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Kandidat für das Bundesverfassungsgericht

SPDqueer und QueerGrün lehnen Stephan Harbarth als Verfassungsrichter ab

Die queeren Sozialdemokraten stellen sich gegen ihre Bundestagsfraktion und sprechen sich gegen einen homofeindlichen Kandidaten für das höchste Richteramt aus. Auch der Sprecher der queeren Grünen kritisiert die Nominierung.


Gegen LGBTI-Gegner Stephan Harbarth regt sich Widerstand (Bild: Olaf Kosinsky    / wikipedia)

  • 13. November 2018, 09:57h 23 2 Min.

Die innerparteilichen LGBTI-Gruppen SPDqueer und QueerGrün kritisieren die Nominierung des baden-württembergischen CDU-Bundestagsabgeordneten und Unionsvizefraktionschefs Stephan Harbarth als Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Man lehne den Kandidaten "entschieden ab", erklärte die SPDqueer-Bundesvorsitzende Petra Nowacki am Dienstag. "Nicht nur, dass Harbarth sich mit der inakzeptablen Begründung, dass er ein Verbot von gleichgeschlechtlichen Ehen im Grundgesetz verankert sehe, gegen die Öffnung der Ehe aussprach. Auch den Schutz von sexuellen und geschlechtlichen Minderheiten lehnt Harbarth ab", so Nowacki.

Harbarth war kürzlich von der CDU/CSU-Fraktion nominiert worden (queer.de berichtete). Er soll ab 2020 auch als Nachfolger von Andreas Voßkuhle Chef des Bundesverfassungsgerichts werden. Laut Berichten wollen SPD, FDP und Grüne den Kandidaten unterstützen. Für die geheime Wahl, die möglicherweise schon nächste Woche stattfinden wird, ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig.

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Harbarth wiederholt durch homofeindliche Aussagen aufgefallen

In seinen neun Jahren im Deutschen Bundestag hatte sich Harbarth mit homofeindlichen Aussagen einen Namen gemacht. Er war nicht nur ein Befürworter des Ehe-Verbots für Schwule und Lesben, sondern behauptete unter anderem auch, dass die gegen Schwule gerichteten Urteile durch den Paragraf 175 keine "Unrechtsurteile" gewesen seien (queer.de berichtete).

Für die SPDqueer ist besonders kritisch, dass der Gleichstellungsgegner in den Ersten Senat einziehen soll, der für die Grundrechte zuständig ist. "Das Bundesverfassungsgericht ist oberste Hüterin unserer Grundrechte, zu denen auch Gleichberechtigung und der Schutz vor Diskriminierung zählen", so Nowacki. "Mit seinen inhaltlichen Positionen ist Stephan Harbarth daher als Kandidat für das höchste deutsche Richteramt ungeeignet."

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Warnung vor amerikanischen Verhältnissen

Auch Jens Christoph Parker, der Sprecher von QueerGrün, sieht Harbarth als schlechten Kandidaten für das höchste Richteramt an. "Falls die CDU weiter auf einen Gegner der 'Ehe für alle' für das Bundesverfassungsgericht beharrt, sollte sie im demokratischen Parteienspektrum weiter isoliert bleiben", schrieb Parker in einem am Dienstag veröffentlichten Gastkommentar im Magazin "blu". "Ein Vorschlagsrecht ist kein Recht darauf, einen nicht breit getragene*n Kandidat*in durchzusetzen." Er sprach sich gegen amerikanische Verhältnisse aus – in den USA setzten die Republikaner vergangenen Monat aus parteipolitischen Gründen einen erzkonservativen Richter durch, gegen den es Vergewaltigungsvorwürfe gab (queer.de berichtete).

Ursprünglich war mit Günter Krings sogar ein noch entschiedenerer Homo-Gegner für den Karlsruher Richterposten im Gespräch (queer.de berichtete). Dieser Kandidat war jedoch insbesondere bei den Grünen auf Widerstand gestoßen (queer.de berichtete). (dk)

Wöchentliche Umfrage

» Sollte Stephan Harbarth Bundesverfassungsrichter werden?
    Ergebnis der Umfrage vom 12.11.2018 bis 19.11.2018
-w-

#1 Simon HAnonym
  • 13.11.2018, 11:37h
  • Mal ganz abgesehen von konkreten Personalfragen, finde ich es skandalös, dass Politiker Richter bestimmen.

    Was hat das noch mit Gewaltenteilung als Grundvoraussetzung für Demokratie und Rechtsstaat zu tun?!

    Wir brauchen uns gar nicht über die USA zu beschweren, wo Trump Richter am Supreme Court durchdrückt, denn hier ist es keinen Deut besser...
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#2 PierreAnonym
  • 13.11.2018, 11:51h
  • Wer LGBTI die gleichen Rechte verwehrt, die allen anderen auch zustehen, lehnt offenbar den demokratischen Gleichheitsgrundsatz ab.

    Das mag vielleicht sogar sein Recht sein. Aber mit diesen Positionen muss er dann nicht Richter am obersten deutschen Gericht werden.

    Jetzt müssen SPD und Grüne zeigen, ob sie es nicht nur mit LGBTI-Rechten im speziellen, sondern auch mit Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten im allgemeinen ernst meinen.
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#3 PatroklosEhemaliges Profil
  • 13.11.2018, 12:15h
  • Antwort auf #1 von Simon H
  • Wer soll denn Deiner Meinung nach SONST Richter am BGH bzw. BVerfG bestimmen? Das Volk? Dann müßte das Grundgesetz geändert werden, damit Volksabstimmungen ermöglicht werden!
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