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Thüringen

Forscherin: Verwaltungen fehlt Gespür für Anliegen von LGBTI

Die Jenaer Sozialpsychologin Janine Dieckmann beklagt ein veraltetes Verständnis von Gleichstellung – und fordert eine klare Anleitung für Mitarbeiter von Behörden.


Aktenordner in einer Behörde (Bild: Christian Schnettelker / flickr)

  • 24. Dezember 2018, 04:39h 19 2 Min.

Nach Einschätzung der Jenaer Sozialpsychologin Janine Dieckmann fehlt Behörden in Thüringen oft noch das Gespür für Anliegen von Menschen verschiedener sexueller Orientierung und Geschlechtsidentitäten. Es gebe in vielen Verwaltungen keine Anleitung, wie Mitarbeiter mit Schwulen, Lesben oder Menschen, die sich nicht als Mann oder Frau identifizieren, umgehen sollen. Zudem sei das Verständnis von Gleichstellung oft veraltet. "Der Arbeitsauftrag der Gleichstellungsbeauftragten ist bisher sehr auf die traditionelle Gleichstellung von Mann und Frau ausgelegt", sagte die stellvertretende Direktorin des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft in Jena.

Zusammen mit Andrea Nachtigall (Ernst-Abbe-Hochschule Jena) und Axel Salheiser (Friedrich-Schiller-Universität Jena) hat sie Handlungsempfehlungen für die Belange von LSBTIQ* in Thüringen erstellt. Grundlage dafür ist eine Thüringen-weite Verwaltungsumfrage, die wegen der geringen Rücklaufquote allerdings nicht repräsentativ ist. Außerdem bezogen die Autoren mehrere andere Studien wie den Thüringen Monitor mit ein.

QueerWeg bestätigt Ergebnisse der Studie

Die Ergebnisse der Analyse deckten sich mit den Erfahrungen des Vereins QueerWeg, sagte Matthias Gothe, Leiter des Vereinsbüros in Weimar. "Wir merken, dass bei dem Thema LSBTTIQ* noch große Handlungsunsicherheiten bestehen – vor allem im ländlichen Raum", sagte Gothe. Als Beispiel nennt er die Schutzkonzepte für Flüchtlingsunterkünfte, in denen mögliche Probleme für Transgender-Menschen häufig nicht berücksichtigt seien. Auch in Schulen fehle es teils an Sensibilität.

Die Autoren der IDZ-Studie fordern unter anderem, das Thüringer Gleichstellungsgesetz nicht mehr nur auf die Gleichstellung von Mann und Frau zu beschränken, sondern dass es auf alle Geschlechtsidentitäten ausgeweitet wird. Auch die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten des Landes, Katrin Christ-Eisenwinder, beziehen sich bisher nicht auf die Belange von Schwulen, Lesben oder trans Menschen. "Aber ich schicke niemanden weg", sagte sie selbst. Sie arbeite eng mit der Antidiskriminierungsstelle des Landes zusammen. Dort liege die Zuständigkeit für die Anliegen von LSBTIQ*.

Die Autoren der Jenaer Studie fordern außerdem Leitlinien in den Institutionen, damit mehr Akzeptanz und eine höhere Sensibilität entsteht. "Politisch und strukturell war der Schutz für LSBTIQ* vielleicht noch nie so gut wie heute", sagte Dieckmann. Allerdings fehlen ihrer Ansicht nach Unterstützungsangebote. "Und in den Verwaltungen fehlt das Wissen über jene Weiterbildungs- und Unterstützungsangebote, die es in Thüringen bereits gibt", sagte Dieckmann.

Nach Angaben des Thüringer Familienministeriums sei in dieser Legislaturperiode keine Änderung des Gleichstellungsgesetzes mehr geplant, das im Jahr 2013 verabschiedet worden war. (cw/dpa)

-w-

#2 Taemin
  • 24.12.2018, 18:37h
  • Die Situation ist leider nach wie vor verheerend. Meine diesbezügliche Erfahrung habe ich in Rheinland-Pfalz gesammelt. Gleichstellung wird hier gesetzlich allein als als von Frauen gegenüber Männern verstanden. Die entsprechenden Beauftragten dürfen nur von den weiblichen Verwaltungsbediensteten gewählt werden und vertreten kraft Amtes die Interessen des weiblichen Teils der Belegschaft (der in der Regel die weit überwiegende Mehrheit der Beschäftigten ausmacht). Minderheiten werden grundsätzlich negiert, und das bezieht sich nicht nur auf den männlichen Teil der Beschäftigten, sondern auf alle Gruppen, die ein anderes diskriminierbares Merkmal aufweisen als das weibliche Geschlecht. Insbesondere in Bezug auf Schwule und Lesben wird von Behördenleitungen und sogenannten Gleichstellungsbeauftragten weiterhin die These vertreten, dass homofeindliche Äußerungen und Handlungen aus dem Kollegenkreis durch die Meinungsfreiheit gedeckt seien. Vor ein paar Jahren, als ich noch aktiv im hiesigen queeren Landesverband war, konnte ich dort keine Unterstützung meiner Forderung erlangen, gegenüber dem Land auf einer Ausweitung des Gleichstellungsgedankens auf alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bzw. auf alle Bürger und Bürgerinnen zu bestehen und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit nicht mehr als Ausdruck der Meinungsfreiheit unter Schutz zu stellen. Insoweit versagen leider alle Interessenverbände, nicht nur die die queeren. Gleichstellungspolitik ist Frauenpolitik. Darüber hinaus kommt Antidiskriminierungsarbeit in der Verwaltung nicht vor.
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#3 NausEAnonym
  • 24.12.2018, 20:12h
  • Antwort auf #2 von Taemin
  • Wen mich jemand nicht mag - sei es weil ich zu dick bin (was leider auch stimmt) oder weil ich eine Brille trage (vorsicht Brillenschlange), oder weil ich auf Sex mit Männern stehe, so ist das sein gutes Recht. Das zu sagen auch!

    Was meinst du, wie oft ich in einer Sauna wegen den beiden Kriterien (Bauch und Brille) abgewiesen worden bin? Wir müssen erst einmal selber unsere Mitmenschen nehmen, wie sie sind, bevor wir uns über Ablehnung beschweren!!!
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