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452 zu 166

Bundestag wählt LGBTI-Gegner Stephan Harbarth zum Verfassungsrichter

Ein Mann, der die gleichgeschlechtliche Ehe für verfassungswidrig hält, soll nach dem Willen des Bundestags der mächtigste Richter in Deutschland werden.


Stephan Harbarth, der seit 2016 Vize-Fraktionsvorsitzender der Union im Bundestag ist, nach seiner Wahl zum Verfassungsrichter

Der Bundestag hat am Donnerstagnachmittag den Gleichstellungsgegner Stephan Harbarth (CDU) zum Verfassungsrichter gewählt. In der geheimen Abstimmung votierten 452 für den CDU-Bundestagsabgeordneten aus Baden-Württemberg, 166 Parlamentarier waren dagegen, es gab 34 Enthaltungen. Für die Wahl war eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Harbarth war von der Unionsfraktion nominiert und auch von SPD, FDP und Grünen unterstützt worden. Der 46-Jährige nahm die Wahl nach Verkündung des Ergebnisses an und bedankte sich für das Vertrauen des Bundestags.

Harbarth ist damit für zwölf Jahre zum Richter am Ersten Senat gewählt, der für Grundrechte zuständig ist. Er löst Richter Ferdinand Kirchhof ab, der in den Ruhestand geht. Bislang war Harbarth, der seit 2009 drei Mal für den Wahlkreis Rhein-Neckar direkt in den Deutschen Bundestag gewählt worden war, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Am Freitag soll Stephan Harbarth im Bundesrat auch noch zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts gewählt werden. Die Zustimmung gilt als praktisch sicher. Der Vorschlag zur Wahl Harbarths war vom hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) in die Länderkammer eingebracht worden – mit Unterstützung von Bremens Bürgermeister Carsten Sieling (SPD) und Baden-Württembergs grünem Regierungschef Winfried Kretschmann (PDF). Harbarth würde dann 2020 turnusgemäß als Nachfolger von Andreas Voßkuhle Präsident des Bundesverfassungsgerichts werden.

Widerstand von LGBTI-Aktivisten

Gegen die Wahl hatte es heftigen Widerstand von LGBTI-Aktivisten gegeben. So lehnten die parteiinternen LGBTI-Gruppen SPDqueer und GrünQueer die Wahl Harbarths ab – und stellten sich damit gegen ihre eigene Bundestagsfraktion (queer.de berichtete).

Kritisiert wurden mehrere LGBTI-feindliche Äußerungen des CDU-Politikers. Als besonders problematisch wurde angesehen, dass Harbarth im letzten Jahr bei der Bundestagabstimmung zur Ehe für alle behauptet hatte, dass das Grundgesetz ein verstecktes Ehe-Verbot für Schwule und Lesben enthalte. LGBTI-Aktivisten befürchten, dass Harbarths Urteile am Höchstgericht künftig von Homo- oder Transphobie bestimmt sein könnten.

Harbarth berief sich in seiner Ablehnung der Ehe-Öffnung auf Artikel sechs des Grundgesetzes, der die Ehe unter den besonderen Schutz stellt. Homo-Gegner behaupteten, dass der Satz "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung" ein verstecktes Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe enthält, weil zum Zeitpunkt der Erstellung des Grundgesetzes Homosexualität in Westdeutschland noch illegal war; es herrschte damals die Nazi-Version des Paragrafen 175. Außerdem, so wird weiter argumentiert, habe die Rechtsprechung bis hin zum Bundesverfassungsgericht die Ehe immer wieder als rein heterosexuell definiert.

Die meisten Verfassungsexperten halten diese gegen Homo-Paare gerichtete Interpretation aber für falsch. Aus diesem Grund nahm die bayerische Staatsregierung Abstand von ihrem Vorhaben, gegen die Öffnung der Ehe vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen (queer.de berichtete).

Als einzige Bundestagsfraktion hält derzeit die AfD daran fest. Die Rechtspopulisten kämpfen derzeit im Bundestag dafür, das Ehe-Verbot für Schwule und Lesben wieder zu etablieren (queer.de berichtete).

Auch bei anderen sexuelle und geschlechtliche Minderheiten betreffenden Fragen nahm Harbarth fragwürdige Positionen ein. So lehnte er 2010 im Bundestag die Aufnahme des Merkmals "sexuelle Identität" in Artikel 3 des Grundgesetzes mit den Worten ab, dass die deutsche Verfassung kein "Versandhauskatalog politischer Wünsche" sei (queer.de berichtete).

/ DorisAchelwilm | Die Linksfraktion kündigte bereits vor der Abstimmung ihre Ablehnung von Harbarth an – Doris Achelwilm verwies dabei auf seine Ablehnung der LGBTI-Gleichbehandlung
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Harbarth ist nur ein Ersatzkandidat der Union, die ursprünglich mit dem CDU-Politiker Günter Krings sogar einen noch LGBTI-feindlicheren Kandidaten vorgesehen hatte. Dessen Wahl scheiterte aber am Widerstand der Grünen (queer.de berichtete).

-w-

#1 goddamn liberalAnonym
  • 22.11.2018, 13:49h
  • Deutsches Elend.

    Deutsche Entrechtungs- und Vernichtungstradition.

    Diese Zustände sind dafür verantwortlich, dass man mich im Leben nicht mit einer Schwarz-Rot-Goldenen Fahne erwischen wird...
  • Direktlink »
#2 Bonifatius49Anonym
  • 22.11.2018, 13:53h
  • So, so da beschweren wir uns über die Ernennung von Tumps Kandidaten im Supreme Court, aber wenn bei uns über 2/3 des Bundestages einen Gleichgestellungsgegner und Gegner der Ehe für alle wählen, dann ist das okay.

    Soll mir blosss kein Grüner/Sozialdemokrat "Kommen", wenn er sich wieder über Trump beschwert,

    Schade das die Abstimmung geheim ist, eine namentliche Abstimmung wäre interessant gewesen, um zuzuordnen, wer und welche Oppositionspartein genau zugestimmt haben
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#3 michael008