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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Russland erneut wegen CSD-Verbot verurteilt
Das anhaltende Verbot von CSDs durch das Putin-Regime verstößt gegen internationales Recht. Allerdings haben die Richter des Menschenrechtsgerichtshofs keine Handhabe, ihr Urteil durchzusetzen.

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hat bereits Routine darin, die Grundrechtsverletzungen Russlands anzuprangern (Bild: wikipedia)
- 27. November 2018, 15:17h 2 Min.
Die Weigerung Russlands, Demonstrationen für die Rechte sexueller und geschlechtlicher Minderheiten zuzulassen, verstößt gegen drei Artikel der auch von Moskau unterzeichneten Europäischen Menschenrechtskonvention. Das gab der Europäische Gerichtshof in einer Entscheidung am Dienstag bekannt. Geklagt hatten 51 LGBTI-Aktivisten aus Russland, darunter der Moskauer CSD-Organisator Nikolai Aleksejew. Das Urteil fiel einstimmig, inklusive des Votums eines russischen Richters.
Konkret verstießen die CSD-Verbote gegen Artikel 11 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit), gegen Artikel 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) und Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) der Menschenrechtskonvention. Die Richter beriefen sich dabei auf eine Entscheidung aus dem Jahr 2010, in dem sie erstmals das CSD-Verbot in Moskau als einen Verstoß gegen das Grundrechte-Dokument gebrandmarkt hatten (queer.de berichtete). Russland ist bereits mehrfach in dieser Frage unterlegen. So sprach das Gericht 2017 mehreren Aktivisten Schadensersatz zu (queer.de berichtete). Das aktuelle Urteil hat allerdings keine finanziellen Folgen für Russland.
Gehring begrüßt Entscheidung
Der Grünenpolitiker Kai Gehring, ein Mitglied des Menschenrechtsausschusses im Bundestag, begrüßte die Entscheidung: "Die massiven Einschränkungen der Versammlungsfreiheit und fortdauernde Anti-Homosexuellen-Gesetzgebung in Russland sind zutiefst diskriminierend, menschenrechtswidrig und nicht hinnehmbar", so Gehring. Die wiederholten Verurteilungen Russlands müssten nun endlich Konsequenzen haben.
Russland bewertet Urteile als Einzelentscheidungen
Russland muss sich als Mitglied des Europarats formal an die Entscheidungen aus Straßburg halten. Das autokratische Regime von Präsident Wladimir Putin erklärte jedoch wiederholt, die Urteile seien Einzelentscheidungen, die nicht generalisiert werden dürften – und hält bis heute grundsätzlich an CSD-Verboten fest.
In den letzten Jahren ging Russland sogar offensiv auf Distanz zu Menschenrechtsurteilen: Ende 2015 beschloss die Duma mit Blick auf das Straßburger Gericht etwa ein Gesetz, nach dem Russland internationale Richtersprüche in Zukunft ignorieren dürfe (queer.de berichtete). Im April 2016 wurde das Gesetz erstmals offiziell angewandt – in einem Fall über die Rechte von Gefangenen (queer.de berichtete).
Das Gerichtshof in Straßburg urteilt auf der Basis der Europäischen Menschenrechtskonvention, die offiziell von allen 47 Mitgliedstaaten des Europarats anerkannt wird. Mitglied sind alle europäischen Länder mit Ausnahme von Weißrussland und dem Vatikan. (dk)














