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Volksverhetzung
Jean-Marie Le Pen wegen Anstiftung zum Hass auf Homosexuelle verurteilt
Der französische EU-Abgeordnete und ehemalige Chef des "Front National" muss mehrere tausend Euro Strafe und Entschädigung zahlen, will das Urteil aber anfechten.
- 28. November 2018, 17:22h 3 Min.
Der Gründer der rechtsextremen französischen Partei "Front National", Jean-Marie Le Pen, ist am Mittwoch vom Pariser Strafgericht wegen der öffentlichen Beleidigung von Homosexuellen in drei Fällen zu einer Geldstrafe und Schadensersatzzahlungen verurteilt worden. In einem Fall wurde er der Anstiftung zu Hass oder Gewalt schuldig gesprochen.
Der 90-jährige Abgeordnete des Europaparlaments, der zur Verhandlung vor wenigen Wochen nicht erschienen war, hatte im März 2016 in seinem Blog eine Verbindung zwischen Homosexualität und Pädophilie hergestellt. Er beklagte die "Verherrlichung der Homosexualität", die alle Berufsgruppen negativ betreffen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun hätten.
In einem Interview im Dezember 2016 mit der Zeitung "Le Figaro" sagte er zudem: "Mit den Homosexuellen ist es wie mit dem Salz in der Suppe: Wenn es zu wenig davon gibt, ist sie fade, wenn es zu viel gibt, ist sie ungenießbar." Das Gericht sah in Le Pens Äußerung eine Anstiftung zum Hass.
Für diese beiden Fälle wurde Le Pen mit einer Geldstrafe von 400 Euro belegt. An den Verein Mousse, der geklagt hatte, muss er zudem 2.000 Euro Schmerzensgeld zahlen und die Gerichtskosten in Höhe von 2.000 Euro tragen.
Witwer von Anschlagsopfer beleidigt
In einem dritten Fall hatte Le Pen in seinem Blog suggeriert, dass der Ehemann eines bei einem Anschlag im April 2017 in Paris getöteten Polizisten bei dessen Gedenkfeier nicht so offen über seine Liebe zum Verstorbenen hätte sprechen sollen. "Ich finde, diese familiäre Besonderheit muss von solch einer Zeremonie ferngehalten werden", hatte Le Pen geäußert.
Für diese Äußerung musste er 5.000 Euro Schmerzensgeld an den Witwer des Polizisten sowie 400 Euro Geldstrafe zahlen und die Gerichtskosten in Höhe von 2.000 Euro übernehmen. Sollte Le Pen die Strafen nicht zahlen, könnte er in Haft genommen werden.
Le Pens Anwalt kündigte an, in Berufung zu gehen. Ein Anwalt der Organisation Mousse lobte hingegen das Gericht: "Das Urteil bestätigt, dass homophobe Äußerungen keinen Platz mehr in der französischen Politik haben."
Im Jahr 2015 hatte ein Pariser Gericht bereits Ex-Bauministerin Christine Boutin wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie Homosexualität als "Gräuel" bezeichnet hatte (queer.de berichtete). Wenig später ging ein Streit, ob die französische Bewegung "La Manif pour tous" ("Demo für alle"), die u.a. Massendemonstrationen gegen die Ehe für alle abhielt, durch die Organisation Act Up als "homophob" bezeichnet werden durfte, durch alle Instanzen. Der Kassationshof entschied schließlich als höchstes Gericht in dem zivilgerichtlichen Verfahren, dass diese Bewertung keine Beleidigung sei (queer.de berichtete). Ein strafrechtliches Verfahren in gleicher Sache scheiterte bereits in den Vorinstanzen.
Le Pen wurde bereits mehrfach wegen Anstachelung zum Hass, etwa gegenüber Muslimen, sowie der Leugnung von Kriegsverbrechen der Nazis verurteilt; die Gaskammern der Nazis hatte er als "Detail der Geschichte" bezeichnet. Im Jahr 2015 nahm seine Tochter Marine Le Pen dies zum Anlass, ihn aus dem inzwischen von ihr geführten "Front National" auszuschließen. Trotzdem blieb er Ehrenvorsitzender, bis der Posten Mitte März gestrichen wurde. Die Partei wurde wenig später in "Rassemblement National" (Nationale Sammlungsbewegung) umbenannt und will sich moderater geben. Der 90-Jährige hatte den "Front National" seit seiner Gründung 1972 bis 2011 angeführt. (cw/afp/dpa)















