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Entscheidung im Ständerat
Schweiz: Schwule und Lesben sollen geschützt werden, Transpersonen nicht
Diskriminierung und Hassrede aufgrund der sexuellen Orientierung soll in der Schweiz bald illegal sein. Transpersonen sollen aber von diesem Schutz ausgenommen werden.

Die Schweiz hinkt beim Schutz von LGBTI noch hinter anderem Ländern her
- 28. November 2018, 15:36h 2 Min.
Der Ständerat, die zweite Parlamentskammer in der Schweiz, hat am Mittwochvormittag mit 32 zu zehn Stimmen der parlamentarischen Initiative "Kampf gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung" im Grundsatz zugestimmt. Damit soll eine bestehende Bestimmung des Strafgesetzbuches gegen die Rassendiskriminierung erweitert werden – damit kann Hassrede und Diskriminierung gegen Schwule, Lesben und Bisexuelle geahndet werden.
Die Initiative war bereits im September vom Nationalrat, der großen Parlamentskammer, verabschiedet worden (queer.de berichtete). Der Ständerat stimmte aber für eine entscheidende Einschränkung: Das Merkmal "Geschlechtsidentität" soll nicht in das neue Gesetz aufgenommen werden. Diese Entscheidung fiel mit 23 zu 18 Stimmen.
Der Parlamentarier Thomas Hefti von der liberalen FDP begründete die Einschränkung laut dem Fernsehsender SRF damit, dass die Geschlechtsidentität nicht klar fassbar sei. "Es gibt keine klare Grenze für deren Umfang", behauptete Hefti.
"Das ist empörend"
LGBTI-Aktivisten wollen diese Einschränkung nicht hinnehmen: "Der Entscheid des Ständerates schließt intergeschlechtliche und trans Personen und damit ganz besonders marginalisierte Gruppen explizit aus. Das ist empörend", erklärte Alecs Recher, Leiter der Rechtsberatung vom Transgender Network Switzerland (TGNS). "Wir sind erfreut darüber, dass Schwule, Lesben und Bisexuelle endlich einen besseren Schutz erhalten ‒ aber [das Gesetz] ist nicht vollständig, wenn ein angemessener Schutz vor inter- und transfeindlichen Hassreden und Diskriminierung nicht möglich ist." Recher forderte den Nationalrat auf, bei seiner Entscheidung zu bleiben. "Denn LGBTI-Feindlichkeit darf keinen Platz haben in der Schweiz", sagte Recher.
/ pinkcross_ch | Die LGBTI-Organisation Pink Cross sprach nach der Ständerat-Entscheidung von einem "fatalen Signal"Der Ständerat will das Kriterium "Geschlechtsidentität" nicht in den Diskriminierungsschutz aufnehmen. Ein fatales Signal!@Blickch @20min @tagesanzeiger @watson_newshttps://t.co/MSoMhh0Z0J
PINK CROSS (@pinkcross_ch) November 28, 2018
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Der Nationalrat wird sich am 3. Dezember zu den Unterschieden gegenüber dem Ständerat äußern. Beide Kammern müssen sich auf einen einheitlichen Entwurf einigen.
Die Bestimmung von Art. 261 des schweizerischen Strafgesetzbuches, die sogenannte "Rassismus-Strafnorm", umfasst bisher die strafrechtliche Verfolgung von Volksverhetzung und bestimmten Diskriminierungen aufgrund von Rasse, Ethnie oder Religion.
Die Schweiz hinkt bei ihrer LGBTI-Gesetzgebung noch hinter den anderen deutschsprachigen Ländern hinterher. Nach dem Länderranking "Rainbow Europe", das den gesetzliche Schutz von LGBTI-Menschenrechten in 49 europäischen Ländern vergleicht, liegt die Schweiz lediglich auf Rang 22 – noch hinter Ungarn und Estland. Deutschland ist in dieser Liste auf Platz zwölf, Österreich folgt knapp dahinter auf Platz 13. (pm/dk)















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