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An Baum gefesselt

"Callboy" raubt nackten Kunden aus

Ein 20-Jähriger gab sich als Sexdienstleister aus, um einen ahnungslosen Mann auszurauben. Vor Gericht kommt er für die Tat mit einer Bewährungsstrafe und Sozialstunden davon.


Der Angeklagte, der einen schwulen Mann auf hinterhältige Weise überfallen hatte, muss nicht ins Gefängnis (Bild: Hans Splinter / flickr)

  • 4. Januar 2019, 11:39h 13 2 Min.

Das Jugendschöffengericht im bayerisch-schwäbischen Augsburg hat am Donnerstag einen 20-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil er sich gegenüber einem 44-jährigen Stuttgarter als Callboy ausgab, um ihn gemeinsam mit einem Komplizen auszurauben. Wie die "Augsburger Allgemeine" berichtet, erhielt der Täter wegen schweren Raubes und schwerer räuberischer Erpressung eine Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung – und schlitterte damit knapp an einem Gefängnisaufenthalt vorbei. Außerdem muss er 80 Sozialstunden ableisten und an einem Rehabilitierungsprojekt des deutsch-türkischen Vereins "Die Brücke" teilnehmen.

Der Angeklagte hatte sich im Frühjahr im Internet als Callboy ausgegeben und ein Treffen mit dem 44-Jährigen am Maifeiertag 2018 in Augsburg vereinbart. Nach der Übergabe des vereinbarten Dienstleistungsentgeltes in Höhe von 150 Euro ließ sich der Kunde – wie von ihm gewünscht – in einem Waldgebiet vom angeblichen Sexarbeiter nackt an einem Baum fesseln. Währenddessen sprang ein 23-jährige Mittäter aus einem Gebüsch und bedrohte das Opfer mit Gewalt und einem Outing. Die beiden Räuber klauten dann 500 Euro aus dem Geldbeutel des Stuttgarters und zwangen ihn, zu einem Geldautomaten zu fahren, um weitere 500 Euro abzuheben und den Tätern zu übergeben.

Haupttäter setzte sich in die Türkei ab

Der Stuttgarter alarmierte nach dem Überfall sofort die Polizei. Die Beamten konnten anhand der Kontaktanzeige, der Handynummer und der E-Mail-Adresse den Täter schnell ermitteln. Der 20-Jährige wurde festgenommen und saß einen Monat lang in Untersuchungshaft. Sein Komplize, der als Haupttäter angesehen wird, setzte sich in sein Heimatland Türkei ab. Der Mann soll bereits im ostwürttembergischen Heidenheim eine ähnliche Tat verübt haben.

Der nach eigenen Angaben heterosexuelle Angeklagte sagte aus, er habe sich von dem Mittäter zum Überfall überreden lassen. Nach Ansicht der Polizei hätte der introvertierte junge Mann die Tat alleine nicht verübt. Grund für das Verbrechen sei laut dem Angeklagten nicht Homophobie gewesen, sondern das Geld – sein Anteil habe 375 Euro betragen. Durch sein umfassendes Geständnis musste das Opfer nicht vor Gericht aussagen.

Die Region Augsburg war 2016 Tatort eines gegen Homosexuelle verübten Kapitalverbrechens: Ein Mann ermordete damals offenbar aus Habgier ein lesbisches Paar. Das Gerichte verurteilte den Täter schließlich zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und stellte die besondere Schwere der Schuld fest (queer.de berichtete). (cw)

#1 Sukram712Anonym
  • 04.01.2019, 13:06h
  • Die Strafe dürfte angesichts der Umstände, des Alters und des Geständnisses angemessen sein.
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#2 AndreasKA
  • 04.01.2019, 15:29hKarlsruhe
  • Antwort auf #1 von Sukram712
  • Das finde ich schwierig. Der Angeklagte war 19 oder 20 Jahre alt, als er die Tat verübte. Er hat einen Mittäter organisiert und es nicht dabei belassen, den Geschädigten vor Ort auszurauben, sondern ihn noch gezwungen Geld an einem Automaten abzuheben und auszuhändigen.
    Freilich - ich war nicht bei der Verhandlung und kann mir kein Bild über eine echte Reue machen; zudem kenne ich den Angeklagten nicht bzw. seine Lebensumstände.
    Aber ich traue einem volljährigen Menschen zu, unterscheiden zu können, was man machen darf und was nicht. Das Ganze wirkt geplant und vorbereitet und dürfte kaum eine Kurzschlusshandlung sein. Und ein Kavaliersdelikt schon gar nicht.
    Bei allem - ich höre schon den Aufschrei, aber egal. Wie blind ist jemand, der sich einem Unbekannten so anvertraut und sich fesseln lässt ... auch wenn ich eine deutlichere Strafe für den Angeklagten befürworte, sollte man dem Kläger für erwiesene Dummheit und daraus folgende Belastung der Gerichte zu einer Spende etwa für ein Präventionsprogramm gegen Gewalt veranlassen. Nochmal: Ich will die Gewalt an sich damit nicht verharmlosen. Und der Geschädigte wird sich diese Erfahrung gewiss hinter die Ohren schreiben ... aber er ist sehenden Auges in eine Gefahrensituation hinein gegangen. Das ist wirklich Leichtsinn, oder nicht?
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#3 Sukram712Anonym
  • 04.01.2019, 16:06h
  • Antwort auf #2 von AndreasKA
  • Der eher schüchterne Mittäter war nach Ansicht des Gerichts nicht die treibende Kraft bei Tat, der materielle Schaden ist mit 500 Euro nicht hoch, er war nicht vorbestraft und hat ein Geständnis abgelegt.

    Die 80 Sozialstunden, das Integrationstraining und die Bewähnlugszeit werden ihm hoffentlich eine Lehre sein.
    Wenn man den ins Gefängnis steckt, dann wird er dort vielleicht erst recht kriminell und verliert jede Perspektive. Das macht auch wenig Sinn.

    Ich hoffe, das Gericht hat mit seinem Urteil Recht.
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