Das Parlament von San Marino hat am Donnerstag in zweiter und letzter Lesung für ein Gesetz gestimmt, das Lebenspartnerschaften für gleich- und verschiedengeschlechtliche Paare einführt. 40 Abgeordnete stimmten für die zu einem noch nicht benannten Zeitpunkt in Kraft tretende Regelung, vier dagegen und vier enthielten sich.
Mit der Lebenspartnerschaft erhalten die Paare in der kleinen, von Italien umgebenen Enklave mit rund 33.400 Einwohnern unter anderem Vorzüge bei der Krankenversicherung und bei Pensionen, die üblichen Niederlassungsrechte und weitere Rechte und Pflichten. Das neue Institut ("unioni civili") schafft zudem die Möglichkeit zur Stiefkindadoption; Einzelpersonen konnten bereits seit 1986 Kinder adoptieren. Eine direkte gemeinschaftliche Adoption ist nicht ausdrücklich vorgesehen, wird aber nach Auffassung von LGBTI-Aktivisten in der Praxis durch Gerichte ermöglicht werden. Wird ein Kind in die Lebenspartnerschaft hinein geboren, werden beide Partner als Eltern anerkannt.
Das Gesetz geht damit weiter als in Italien, führt aber nicht die Ehe für alle ein. Im letzten Jahr stimmte das Parlament dafür, dass ausländische Homo-Paare – und nur diese – in San Marino heiraten dürfen. Entsprechende Pläne aus einer Haushaltsvorlage mit dem Ziel, den Tourismus anzukurbeln, müssen aber noch rechtlich umgesetzt werden.
Verfassungsergänzung wird debattiert
Während der Beratung zur Lebenspartnerschaft startete die Opposition ein weiteres Gesetzesvorhaben, das auch auf positives Interesse der Regierungsseite stieß: Mit ihm würden die Antidiskriminierungsmerkmale im Gleichheitsartikel der Verfassung um "sexuelle Orientierung" ergänzt. Laut Regierung könnte San Marino so in wenigen Monaten nach Südafrika erst der zweite Staat werden, der eine solche Passage in der Verfassung enthält.
Homosexuelle Kontakte konnten in San Marino noch bis 2004 mit Gefängnis bestraft werden, die 1974 eingeführte Regelung soll aber praktisch nie angewandt worden sein. Seit 2008 sind LGBTI per Gesetz vor Diskriminierung geschützt, außerdem werden Hassverbrechen und Hetze gegen LGBTI spezifisch im Strafrecht geahndet. Transsexuelle warten allerdings noch auf das Recht, ihr rechtliches Geschlecht anpassen zu dürfen. (nb)