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Entscheidung am Donnerstag

Regierungsentwurf zum Dritten Geschlecht: "Es bleibt bei der Fremdbestimmung"

Die Opposition im Bundestag lässt kein gutes Haar am Entwurf der Bundesregierung.


Die "Aktion Standesamt" protestierte im Oktober vor dem Bundeskanzleramt für eine weitergehende Reform – bislang vergeblich (Bild: AktionStandesamt2018 / twitter)

  • 12. Dezember 2018, 14:26h 45 3 Min.

Politiker von FDP, Linkspartei und Grünen haben den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Dritten Option beim Geschlechtseintrag (PDF) scharf kritisiert. Insbesondere der enge Personenkreis, der für den der Geschlechteintrag "divers" vorgesehen ist, sowie die Attestpflicht stoßen den LGBTI-Sprechern der demokratischen Oppositionsparteien sauer auf. Änderungsanträge der Bundesregierung, mit dem die Attestpflicht ein wenig aufgeweicht wird, seien nicht ausreichend.

/ svenlehmann
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Der Entwurf, der am Mittwoch abschließend im Innenausschuss beraten wurde, soll nach den Plänen von Union und SPD am Donnerstagabend vom Bundestag beschlossen werden. Derzeit ist laut der Tagesordnung eine 45-minütige Debatte ab 19.05 Uhr vorgesehen.

"Die Große Koalition drückt sich bei der Dritten Option um eine klare Haltung", kritisierte etwa Sven Lehmann, der Sprecher für Queerpolitik der grünen Bundestagsfraktion, das Vorhaben der Bundesregierung. Er deutete an, dass der Entwurf verfassungswidrig sein könnte: "Die Anhörung im Bundestag hat klar gezeigt, dass für das Bundesverfassungsgericht die Selbstzuordnung beim Geschlechtseintrag maßgebend ist. Von der Attestpflicht rückt die große Koalition aber auch mit ihren nachgeschobenen Änderungen faktisch nicht ab. Es bleibt bei der Fremdbestimmung." Lehmann machte die Blockadehaltung der Union für den nicht ausreichenden Entwurf verantwortlich.

Die Grünen haben einen Entschließungsantrag eingereicht, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, ein Selbstbestimmungsgesetz zur Anerkennung und zum Schutz der Geschlechtervielfalt vorzulegen, das auch das längst überholte Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1981 ersetzen soll. Außerdem bedürfe es eines "ausdrücklichen Verbotes von geschlechtszuweisenden oder -angleichenden medizinischen Eingriffen" an Kindern und eines Entschädigungsfonds für die Opfer aus dem Kreis der transsexuellen und intergeschlechtlichen Personen, "deren körperliche Unversehrtheit verletzt wurde". Ein ähnlicher Antrag der Linksfraktion steht ebenfalls auf der Tagesordnung (PDF).

"Die SPD ist endgültig vor der Union eingeknickt"

Jens Brandenburg, der Sprecher für LSBTI der FDP-Bundestagsfraktion, macht für den seiner Meinung nach unzureichenden Gesetzentwurf vor allem die Sozialdemokraten verantwortlich: "Die SPD ist endgültig vor der Union eingeknickt", konstatierte Brandenburg am Dienstag. "Die Koalition ignoriert die vernichtende Kritik der Sachverständigen im Innenausschuss und hält am miserablen Seehofer-Vorschlag fest. Sie reduziert geschlechtliche Identität auf körperliche Merkmale und verlangt weiterhin ein ärztliches Attest zur Korrektur des Geschlechtseintrags." Für trans- und intergeschlechtliche Menschen verbessere sich "durch dieses Gewürge faktisch nichts gegenüber dem Seehofer-Entwurf".

Doris Achelwilm, die queerpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, erklärte auf Twitter, der Gesetzentwurf der Bundesregierung sei zynisch. "Leider keine Lösung im Sinne geschlechtlicher Selbstbestimmung", so die Abgeordnete aus Bremen.

/ DorisAchelwilm
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Die Reform war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht im Herbst 2017 erklärte, dass Intersexuelle das Recht haben müssten, sich als Geschlecht jenseits von männlich und weiblich eintragen zu können – solange der Gesetzgeber nicht auf einen entsprechenden standesrechtlichen Eintrag verzichten will (queer.de berichtete). Die Bundesregierung legte daraufhin einen sehr eng gefassten Entwurf vor, der vergangenen Monat erstmals im Bundestag debattiert wurde (queer.de berichtete). Im Beratungsverfahren fand sich im Bundesrat keine Mehrheit für Änderungswünsche an dem Entwurf (queer.de berichtete).

Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, weil die Neuregelung nach der Karlsruher Entscheidung bis zum 1. Januar 2019 in Kraft treten muss. Die letzten Sitzungen von Bundestag und Bundesrat in diesem Jahr finden am Freitag statt. (dk)

-w-

#1 Simon HAnonym
  • 12.12.2018, 17:03h
  • Der Kritik der Betroffenen und der Verbände kann ich mich anschließen:

    Pfui Union!
    Pfui SPD!
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#2 TimonAnonym
  • 12.12.2018, 18:13h
  • Antwort auf #1 von Simon H
  • Ja, was Union und SPD da vorgelegt haben, ist eine Frechheit.

    Die spucken den Betroffenen ins Gesicht und tun dann auch noch so, als würden sie ihnen was Gutes tun.
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#3 AnonymAnonym

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