Die grüne Bundestagsfraktion wird in der nächsten Woche im Innenausschuss Änderungsanträge zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben einbringen. Das kündigte Sven Lehmann, der Fraktionssprecher für Queerpolitik, am Dienstag an.
Seine Fraktion fordert demnach die Abschaffung der Gutachtenpflicht, die Erweiterung des Personenkreises, so dass der Eintrag "divers" auch für transsexuelle, transidente und nicht-binäre Personen möglich wird, sowie die freie Wahl einer Geschlechtsangabe auch bei Kindern, die bei Geburt weder dem weiblichen, noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden können.
Grüne: Entwurf ignoriert Transsexuelle
"Die Einführung einer dritten Option beim Geschlechtseintrag ist eine große Chance, allen Menschen mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen und Geschlecht in seiner Vielfalt anzuerkennen", erklärte Lehmann die Initiative. "Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf wird jedoch diesem Auftrag nicht gerecht. Er pathologisiert und bevormundet intersexuelle Menschen, indem er von ihnen unsinnige ärztliche Atteste fordert, bloß um einen Geschlechtseintrag zu ändern."
Zudem ignoriere der Entwurf weitere Gruppen wie transsexuelle und transidente Menschen, die sich weiterhin als psychisch krank diagnostizieren lassen müssten, um ihren falschen Geschlechtseintrag korrigieren zu dürfen. "Wenn der Staat das Merkmal Geschlecht erfasst, muss er dies zumindest korrekt und darf es nicht diskriminierend tun", so die Forderung von Lehmann.
Seine Fraktion sei "gesprächsbereit, um eine breit getragene Lösung für die Betroffenen zu erreichen". Es wäre "ein starkes Zeichen für unsere Demokratie" wenn sich der Deutsche Bundestag mit breiter Mehrheit "für Vielfalt, Selbstbestimmung und Menschenwürde" aussprechen würde.
Reform geht auf Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück
Die Reform wurde notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht im Herbst 2017 erklärte, dass Intersexuelle das Recht haben müssten, sich als drittes Geschlecht jenseits von männlich und weiblich eintragen zu lassen (queer.de berichtete). Die Bundesregierung legte daraufhin einen sehr eng gefassten "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben" vor, der vergangenen Monat erstmals im Bundestag debattiert wurde (queer.de berichtete). Die Reform ist besonders eilbedürftig, weil sie nach der Karlsruher Entscheidung bis zum 1. Januar 2019 in Kraft treten muss.
Am kommenden Montag wird der Innenausschuss eine öffentliche Anhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf durchführen. Am Mittwoch wird der Ausschuss dann über den Gesetzentwurf beraten, der dann voraussichtlich noch in derselben Woche, spätestens aber in der Sitzungswoche im Dezember, abschließend im Plenum beraten und abgestimmt wird. (pm/dk)
Ich hätte von euch eine ausgewogenere Begrifflichkeit erwartet.