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  • 03. August 2005 9 1 Min.

Wien In Österreich sind noch immer 1.434 Männer und Frauen aufgrund des Homoparagrafen 209 vorbestraft. Das gehe aus einer jüngsten Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch Innenministerin Liese Prokop hevor, berichtet die Plattform gegen den §209. Während nach dem erst jüngst (2002) aufgehobenen § 209 des Strafgesetzbuches 476 Verurteilte als vorbestraft registriert sind, werden nach dem bereits 1971 beseitigten Totalverbot homosexueller Kontakte (§ 129 I b Strafgesetz 1852) gar immer noch 558 Männer und Frauen gemeldet. Die Bundesregierung und das österreichische Parlament verweigern bis heute denjenigen Rehabilitierung und Entschädigung, die auf Grund der Sonderstrafgesetze verurteilt und, zum Teil sogar in Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher, inhaftiert wurden, kritisiert die Plattform. Neben der Vormerkung ihrer Vorstrafen im österreichweiten Strafregister seien auch die Polizeiakten immer noch vorhanden. In Deutschland ist die Lage ähnlich: während Männer, die in der Nazizeit aufgrund der Paragrafen 175 und 175a veurteilt worden waren, kürzlich von der rot-grünen Bundesregierung rehabilitiert wurden, gelten die Bestrafungen von Männern nach dem gleichen Paragrafen zwischen 1949 und 1969 weiterhin als rechtskräftig. Die Regierung, auch der grüne Homopolitiker Volker Beck, begründete die Ungleichbehandlung damit, dass das Bundesverfassungsgericht den Paragrafen damals für rechtmäßig erklärt hatte. Volker Beck tritt mittlerweile für eine Öffnung der Ehe von Lesben und Schwulen ein - entgegen konstanten Urteilen des Bundesverfassungsgerichts. (nb/pm)

-w-

#1 queeryAnonym
  • 03.08.2005, 16:56h
  • nicht anders als in der bundesrepublik deutschland, denn hier wurden auch bisher alle anfragen und forderungen nach entschädigung abgelehnt.

    also, sollten wir vielleicht auch mal hier in der BRD auf die barikaden gehen und eine ähnliche plattform errichten. denn erstens leben von denen nicht mehr sehr viele und zweitens ist auch in der BRD der §175 erst seit 11 Jahren ersatzlos gestrichen.
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#2 denwebsAnonym
  • 03.08.2005, 17:47h
  • @ queer.de,
    es stimmt nicht, dass das Bundesverfassungsgericht gegen eine Öffnung der Ehe entschieden hätte, es sagte sogar das eine totale Öffnung mit der Verfassung konform wäre...

    mfg
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#3 Norbert BlechAnonym
  • 03.08.2005, 17:52h
  • @denwebs: Das stimmt so leider nicht. Das BVerfG hat tatsächlich eindrucksvoll geurteilt, dass der Grundgesetz-Schutz von Ehe und Familie nicht gegen eine vollständige Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft spricht (was von der Union gerne 'vergessen' wird). Es hat aber zugleich und erneut ausdrücklich geurteilt, dass die Ehe eine Verbindung von Mann und Frau ist (auch wenn dies in der Verfassung selbst so nicht definiert ist).
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