Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?32345

Gerichtsentscheidung

Frankreich: Transfrau nicht als Mutter ihres Kindes anerkannt

Ein Gericht in Südfrankreich erkannte aber erstmals eine Transfrau nicht als Vater, sondern als "biologisches Elternteil" an.


Die Ehefrau von "Claire" hatte das Kind 2014 zur Welt gebracht (Bild: fdecomite / flickr)

  • 15. November 2018, 09:42h 90 2 Min.

Über einen ungewöhnlichen Familienfall haben Richter im südfranzösischen Montpellier entschieden: Eine Transfrau wollte nach ihrer Geschlechtsanpassung offiziell als Mutter ihrer leiblichen Tochter anerkannt werden. Diesen Wunsch erfüllte ihr das Berufungsgericht am Mittwoch nicht. Die 50-Jährige darf sich aber laut dem Gericht künftig in der Geburtsakte ihrer Tochter als "biologisches Elternteil" eintragen lassen – eine Premiere in Frankreich. Mit der Anerkennung wollte das Gericht sowohl die Interessen des Kindes als auch das Recht der Klägerin auf Privatsphäre berücksichtigen.

Das Gericht verhandelte den Fall unter dem fiktiven Namen "Claire". Bereits 2011 wurde sie offiziell als Frau anerkannt, bevor sie die operative Geschlechtsanpassung vollzogen hatte. Mit Ehefrau Sophie zeugte "Claire" drei Jahre später die Tochter.

"Zu 80 Prozent zufrieden"

Die Anwältin von "Claire" zeigte sich "zu 80 Prozent zufrieden" über das Urteil: "Der weibliche Vornamen meiner Mandantin wird in die Geburtsakte eingetragen, auch wenn das Gericht nicht das Wort 'Mutter' benutzt", betonte sie. "Meine Mandantin ist sehr erleichtert, es ist ein sehr großer Schritt für sie", sagte die Anwältin weiter. "Bisher fürchtete sie, im Todesfall keine Rechte zu haben oder ihre Tochter zu enterben."

In Deutschland war eine Transfrau vor rund einem Jahr ebenfalls gescheitert, sich als Mutter ihres leiblichen Kindes eintragen zu lassen. Der Bundesgerichtshof ließ anders als das französische Gericht keinen Kompromiss zu, sondern beharrte auf der Eintragung der Transfrau als Vater. Die rechtliche Abstammung dürfe "nicht im Widerspruch zu den Erfordernissen der biologischen Zeugung auf zwei Mütter oder zwei Väter" verwiesen werden, so die Richter in ihrer Entscheidung (queer.de berichtete). (AFP/dk)

-w-

#1 VerständnisfrageAnonym
  • 15.11.2018, 12:53h
  • Wie jedes Mal aufs Neue.

    Wieso es im Interesse des Kindes sein soll, eine Mutter nicht als Mutter eingetragen zu haben, erschließt sich mir einfach nicht.

    Cislogik.
  • Direktlink »
#2 tychi
  • 15.11.2018, 13:29hIrgendwo im Nirgendwo
  • Antwort auf #1 von Verständnisfrage
  • Das Urteil wird verständlicher, wenn man die französische Sprache berücksichtigt. Im Deutschen wirkt die Formulierung "Elternteil" oder "Elter" sperrig, alltagsfremd und technokratisch.
    Im Gegensatz dazu wirkt im Französischen das "le parent" sprachlich flüssig und ist Teil der Alltagssprache.

    Da es ja (gemäss Artikel) um den Eintrag der biologischen Abstammung in der Geburtsakte ging, ist die Formulierung parent präzisier als mère/Mutter. Da ja "Claire" biologisch der Vater des Kindes ist (und bleibt).

    Statt sich über père oder mère zu streiten, wäre die beste Lösung in den Geburtsakten nur noch parent zu verwenden. Dann ist es immer korrekt - biologisch wie von der Genderidentität her betrachtet.

    PS: Das funkioniert allerdings nur in gewissen Sprachen.
  • Direktlink »
#3 la_passanteAnonym
  • 15.11.2018, 14:21h
  • Dieses Urteil ist als eine beträchtlicher Forschritt zu werten. Und zwar deshalb, weil damit der bisher immer erzwungene Genitalbinarismus des französischen Elternrechts überwunden wird. Und das ist sehr gut so.
  • Direktlink »