Vom stellvertretenden Fraktionsvorsitz (Legislative) samt Parteiverstrickung nahtlos zum Verfassungsrichter (Judikative).
Ist das noch Gewaltenteilung oder sind wir über solche Grundstandards einer funktionierenden Demokratie schon hinaus?
Nicht bloß inhaltlich jetzt, von wegen Menschenrechtsfeinde zum Verfassungsrichter erklären, sondern auch rein formal betrachtet.
Selbst falls er den Fraktionsvorsitz aufgeben muss, bleibt der persönliche Bezug zur Fraktion ja wohl gegeben.
Ist das noch Gewaltenteilung oder sind wir über solche Grundstandards einer funktionierenden Demokratie schon hinaus?
Nicht bloß inhaltlich jetzt, von wegen Menschenrechtsfeinde zum Verfassungsrichter erklären, sondern auch rein formal betrachtet.
Selbst falls er den Fraktionsvorsitz aufgeben muss, bleibt der persönliche Bezug zur Fraktion ja wohl gegeben.