https://queer.de/?32659
Minimalgesetz
Dritte Geschlechtsoption "divers" in Kraft
Im Geburtenregister kann seit 1. Januar neben "männlich" und "weiblich" auch "divers" eingetragen werden – nachträgliche Änderungen sind jedoch nur mit ärztlichem Attest möglich.

Im Rahmen der "Aktion Standesamt 2018" wurde im Oktober vergeblich für eine weitergehende Reform des Personenstandsrechts gekämpft (Bild: AktionStandesamt2018 / twitter)
- 1. Januar 2019, 15:06h 1 Min.
Neben "männlich" und "weiblich" ist im Geburtenregister seit 1. Januar auch die Option "divers" für intersexuelle Menschen möglich. Der Bundestag hatte die Einführung einer dritten Geschlechtsoption Mitte Dezember beschlossen (queer.de berichtete).
Damit setzte das Parlament eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem November 2017 um. Die bisherige Pflicht, einen Menschen dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuordnen, wurde darin als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot gewertet (queer.de berichtete).
Betroffene forderten Selbstbestimmung
Die Reform der großen Koalition stand von Anfang an in der Kritik von LGBTI-Verbänden sowie FDP, Linken und Grünen, weil eine Änderung im Geburtenregister auf Drängen der Union an die Vorlage eines ärztlichen Attests geknüpft wird (queer.de berichtete). Diese Regelung wurde in den Ausschussberatungen nur leicht abgeschwächt. Danach soll nun in wenigen Ausnahmefällen auch eine eidesstattliche Versicherung der Betroffenen ausreichend sein. (cw/dpa)















Das bedeutet leider u. a.:
- weiterhin Gutachter-Zwang.
- das steht nur Menschen mit uneindeutigem biologischen Geschlecht offen. Wer biologisch eindeutiges Geschlecht hat, aber psychologisch anderes empfindet, geht weiterhin leer aus.
- immer noch kein Verbot von Zwangs-OPs an intersexuellen Kindern, worunter die lebenslänglich leiden, wenn das zugewiesene Geschlecht nicht dem später empfundenen entspricht.
- etc. etc.
Pfui Union.
Pfui SPD.