13 Kommentare
- 09.08.2005, 18:20h
- Dass Teilnehmer und Zuschauer eines CSDs immer wieder abgelichtet und die so entstandenen Fotos oder Filmaufnahmen veröffentlicht werden, ist allgemein bekannt. Wer da nur als neugieriger Besucher gelten will, der nicht schwul ist, darf bei dieser Gelegenheit eben nicht öffentlich knutschen. Ich habe kein Verständnis dafür, dass man diesem Mann Schmerzensgeld zuspricht.
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- 09.08.2005, 18:58h
- Also öffentlich Knutschen am CSD und abgelichtet werden find ich ja eigentlich nicht schlimm.
Aber dann als Aufmacherfoto für einen wahrscheinlich reisserischen Artikel in der meistgelesensten und meistzitierten Zeitung Deutschlands mit 4 Buchstaben herzuhalten, würde mich auch ärgern.
Und wenn man dann noch Kunden unter der Leserschaft dieses Blattes hat ist das auch finanziell schmerzhaft. - |
- 09.08.2005, 19:04h
- Interessant! Viele schreiben hier "Überwachungsstaat", aber ich sehe das als ein richtiges und auch sehr wichtiges Urteil. Schließlich geht es um Persönlichkeitsrechte. Klar zeige ich mich auf einem CSD der Öffentlichkeit, aber diese Öffentlichkeit zeigt sich auch mir!
Wenn aber mein Foto (oder eine Videoaufnahme von mir) irgendwo erscheint, sehen das viele andere, die ich nie gesehen habe und niemals sehen werde.
Zudem sehe ich es auch so, jeder muss ja wohl das recht haben, sich so und in der Reihenfolge zu outen wie er es für richtig hält. - |
- 09.08.2005, 20:18h
- Das Urteil finde ich in Ordnung. Als Journalist ist es fair, vor- oder kurz nach einer solchen Aufnahme danach zu fragen, ob das Foto veröffentlicht werden kann. Vermeiden, dass keine Menschen in action abgelichtet werden, lässt die Berichte ganz veröden. Aber bisher habe ich damit keine Probleme gehabt. Da ich nebenbei für eine überregionale Zeitung im Lokalteil mitgearbeitet habe, war ich natürlich interessiert auch Fotos reinzukriegen, weil die viel besser als Text bezahlt wurden. Ein Kollege von der Konkurrenz stellte dagegen jedes Foto. Dementsprechend aufregend fiel auch diese Zeitung aus. Motto: "Frau stellvertretende Bürgermeister schält die Zwiebeln auf dem Heididurchdrunger Gemüsefest persönlich."
Na und ansonsten erinnert mich das Gehabe des Klägers ein wenig an Kegelbrüder aus Dottel, die der Wissenschaft halber das Kölner Nachtleben studierten und denen dabei die Geldbörse abhanden kam. Die bayrische Ausgabe davon war einmal Verteidigungsminister und ihm passierte so etwas während eines USA-Besuches. Übrigens machte der sich aus political correctness gar nichts - wenn es nicht ihn selbst betraf. Kein Parlamentskollege protestierte damals, als er ungerührt verkündete: "Lieber ein kalter Krieger, als ein warmer Bruder." Dieses sei noch einmal den Wahlkämpfern ins Gedächtnis gerufen.
Dennoch hat Jeder eben das Recht auf seine Intimssphäre, selbst wenn mir das schon ins mimosenhafte geht. Ehrlich gesagt möchte ich auch nicht besoffen auf einer U-Bahn-Bank fotografiert werden, weil ich auf dem CSD zu heftig gefeiert habe.
Groetjes Stephan - |
- 10.08.2005, 08:38h
- Ich schließe mich dem Wolf ganz und gar an. Wer auf den CSD geht, muß damit rechnen, daß sein Schwulsein in die Öffentlichkeit kommt, und das ist auch gut so! Vielleicht ging es dem Kläger nur darum, auf dem CSD Spass zu haben. Es ist (mal wieder) die weit verbreitete Mentalität erkennbar: "Wasch' mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!"
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- 10.08.2005, 09:06h
- ich glaube ich muß dringend wieder ins fußballstadion, und dann ab zu premiere :-) die können mich doch nicht einfach als fußballfan outen :-)
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- 10.08.2005, 09:54h
- ich glaube ich muß dringend wieder ins fußballstadion, und dann ab zu premiere :-) die können mich doch nicht einfach als fußballfan outen :-)
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- 10.08.2005, 09:59h
- Wäre doch super, wenn jetzt noch irgendein Gay aus Deutschland, der sich von der Blöd-Zeitung diskriminiert fühlt, gegen diese klagen würde.
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- 10.08.2005, 10:38h
- Ich finde das Urteil vollkommen richtig!
Wenn ich zu einem CSD gehe, muss ich natürlich damit rechnen, dass ich in einem Bericht über diesen CSD vorkomme. Vielleicht sogar in Großaufnahme, wenn ich zufällig auf dem Pflicht-Transenfoto lande.
Aber damit stelle ich mich doch nicht als Bebilderung für beliebige (reißerische) Berichte über Homosexualität zur Verfügung! - |
das bild stark vergrössert in der öffentlichkeit zu bringen ist sehr fragwürdig.
allerdings ist eine schadensersatzklage genauso fragwürdig, denn wenn ich in der öffentlichkeit meiner "emotion" freien lauf lasse und rumknutsche, muss ich damit rechnen, dass das leute sehen und kann mich nicht hinterher beschweren.
zumal der csd eigentlich für menschen gedacht ist die ihre lebensauffassung öffentlich machen wollen um mehr rechte durchzusetzen.
wenn mir das nicht passt, habe ich auf dem csd nichts zu suchen und muss mit dem hintern zu hause bleiben.
solche typen : "ich bin ungeoutet und das ist gut so", können wir nicht brauchen, das sind die typischen vorteilsnehmer die sich hinterher noch beschweren.