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Berlin
LSVD-Geschäftsführer auf Facebook beleidigt: 1.200 Euro Geldstrafe
Facebook ist kein rechtsfreier Raum: Weil ein Homo-Hasser aus Österreich den Chef des Lesben- und Schwulenverbands Berlin-Brandenburg als krank beschimpfte, muss er 1.200 Euro bezahlen.

Homophobe Beleidigungen können auch in sozialen Netzwerken zu heftigen Strafen führen (Bild: Hans Splinter / flickr)
- 19. November 2018, 08:17h 2 Min.
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat wegen einer auf Facebook verfassten homophoben Beleidigung eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro (40 Tagessätze à 30 Euro) gegen einen Österreicher verhängt.
Der Mann hatte im Juni 2017 in einer privaten Nachricht Jörg Steinert, den Geschäftsführer des Lesben- und Schwulenverbands Berlin-Brandenburg, unter anderem als "Hund" und "Bastard" beschimpft und erklärt, dieser leide an einer "Krankheit, die sich Schwul nennt". Anfang dieses Monats teilte die Staatsanwaltschaft dem Aktivisten mit, dass seine Anzeige erfolgreich war.

Jörg Steinert hatte auf der Online-Wache Anzeige erstattet (Bild: LSVD Berlin-Brandenburg)
Steinert hatte die Meldung routinemäßig bei der Online-Wache angezeigt, woraufhin der österreichische Täter ermittelt werden konnte. Der 36-jährige Aktivist aus Berlin zeigte sich zufrieden, dass der Mann bestraft wurde, obwohl er aus dem EU-Ausland kam. Er hoffe, dies könne eine abschreckende Wirkung haben: "Das Signal, dass Facebook kein rechtsfreier Raum ist, halte ich für wichtig", so Steinert gegenüber queer.de. "Jede Anzeige ist wichtig. Und das geht kinderleicht auf der Online-Wache."
Kein Einzelfall

Diese Nachricht erreichte Jörg Steinert nach seinem Sommerurlaub
Ferner erklärte Steinert, dass er bereits mehrfach online beleidigt worden sei, aber erstmals ein Täter bestraft werden konnte. Viele Anzeigen seien bislang ins Leere gelaufen, da der Autor nicht ermittelt werden konnte oder die Beweislage unübersichtlich war.
Bei homophoben Äußerungen in sozialen Netzwerken kommt es bislang nur selten und nur in besonders extremen Fällen zu Strafen für die Täter: Im Dezember 2016 wurde etwa ein Handwerker aus Pöcking, der Schwule "nach Dachau schicken" wollte, vom Amtsgericht Starnberg zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro verdonnert. Für den Spruch "Vergasen muss man die!" unter dem Bild eines schwulen Paares musste ein 26-jähriger Hannoveraner im vergangenen Jahr 1.800 Euro zahlen.
Anfang des Jahres erhielt eine Frau aus dem Ostallgäu ebenfalls einen Strafe in Höhe von 1.800 Euro, weil sie auf Facebook geschrieben hatte, dass jeder Homosexuelle, Flüchtling oder Andersdenkende "abgeschlachtet" gehöre. Im August wurde in Pforzheim ein Russlanddeutscher zu 2.000 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er Homosexuelle als "Missgeburten" bezeichnet hatte. (dk)















Das kann man nicht oft genug schreiben..
Allerdings wird es sich erst erweisen müssen, ob sich denn der zu einer Geldstrafe verurteilte Österreicher davon beeindrucken läßt, und die Geldstrafe die sich wohl aus einem Strafbefehl ergibt, auch bezahlen wird ?
Und wenn er das nicht tut, welche Rechtsmittel die Staatsanwaltschaft anwenden wird um diese Geldstrafe beizutreiben, was für Bundesbürger über eine Ersatzfreiheitsstrafe geschieht, welche für einen sich in Österreich aufhaltenden Österreicher ziemlich schwierig gestalten dürfte, denn es dürfte bezweifelt werden daß Österreich seinen Staatsbürger dazu ausliefert, oder im Rahmen eines Europäischen Rechtshilfeverfahrens selber in Haft nimmt..