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Minimalgesetz

Dritte Geschlechtsoption "divers" in Kraft

Im Geburtenregister kann seit 1. Januar neben "männlich" und "weiblich" auch "divers" eingetragen werden – nachträgliche Änderungen sind jedoch nur mit ärztlichem Attest möglich.


Im Rahmen der "Aktion Standesamt 2018" wurde im Oktober vergeblich für eine weitergehende Reform des Personenstandsrechts gekämpft (Bild: AktionStandesamt2018 / twitter)

  • 1. Januar 2019, 15:06h 63 1 Min.

Neben "männlich" und "weiblich" ist im Geburtenregister seit 1. Januar auch die Option "divers" für intersexuelle Menschen möglich. Der Bundestag hatte die Einführung einer dritten Geschlechtsoption Mitte Dezember beschlossen (queer.de berichtete).

Damit setzte das Parlament eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem November 2017 um. Die bisherige Pflicht, einen Menschen dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuordnen, wurde darin als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot gewertet (queer.de berichtete).

Betroffene forderten Selbstbestimmung

Die Reform der großen Koalition stand von Anfang an in der Kritik von LGBTI-Verbänden sowie FDP, Linken und Grünen, weil eine Änderung im Geburtenregister auf Drängen der Union an die Vorlage eines ärztlichen Attests geknüpft wird (queer.de berichtete). Diese Regelung wurde in den Ausschussberatungen nur leicht abgeschwächt. Danach soll nun in wenigen Ausnahmefällen auch eine eidesstattliche Versicherung der Betroffenen ausreichend sein. (cw/dpa)

-w-

#1 TimonAnonym
  • 01.01.2019, 16:46h
  • Union und SPD haben nur das absolute Minimum umgesetzt, wozu sie vom Bundesverfassungsgericht gezwungen wurden.

    Das bedeutet leider u. a.:

    - weiterhin Gutachter-Zwang.

    - das steht nur Menschen mit uneindeutigem biologischen Geschlecht offen. Wer biologisch eindeutiges Geschlecht hat, aber psychologisch anderes empfindet, geht weiterhin leer aus.

    - immer noch kein Verbot von Zwangs-OPs an intersexuellen Kindern, worunter die lebenslänglich leiden, wenn das zugewiesene Geschlecht nicht dem später empfundenen entspricht.

    - etc. etc.

    Pfui Union.
    Pfui SPD.
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#2 DominikAnonym
  • 01.01.2019, 17:04h
  • Das neue Gesetz hat dadurch, dass es nur intersexuellen Menschen offensteht, einen guten Nebeneffekt:

    Es ermöglicht, die Anzahl der Intersexuellen in der Gesellschaft nun sehr viel genauer zu erfassen; insbesondere auch die Geburten von Säuglingen mit entsprechender geschlechtlicher Varianz. Das beendet hoffentlich die Streitigkeiten darüber, wie sehr das Phänomen eigentlich verbreitet ist. Find ich gut.
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#3 RainerWAnonym
  • 01.01.2019, 17:43h
  • Antwort auf #1 von Timon
  • "- das steht nur Menschen mit uneindeutigem biologischen Geschlecht offen. Wer biologisch eindeutiges Geschlecht hat, aber psychologisch anderes empfindet, geht weiterhin leer aus."

    Es geht ja um das Geburtenregister. Ein Baby oder Kleinkind, kann sich so noch gar nicht mitteilen. Da muss man nach dem Äußerichen gehen. Ob man psychologisch trans ist, findet man erst in der Pubertät heraus.

    Bezüglich dem Gutachten kann man sagen, dass der zuständige Arzt verpflichtet ist (Hippokrates Eid) dem Patienten zu helfen. Wenn ein Patient meint er sei im falschen Geschlecht, der Arzt das aber anders sieht, muss er das bestimmt begründen. Stell ich mir so vor zumindest, vielleicht kann eine Transperson dazu mehr sagen.
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