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Landgericht Bochum
Bewährungsstrafen für Raubüberfälle auf Schwule
Die sechs verurteilten jungen Männer hatten ihre Opfer auf einer Gay-App kontaktiert und zu Sexdates nach Bochum eingeladen. Dort wurden sie zu abgelegenen Orten gelotst, verprügelt und ausgeraubt.
- 15. Dezember 2018, 14:43h 2 Min.
Wegen Raubes und Körperverletzung hat das Landgericht Bochum am Freitag sechs junge Männer zu Jugendstrafen von bis zu eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt. Dies berichtete Radio Bochum. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da alle Verurteilten zur Tatzeit vor zwei Jahren minderjährig waren.
Angeklagt waren mit Cihan K. (18), Adam A. (19), Dario S. (18), Aleksandr Vladimirovic P. (18), Rijad D. (18), Henri W. (18), Michael G. (21) und Khoder K. (19) acht junge Männer aus Bochum. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen vor, mindestens drei schwule Männer unter dem Vorwand sexuellen Interesses kontaktiert, ausgeraubt und dabei schwer verletzt zu haben (queer.de berichtete).
Die Fälle ereigneten sich zwischen dem 31. Oktober und 19. November 2016. Die Raubopfer, die unter anderem aus Dortmund und Mönchengladbach anreisten, wurden von "Lockvögeln" in Empfang genommen worden und dann an abgelegene Orte dirigiert. Dort wurden sie durch Tritte und Schläge zunächst zu Boden gebracht und dann beraubt. Einer der schwulen Männer erlitt dabei ein Schädel-Hirn-Trauma erstes Grades. Erbeutet wurden Bargeld und Handys.
Ähnliche Überfälle auf Schwule auch in anderen Städten
Berichte zu ähnlichen Überfällen auf Schwule hatte es bereits vor zwei Jahren im 120 Kilometer von Bochum entfernten Gütersloh gegeben: Dort gaben mehrere schwule Männer an, dass sie offenbar von Homo-Hassern an einen abgelegenen Ort gelockt und dort angegriffen worden seien (queer.de berichtete). Die Polizei stellte allerdings die Ermittlungen wegen fehlender Beweise ein (queer.de berichtete).
Erst im November war ein 30-jähriger Planetromeo-User aus dem Landkreis Pfaffenhofen von zwei jüngeren Männern in München in eine Falle gelockt worden (queer.de berichtete). (cw)















Vor zwei Jahren müsste er 19 oder 18 gewesen sein, also nicht minderjährig. Ansonsten : Ich bin "erschüttert" über eine derart harte und hohe Haftstrafe ... (ironie off)