Das Bezirksgericht im schweizerischen Andelfingen hat am Montag zwei Männer wegen der Erpressung von zwei älteren Schwulen sowie gewerbsmäßigen Betruges zu Gefängnisstrafen und Landesverweis verurteilt. Der Fall hatte in der Eidgenossenschaft für Aufsehen gesorgt, weil eines der Opfer als katholischer Pfarrer arbeitete. Als die Geschichte publik wurde, wurde der Geistliche von der Kirchenleitung kurz vor seiner Pension freigestellt (queer.de berichtete).
Der Mann im Pensionsalter soll den beiden 30 und 43 Jahre alten Tätern über Jahre Geld gegeben haben, bis fast die gesamten Ersparnisse aufgebraucht waren. Laut Anklageschrift hätten die Männer ihm zuletzt gedroht, ansonsten Bilder publik zu machen, die ihn angeblich beim Sex mit Männern zeigten. Der Lebenspartner des Pfarrers rief schließlich die Polizei, die die beiden Männer in dessen Wohnung festnahm.
Ob es die Sexbilder wirklich gibt, ist unklar
Laut dem Partner sei sich der Pfarrer zwar sicher gewesen, dass keinerlei entsprechenden Bilder existierten. Er sei aber "verängstigt" gewesen, dass die Geschichte und seine Homosexualität publik werden könnten. Die erste Begegnung mit einem der beiden Männer hatte sich Jahre zuvor an der Pfarrhaustüre abgespielt: Der Pfarrer hatte den Mann und später auch Bekannte in angeblicher Not aufgenommen.
Im Laufe der Ermittlungen war ein zweiter Fall publik geworden: Ein 79-jähriger pensionierter Gemeindeschreiber hatte den beiden Männern ebenfalls Geld gegeben. Beiden Geschädigten hatten die Männer andauernde Notlagen vorgetäuscht und so jeweils hohe Summen als vermeintliche Darlehen ergaunern können. Im Falle des Priesters sprach die Staatsanwaltschaft von bis zu 100.000 Franken (89.000 Euro), der zweite Mann soll rund 300.000 Franken (267.000 Euro) gezahlt haben. Die genaue Höhe der Zahlungen konnte vor Gericht allerdings nicht nachgewiesen werden.
Die Opfer wurden bedroht und eingeschüchtert
Auch der zweite Geschädigte, ebenfalls Katholik, wollte sein Privatleben geheim halten – zugleich sei er auch von den Beschuldigten und von Personen aus deren Umfeld bedroht worden. Auch Zeugen berichteten vor Gericht von einschüchternden Telefonaten aus dem möglichen Umfeld der Beschuldigten.
Das Bezirksgericht verurteilte die beiden Männer zu Haftstrafen von 36 bzw. 30 Monaten, die jeweils zur Hälfte zur Bewährung ausgesetzt wurden. Darüber hinaus wurden die beiden Roma mit slowakischer Nationalität für sechs Jahre des Landes verwiesen – sie reisten jeweils als Touristen ein und verfügen über keinen festen Wohnsitz.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig: Die Rechtsanwältin des 30-Jährigen kündigte im Gerichtssaal Berufung an. (cw)