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Archaisches Gesetz nicht abgeschafft

Texas hält an Homo-Verbot fest

Die Republikaner in Amerikas zweitgrößtem Bundesstaat weigern sich nach wie vor, ein seit 15 Jahren verfassungswidriges Gesetz gegen Schwule und Lesben aus dem Strafgesetzbuch zu tilgen.


Wer nach Texas kommt, macht sich eigentlich jedes Mal strafbar, wenn er gleich­geschlechtlich schnackselt (Bild: Nicolas Henderson / flickr)

  • 19. Dezember 2018, 11:02h 13 2 Min.

Die oppositionellen Demokraten sind in Texas erneut daran gescheitert, das Verbot von Homosexualität aus der Regionalgesetzgebung zu streichen. Laut "Courthouse News" verhinderte die republikanische Mehrheitsfraktion in den Ausschüssen, dass das Parlament in Austin über das Thema abstimmen kann. In beiden Parlamentskammern verfügen die Republikaner über eine satte Mehrheit.

Im Strafgesetzbuch von Texas ist festgelegt, dass "sexueller Verkehr mit einer anderen Person gleichen Geschlechts" ein Vergehen dritter Klasse sei – und damit mit einer Geldstrafe von bis zu 500 Dollar belegt werden kann. Allerdings darf das Gesetz seit 2003 nicht mehr angewandt werden, weil es vom Supreme Court in Washington als verfassungswidrig bewertet wurde (Lawrence v. Texas).

Homo-Verbote haben negative Auswirkungen – selbst wenn sie nicht mehr angewandt werden

Mehrere Bundesstaaten haben allerdings bislang auf eine Abschaffung ihrer archaischen Homo-Verbote (sogenannte "Sodomy Laws") verzichtet. Diese Gesetze dürfen zwar pro forma nicht vollstreckt werden, können aber trotzdem negative Auswirkungen auf Homosexuelle haben. Ein homophober Sheriff in Louisiana nutzte ein lokales Homo-Verbot etwa als Rechtfertigung, verdeckte Ermittler auf schwule Männer anzusetzen (queer.de berichtete).

Laut der LGBTI-Organisation Lambda Legal werden derartige Gesetze von homophoben Beamten oft dazu missbraucht, Schwule und Lesben zu schikanieren oder gar festzunehmen. "Gesetze, die nicht mehr angewandt werden dürfen, sind nicht harmlos", so Lambda-Anwalt Paul Castillo. "Sie führen zu Verwirrung bei der Polizei und stigmatisieren eine ganze Gruppe."

Der demokratische Parlamentsabgeordnete Joe Moody erklärte gegenüber "Courthose News", dass es bei der Aufhebung des Homo-Verbots nicht um eine moralische Frage gehe, sondern lediglich darum, regionales Recht an Bundesrecht anzupassen. Viele konservative Kollegen hätten aber Angst davor, diese Tatsache ihren Wählern zu erklären: "Ich nehme an, sie befürchten eine Gegenreaktion ihrer Wähler", so Moody. Sein Parteifreund José R. Rodríguez, ein Mitglied des texanischen Senats, ergänzte, dass wohl die meisten Parlamentarier die Gesetzesanpassung eigentlich befürworteten, aber sie würden das "politische Risiko" als zu groß erachten. (dk)

-w-

#1 Simon HAnonym
  • 19.12.2018, 14:10h
  • Wie kann es sein, dass ein Bundesstaat explizit ein Gesetz behält, obwohl es gegen die Verfassung verstößt?!

    Normalerweise müsste da der Supreme Court aktiv werden, aber wenn der Präsident sich den nach seinem gusto zusammenstellt, sinkt diese Chance natürlich immer weiter...

    Und wieder zeigt sich:
    wäre mal Hillary Clinton Präsidentin geworden.
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#2 GeorgB
  • 19.12.2018, 15:36h
  • Antwort auf #1 von Simon H
  • "Wie kann es sein, dass ein Bundesstaat explizit ein Gesetz behält, obwohl es gegen die Verfassung verstößt?!"

    Naja, Hessen hat/te bis zur Abstimmung im Oktober 2018 (!) auch noch die Todesstrafe in Art. 21 der Hessischen Landesverfassung vorgesehen - obwohl verfassungswidrig.
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#3 Simon HAnonym
  • 19.12.2018, 16:26h
  • Antwort auf #2 von GeorgB
  • Ja, wobei Deutschland ja auch keine Muster-Demokratie ist. Auch wenn viele das gerne so verkaufen wollen.

    Auch in Deutschland werden z.B. Richter des Verfassungsgerichts von Politikern gewählt. Politiker wählen also die Leute, die sie kontrollieren sollen. Dass dabei das Vorschlagsrecht zwischen den Bundestagsparteien rotiert, macht es nicht besser.

    Oder in Art. 3 GG fehlen immer noch die Merkmale "sexuelle Identität" und "sexuelle Orientierung".

    Und für Kirchen gelten nach wie vor nicht dieselben Gesetze wie für alle anderen auch (z.B. im Arbeitsrecht), sondern andere Regelungen, was gegen den demokratischen Gleichheitsgrundsatz verstößt.

    Und und und...

    Also nur weil etwas in Deutschland auch nicht besser ist, ist das wahrlich kein Argument.
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