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Staatliche Homosexuellenverfolgung
Paragraf 175: Noch immer kaum Anträge auf Entschädigung
Bundesjustizministerin Katarina Barley vermutet, dass sich viele schwule Justizopfer "nicht mehr mit diesem besonders bitteren Kapitel" ihres Lebens befassen wollten.

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) (Bild: Thomas Köhler / photothek)
- 12. Januar 2019, 10:45h 2 Min.
Nur ein Bruchteil der homosexuellen Justizopfer haben bisher eine Entschädigung beantragt. Seit Sommer 2017 gingen beim Bundesamt für Justiz nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" lediglich 129 Anträge ein – deutlich weniger als erwartet. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) sagte, sie vermute, dass viele sich "nicht mehr mit diesem besonders bitteren Kapitel" ihres Lebens befassen wollten.
Der frühere Paragraf 175 des Strafgesetzbuchs stellte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe. Die Bundesrepublik hatte diese durch die Nationalsozialisten verschärfte Regelung übernommen. 1969 wurde der Paragraf entschärft, aber erst 1994 abgeschafft. Auf seiner Basis wurden Schätzungen zufolge 64.000 Menschen verurteilt. Wie viele Betroffene noch leben, ist nicht bekannt.
Die Regierung hatte mit 5.000 Anträgen gerechnet
Die Bundesregierung hatte ursprünglich bundesweit mit bis zu 5.000 Anträgen auf Entschädigung gerechnet. Bis Juni 2018 wurden im Bundesamt für Justiz allerdings nur 99 Fälle bearbeitet (queer.de berichtete).
Im November hatte Barley angekündigt, dass künftig auch Homosexuelle entschädigt werden sollten, die zwar verfolgt, aber letztlich nicht verurteilt wurden (queer.de berichtete). "Dass Menschen bestraft wurden, weil sie gleichgeschlechtliche Partner liebten, war aus heutiger Sicht grobes Unrecht", so die Bundesjustizministerin.
Die Verurteilungen wurden am 22. Juli 2017 aufgehoben
Das "Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen" (StrRehaHomG) war am 22. Juli in Kraft getreten. An diesem Tag wurden alle Urteile, die nach dem Krieg nach den Paragrafen 175 StGB und 151 StGB-DDR wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen mit über 16-Jährigen gefällt wurden, automatisch aufgehoben (queer.de berichtete). Daneben sieht das Gesetz für die Betroffenen eine individuelle Entschädigung auf Antrag vor. Je Urteil werden 3.000 Euro und für jedes angefangene Jahr Freiheitsentzug 1.500 Euro Wiedergutmachung geleistet. Die Beträge werden nicht auf Sozialleistungen angerechnet und können auch nicht gepfändet werden.
Auch wer über die vielen Jahrzehnte seine Prozessunterlagen nicht aufbewahrt hat, kann eine Entschädigung erhalten. Dann muss zunächst bei einer Dienststelle der Staatsanwaltschaft eine Rehabilitierungsbescheinigung beantragt und die Verurteilung mittels eidesstattlicher Erklärung glaubhaft gemacht werden. Das Bundesamt für Justiz hat auf seiner Webseite alle Informationen eingestellt, die Betroffene benötigen. Dort findet sich auch im Downloadbereich ein Antragsformular für die Entschädigung. (cw/dpa)














