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Österreich
Outing angedroht: Mann erpresste 70.000 Euro nach Oralsex
Ein 48-Jähriger aus Kärnten muss zwei Jahre in Haft, weil über ein Jahrzehnt lang einen Sexpartner mit einem Outing als Schwuler drohte.

Ein Klagenfurter Gericht schickt einen Erpresser zwei Jahre ins Gefängnis (Bild: James Burke / flickr)
- 22. November 2018, 14:33h 2 Min.
Das Landesgericht in Klagenfurt am Wörthersee hat am Mittwoch eine Haftstrafe von zwei Jahren gegen einen 48-jährigen Mann verhängt, weil dieser einen jetzt 32-Jährigen mit einem Schwulen-Outing erpresst hatte. Das meldete die Nachrichtenagentur APA. Laut dem Urteil hat der Jüngere über elf Jahre hinweg insgesamt 70.000 Euro an den Angeklagten gezahlt. Diesen Betrag muss dieser nun zurückerstatten. Vom Vorwurf der sexuellen Nötigung wurde der Angeklagte aber freigesprochen.
Der Angeklagte hatte sein damals 15-jähriges Opfer im Jahr 2001 bei einem Fußballverein kennengelernt. Laut Staatsanwaltschaft habe er dann den Jungen zu Oralsex genötigt. "Unter der Drohung des Angeklagten, dass er anderen davon erzählen wird, hat das Opfer insgesamt 30 Mal Übergriffe über sich ergehen lassen", so Staatsanwalt Christian Pirker. Im Jahr 2003 verloren sich die beiden aus den Augen, 2006 nahm der Angeklagte wieder Kontakt mit dem Opfer auf.
Täter drohte, sein Opfer "hochgehen" zu lassen
Daraufhin erklärte sich der Jüngere bereit, dem Älteren Geld zu geben – zunächst habe der Angeklagte aber nicht mit einem Outing gedroht. Das änderte sich laut den Aussagen erst, als das Gehalt des Opfers anstieg. Der Angeklagte drohte dann mit Outings bei dessen Chef, bei dessen Familie und dessen Freunden. In WhatsApp-Nachrichten hatte er geschrieben, den jüngeren Mann möglicherweise "hochgehen" zu lassen und ihn immer wieder obszön beschimpft.
Vor Gericht leugnete der Angeklagte erst die Darstellung der Erpressung, verwickelte sich aber immer mehr in Widersprüche – und gab am Ende die Tat zu. Das Opfer erklärte vor Gericht, er habe sich aus Angst davor, dass die Geschichte öffentlich wird, niemandem anvertrauen können und sei deshalb jahrelang auch nicht zur Polizei gegangen.
Richterin Sabine Roßmann erklärte, der Angeklagte sei zwar wegen gewerbsmäßiger Erpressung schuldig zu sprechen, für sexuelle Nötigung gebe es aber keine ausreichenden Beweise: "Der Freispruch erfolgte im Zweifel. Nicht weil wir glauben, dass nichts passiert ist, sondern weil nicht klar ist, wie viel gefährliche Drohung dahintergesteckt hat." Sie verwies darauf, dass es laut dem obersten österreichischen Gerichtshof nicht ehrverletzend sei, jemanden als homosexuell zu bezeichnen. "Auch wenn klar ist, dass so etwas für einen jungen Menschen belastend ist", so Roßmann.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zwar wurde es vom Angeklagten akzeptiert, die Staatsanwaltschaft hat allerdings Rechtsmittel eingelegt. (cw)














