemacht habe. Wegen dieser Avancen hätten sie ihn zusammengeschlagen.
Details des Verbrechens zeigten die Grausamkeit der Täter: Der Sänger starb an inneren Verletzungen, weil eine Rippe seine Lunge punktierte. Der Gerichtsmediziner hatten insgesamt 15 gebrochene Rippen als Folge des Gewaltexzesses feststellen können. Die Täter hatten ihr Opfer außerdem mehrfach mit einem Stuhlbein vergewaltigt, was zu lebensgefährlichen Darmverletzungen geführt hatte.
Das Gericht wollte aber nicht das Mordmerkmal der Grausamkeit anerkennen, weil Reeves zum Zeitpunkt der mehrfachen Penetrationen schon bewusstlos gewesen sei. Außerdem seien die Täter aufgrund ihrer starken Alkoholisierung nur vermindert schuldfähig gewesen.
Nach dem Urteil kritisierte bereits ein Anwalt der Nebenkläger, dass das Gericht die Täter nicht wegen Mordes verurteilte. Die Angehörigen des Getöteten kritisierten, dass die Gesinnung hinter der Tat nicht aufgeklärt worden sei. (dk)
Schwule sind bei der Justiz nach wie vor Menschen 2. Klasse. Den Tätern wird selbst das grösste Fehlverhalten zum Vorteil gerechnet.
Zweitens : Hast Du vor jemand zu töten, lass dich vorher vollaufen