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Entscheidung im Ständerat

Schweiz: Schwule und Lesben sollen geschützt werden, Transpersonen nicht

Diskriminierung und Hassrede aufgrund der sexuellen Orientierung soll in der Schweiz bald illegal sein. Transpersonen sollen aber von diesem Schutz ausgenommen werden.


Die Schweiz hinkt beim Schutz von LGBTI noch hinter anderem Ländern her

  • 28. November 2018, 15:36h 26 2 Min.

Der Ständerat, die zweite Parlamentskammer in der Schweiz, hat am Mittwochvormittag mit 32 zu zehn Stimmen der parlamentarischen Initiative "Kampf gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung" im Grundsatz zugestimmt. Damit soll eine bestehende Bestimmung des Strafgesetzbuches gegen die Rassendiskriminierung erweitert werden – damit kann Hassrede und Diskriminierung gegen Schwule, Lesben und Bisexuelle geahndet werden.

Die Initiative war bereits im September vom Nationalrat, der großen Parlamentskammer, verabschiedet worden (queer.de berichtete). Der Ständerat stimmte aber für eine entscheidende Einschränkung: Das Merkmal "Geschlechtsidentität" soll nicht in das neue Gesetz aufgenommen werden. Diese Entscheidung fiel mit 23 zu 18 Stimmen.

Der Parlamentarier Thomas Hefti von der liberalen FDP begründete die Einschränkung laut dem Fernsehsender SRF damit, dass die Geschlechtsidentität nicht klar fassbar sei. "Es gibt keine klare Grenze für deren Umfang", behauptete Hefti.

"Das ist empörend"

LGBTI-Aktivisten wollen diese Einschränkung nicht hinnehmen: "Der Entscheid des Ständerates schließt intergeschlechtliche und trans Personen und damit ganz besonders marginalisierte Gruppen explizit aus. Das ist empörend", erklärte Alecs Recher, Leiter der Rechtsberatung vom Transgender Network Switzerland (TGNS). "Wir sind erfreut darüber, dass Schwule, Lesben und Bisexuelle endlich einen besseren Schutz erhalten ‒ aber [das Gesetz] ist nicht vollständig, wenn ein angemessener Schutz vor inter- und transfeindlichen Hassreden und Diskriminierung nicht möglich ist." Recher forderte den Nationalrat auf, bei seiner Entscheidung zu bleiben. "Denn LGBTI-Feindlichkeit darf keinen Platz haben in der Schweiz", sagte Recher.

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Der Nationalrat wird sich am 3. Dezember zu den Unterschieden gegenüber dem Ständerat äußern. Beide Kammern müssen sich auf einen einheitlichen Entwurf einigen.

Die Bestimmung von Art. 261 des schweizerischen Strafgesetzbuches, die sogenannte "Rassismus-Strafnorm", umfasst bisher die strafrechtliche Verfolgung von Volksverhetzung und bestimmten Diskriminierungen aufgrund von Rasse, Ethnie oder Religion.

Die Schweiz hinkt bei ihrer LGBTI-Gesetzgebung noch hinter den anderen deutschsprachigen Ländern hinterher. Nach dem Länderranking "Rainbow Europe", das den gesetzliche Schutz von LGBTI-Menschenrechten in 49 europäischen Ländern vergleicht, liegt die Schweiz lediglich auf Rang 22 – noch hinter Ungarn und Estland. Deutschland ist in dieser Liste auf Platz zwölf, Österreich folgt knapp dahinter auf Platz 13. (pm/dk)

-w-

#1 Simon HAnonym
  • 28.11.2018, 16:41h
  • So gut ich es fände, wenn Schwule und Lesben endlich besser geschützt würden, aber wenn man da Transpersonen ausnimmt, können sie sich das sonstwo hin schieben.

    Wir LGBTI lassen uns nicht auseinander dividieren und gegeneinander ausspielen. Wir stehen zusammen.
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#2 Alice
  • 28.11.2018, 18:08h
  • Okay die Begründung ist also:
    '"Es gibt keine klare Grenze für deren Umfang", behauptete Hefti.'

    Was soll das begründen?
    Etwa dass wenn jemand wegen seiner "Geschlechtsidentität" Hassreden ausgesetzt ist, so in der Form "Du elende T*, Dich sollte man verg..!!" dann soll man wegen "nicht klarer Grenzen" da nichts gegen machen können?
    Btw.: Wie "klar" sind denn die Grenzen bei der sexuellen Orientierung? Abgesehen das man diese nicht vor sich her trägt wie die simple Tatsache dass man Trans* oder Inter ist und das nicht immer verstecken kann.
    Wieso diese Spaltversuche unter uns LSBTTIQ?
    Gut dass wir viele sind und uns nicht gegenseitig im Stich lassen werden.
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#3 Klaus LeberhartingerAnonym
  • 28.11.2018, 19:29h
  • >Der Parlamentarier Thomas Hefti von der liberalen FDP begründete die Einschränkung laut dem Fernsehsender SRF damit, dass die Geschlechtsidentität nicht klar fassbar sei. "Es gibt keine klare Grenze für deren Umfang", behauptete Hefti.<

    Und? Hat er etwa Unrecht?

    Auf Wikipedia steht:
    >Es gibt für den Begriff der Geschlechtsidentität keine verbindliche und allgemein oder auch nur in den Bezugswissenschaften anerkannte Definition, auf die man sich geeinigt hätte. Das führt zu Unsicherheiten darüber, welche Bedeutung diesem Begriff innewohnt, wenn er nicht im jeweiligen Kontext erläutert wird.<

    Es ist also absolut fachgerecht, diesen Begriff nicht in ein Gesetz einfließen zu lassen.

    Auf die einfachste Lösung scheint wieder niemand zu kommen.

    Statt,

    "Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufruft..."

    könnte man doch einfach schreiben:

    "Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen zu Hass oder Diskriminierung aufruft..."

    Ist das so schwer festzuschreiben, dass man gegen NIEMANDEN zu Hass oder Diskriminieung aufrufen darf?
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